Vielleicht haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Gebäudeversicherung schon einmal von „Unterversicherung“ und „Unterversicherungsverzicht“ gehört und sich gefragt, was das eigentlich bedeutet? Zusammengefasst: Hat zum Zeitpunkt eines Schadens Ihr Gebäude einen erheblich höheren Wert, als Sie mit dem Versicherer als Versicherungssumme vereinbart haben, kann der Versicherer die Leistung kürzen.