Die konkrete Verweisung ermöglicht es einem Versicherer, die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu verweigern bzw. einzustellen, wenn die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit als ihre erlernte oder bisher ausgeübte berufliche Tätigkeit tatsächlich ausübt und die neue Tätigkeit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie seiner bisherigen Lebensstellung (Einkommen und Ansehen) entspricht. Die Regelungen zur konkreten Verweisung sind in den Versicherungsbedingungen zu finden. Mehr zu Konkrete Verweisung.