Arglist : Wenn jemand in vollem Bewusstsein und absichtlich täuscht, um zum Beispiel versichert zu werden, bessere Konditionen zu bekommen, oder eine Leistung zu erhalten, spricht man von arglistigem Verhalten.
Versicherer, die eine solche arglistige Täuschung feststellen, können noch 10 Jahre nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung den Vertrag anfechten.

