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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
21
Sep.
2026

Stiftung Warentest zur Schüler-BU: Halluzinationen auch ohne KI

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Vier Monate nach dem letzten Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen widmet sich die Redaktion der Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ in Ausgabe 10/2026 dem Thema Schüler-BU. Es ist absolut sinnvoll, Eltern auf diesen Schutz für ihre Kinder hinzuweisen. Zu sehr sollte man sich an diesem „Test“ aber lieber nicht orientieren.

Stiftung Warentest Test Schüler-BU Oktober 2026

Wenn Sie schon einmal ein Large Language Modell (LLM) zu Ihrem Lieblingsthema befragt haben, wird Ihnen der Begriff „Halluzination“ bestimmt etwas sagen. Manche Antworten der KI klingen total einleuchtend und überzeugend, sind aber schlicht ausgedacht. So kommt es mir auch beim Lesen des Artikels „Schutz für später – schon heute“ von Stiftung Warentest vor. Doch eins nach dem anderen.


Man nehme eine nützliche Info…

Ja, noch immer gibt es viel zu viele Eltern, die nicht wissen, dass sie Ihren Kindern mit einer Schüler-BU, also einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, wertvollen Schutz sichern können. Einen Schutz, den der Versicherer dem Kind nicht nehmen kann, denn der Versicherer kann den Vertrag nicht ordentlich kündigen.

Immerhin ganze drei Vorteile des frühen Schutzes nennt die Redaktion:

  • Erstens: „Jüngere haben wahrscheinlich seltener Vorerkrankungen (…)“;
  • Zweitens: „Erkrankungen, die nach Vertragsschluss auftreten, beeinträchtigen den bestehenden Schutz nicht mehr.„
  • Drittens: „Schüler (werden) meist in eine günstige Berufsrisikoklasse eingestuft (…)“.

Nach mehr als 15 Jahren Vermittlung von Schüler-BUs zweifele ich zwar mehr und mehr am ersten Punkt und den dritten Punkt würde ich so pauschal auch nicht mehr unterschreiben – aber ja, grundsätzlich kann beides auch mal passen. Beim zweiten Punkt könnte man auch direkt ergänzen, dass das auch für Risikosportarten und Berufswechsel gilt. Aber nun.


… verwerte einen intransparenten Test ein zweites Mal…

Vollmundig kündigt die Redaktion an:

„Wir stellen die zwölf besten Tarife für Schülerinnen und Schüler vor (…)“

Die Überschrift eines Absatzes lautet:

„Schülertarife im Test“

Liest man weiter, erfährt man als Leserin oder Leser, dass Stiftung Warentest nicht etwa irgendetwas für Schüler tatsächlich getestet hat. Die Redaktion hat einfach mit „sehr gut“ bis Note 1,0 abgeschnittene Tarife im intransparenten BU Test 2026 der Stiftung Warentest vom Mai genommen und Angebote für einen Schüler berechnen lassen. Man verweist noch darauf, dass die damalige Note sich zu 75% aus den Versicherungsbedingungen und 25% aus den Antragsformularen zusammensetzt.

Gab es denn in diesem Bezugs-Test aus Mai wenigstens eins, ein einziges Kriterium, das Bezug zu einer Schüler-BU hatte? Wir konnten kein einziges Kriterium finden.

Außerdem: Manche Versicherer haben Angebote mit verkürzten Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute, teilweise auch für Schüler. Versicherer wie die LV1871 stellen Schülern standardmäßig andere Fragen als Erwachsenen. Wurden diese Anträge getestet? Wegen der Intransparenz des Tests weiß man es nicht.


… halluziniere falsche Annahmen in den Text…

Ja, das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung ist komplex. Und die Schüler-BU ist nochmal die Steigerung davon. Warum? Nehmen wir dieses Beispiel aus dem Artikel, in dem es um 1.000 Euro BU-Rente bis Endalter 67 geht:

„Wird der Schüler mit 15 Jahren kurz nach Vertragsschluss berufsunfähig, würde er insgesamt Leistungen von rund 624.000 Euro beziehen.“

Ähm, nö. Denn die Voraussetzung für die weitere Zahlung der BU-Rente ist, dass der Schüler auch berufsunfähig bleibt. Und genau das ist bei Schülern gar nicht so einfach, Stichwort: konkrete Verweisung. Die lautet in vielen BU-Versicherungsbedingungen z.B. so:

„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person (…) eine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt.“

Und da ein Schüler in aller Regel noch keine Ausbildung hat, sich seine Erfahrungen in Grenzen halten und auch die bisherige Lebensstellung mangels Einkommen eher bescheiden sein dürfte, bedeutet das: Sobald der als Schüler berufsunfähige Mensch eine Ausbildung beginnt, einen Job oberhalb einer geringfügigen Beschäftigung ausübt, oder (bis auf wenige Ausnahmen) irgendwie arbeitet, um Geld zu verdienen, liegt höchstwahrscheinlich keine Berufsunfähigkeit mehr vor. Ausnahme: ein Versicherer verzichtet sogar bei Schülern auf die konkrete Verweisung.

Manche Versicherer schreiben das in der Art auch klar in ihre Schüler-Klausel, wie hier das Beispiel der Canada Life zeigt. Man braucht es nur zu lesen … :

„Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte Person Auszubildender oder Student im Sinne von Absatz 4 b) beziehungsweise 4 c) wird oder eine berufliche Tätigkeit aufnimmt.
Unberücksichtigt bleiben hierbei eine als Mensch mit Behinderung aufgenommene Ausbildung oder Tätigkeit in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung.“


Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen in Ausgabe 10/2026 zur Schüler-BU

… nehme es mit den Versicherungsbedingungen nicht so genau …

Ja, BU-Versicherungsbedingungen sind schwer zu lesen. Nicht nur die zur Schüler-BU. Und wenn man sie gelesen hat, bedeutet das noch längst nicht, dass man sie auch verstanden hat.

Im folgenden Beispiel gehe ich allerdings eher von nicht gelesen aus. Es geht dabei um die Günstigerprüfung, also die Regelung, dass man die Beitragshöhe nach einem Berufswechsel im bestehenden Vertrag überprüfen lassen kann. Zum Beispiel, wenn ein Schüler später als Controller arbeitet. Im Text heißt es auf Seite 88 dazu:

„In den genannten Tarifen ist dies ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.“

Bei den „genannten Tarifen“ handelt es sich offensichtlich um die „zwölf besten Tarife für Schülerinnen und Schüler“, weitere Tarife werden im Schülerartikel nicht vorgestellt. Hier also die „12 Top-Tarife“ laut Stiftung Warentest:

AnbieterTarif und Bedingungsstand
Baloise (Helvetia)SBU BAL 8408 (4/26)
HannoverscheSBU 24 BEDE 25 Premium-Exclusiv 3/26)
HDISBU HBV26 EGO Top (1/26)
DialogSBU ABsBu-D professional (10/25)
HannoverscheSBU 24 BEDE 25 Premium-Plus (3/26)
HannoverscheSBU 24 BEDE 25 Premium (3/26)
AllianzSBU Premium E356 (3/25)
AllianzSBU Komfort E356 (3/25)
Canada LifeSBU (4/25)
HanseMerkurSBU PB 110 (01/25)
StuttgarterSBU V91 (1/26)
VPVSBU (01/25)

Was steht nun in den Versicherungsbedingungen zum Thema Günstigerprüfung und Gesundheitsfragen? Hier nur drei Beispiele:

Getesteter TarifWortlaut der BedingungenFundstelle
Baloise (Helvetia), 04/2026„Wir können die Gesundheit der versicherten Person erneut prüfen (…) In den ersten fünf Jahren seit Vertragsbeginn gilt: Wir prüfen die Gesundheit der versicherten Person nicht, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“Ziffer 33, vierter Absatz.
HDI EGO Top, HBV26, 01/2026„Die Überprüfung ist mit einer dann gültigen vereinfachten Gesundheitsprüfung verbunden.“§ 29 Abs. 3
Canada Life SBU, 04/2025„Wir können die Reduzierung des Beitrags von einer erneuten Risiko- und Gesundheitsprüfung abhängig machen.“§ 26, vierter Absatz.
  • Bei der Baloise müsste der 15-jährige Schüler aus dem Artikel also binnen 5 Jahren seinen Schulabschluss erreichen, eine Ausbildung machen oder studieren und als Controller arbeiten, damit die Günstigerprüfung auf jeden Fall ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden kann.
  • Bei der Canada Life ist die Günstigerprüfung ohne erneute Gesundheitsprüfung zwar möglich – aber keinesfalls zugesichert.
  • Beim HDI wird stets eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.

… scheitere an der Berufsdefinition von Schülern …

Das ist interessant: Einerseits heißt es auf Seite 87:

„Da Schülerinnen und Schüler noch keinen konkreten Beruf ausüben (…)“.

Um dann eine Seite später daraus zu schließen, dass ohne irgendeine Klausel zur Berufsunfähigkeit von Schülern „einfach“ die allgemeine Definition laut Vertragsbedingungen gelte. Diese Definition richtet sich regelmäßig nach dem Gesetz, nämlich VVG § 172 (2), der da lautet:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Also was denn nun: ist „Schüler“ ein Beruf – oder nicht? Gerade wegen dieser Unklarheit finden wir es absolut sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig, dass im Bedingungswerk einer Schüler-BU klar geregelt wird, woran man ist. Und zwar am liebsten mit der schlichten Formulierung, dass man die Tätigkeit von Schülern als Beruf ansieht.

Im Leistungsfall wird dadurch erreicht, dass der Versicherer ganz normal prüft, wie die konkreten Tätigkeiten zuletzt ausgesehen haben, was gesundheitlich passiert ist und wie sich Krankheiten oder Unfallfolgen auf die zuvor ausgeübten Tätigkeiten auswirken. Diese Tätigkeiten können sich in Art und Umfang unterscheiden, je nachdem, ob das Kind z.B. auf eine Halbtags-, oder Ganztagsschule geht, auf einem Sportgymnasium oder einer Werkrealschule ist usw.

Eher ungünstig finden wir solche Formulierungen für Schüler, wie sie die Hannoversche verwendet, die gleich mit drei von zwölf „besten Tarifen für Schülerinnen und Schüler“ vertreten ist:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) außer stande war (…) ihren Schulbesuch fortzusetzen (…).“

Da steht nicht Beruf. Was heißt „Schulbesuch“: Teilnahme am Präsenzunterricht? Oder auch am Online-Unterricht? Befreiung vom Schulsport? Wenn gar nichts mehr geht? Wird das erst im Leistungsfall geklärt?


… und bleibe planlos, was noch wichtig für eine Schüler-BU sein könnte.

Stiftung Warentest geht von 1.000 Euro BU-Rente für Schüler aus und schreibt, dass eine Beitragsdynamik, Nachversicherungsgarantien und eine Verlängerungsmöglichkeit bei steigendem Renteneintrittsalter vorhanden sein sollten.

Was ist denn mit anderen wichtigen zu berücksichtigen Punkten? Zum Beispiel:

  • Die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) im Fall der Berufsunfähigkeit: gerade für junge Menschen als Inflationsvorsorge meines Erachtens unverzichtbar.
  • Lebenslange BU-Rentenzahlung bei früher Berufsunfähigkeit: Wer wegen früher Berufsunfähigkeit keine Zeit zum Aufbau einer Altersvorsorge hat, profitiert davon. Zumindest über die Möglichkeit einer solchen Vertragsgestaltung sollte man Bescheid wissen.
  • Wie sehen die Vertragsregelungen für den weiteren Ausbildungsweg aus, also während Lehre und Studium?
  • Passt der Vertrag nicht nur bei einer späteren normalen Angestelltentätigkeit, sondern auch bei einer selbstständigen / freiberuflichen Tätigkeit oder einer Beamtenlaufbahn?
  • Wenn man schon davon ausgeht, dass heutige Schüler länger als bis 67 arbeiten müssen und deswegen eine Verlängerungsklausel wichtig erachet: ist sichergestellt, dass die Beitragsdynamik dann auch bis wenigstens Anfang 60 angeboten wird?
  • Hat der Versicherer eine gewisse Größe und Finanzstärke, um einen Vertrag über die nächsten 50 bis 60 Jahre durchzuhalten?

Kein Wort davon im „Test“ zur Schüler-BU bei Stiftung Warentest.


Fazit zum Schüler-BU Test 10/2026 von Stiftung Warentest

Man kann nur hoffen, dass Leserinnen und Leser des Artikels zwar für das Thema Schüler-BU sensibilisiert werden, sich dann aber für eine vernünftige Beratung jemanden suchen, der sich damit auskennt.

Als Redaktion einer Zeitschrift von Stiftung Warentest könnte man vielleicht im Jahr 2026 auf die Idee kommen, den Text einmal von der KI seines Vertrauens gegenchecken zu lassen.

Unsere KI kam nach dem „Lesen“ des Artikels binnen 48 Sekunden zur folgenden Erkenntnis (hier nur die Überschriften):

  • 1. Die Bestenliste wird aus einem allgemeinen BU-Test abgeleitet.
  • 2. Bei den Schülerdefinitionen hört die Untersuchung genau dort auf, wo sie interessant wird.
  • 3. Die Passage zu Verträgen ohne Schülerklausel halte ich für besonders problematisch.
  • 4. Die Möglichkeiten zur späteren Erhöhung werden angesprochen, aber nicht verglichen.
  • 5. Die Aussage zu den Gesamtkosten ist mir zu pauschal.

Tja.

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