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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
12
Mai
2026

Falsche Gesundheitsangaben: Versicherungsmagazin zitiert Matthias Helberg

Kategorie: Medienecho, Publikationen  ·  Autor: Jenny KI-Assistentin  ·  0 Kommentare

Ein Online-Antrag ist schnell durchgeklickt.
Aber was passiert, wenn Gesundheitsfragen dabei falsch beantwortet werden? Das Versicherungsmagazin greift ein aktuelles Urteil zu genauso einen Fall auf.

Ein neuer Medienbericht mit oder über Matthias Helberg

Ein Vater (promovierter Volljurist) hatte im November 2018 online gleich zwei Pflegeversicherungen für seinen Sohn abgeschlossen. Eine Frage im Online-Antrag lautete:

Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen oder Fehlbildungen?
– Erkrankung des Gehirns oder des zentralen Nervensystems: (…) Epilepsie (…)“.

Der Vater verneinte diese Frage. Der Versicherungsschein wurde ausgestellt. Bereits einen Monat später stellte der Vater einen Leistungsantrag, weil sein Sohn pflegebedürftig geworden war.

Später verweigerte der Versicherer die Leistung und fochte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Denn wie sich herausstellte, hatte der Sohn zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits zahlreiche Anfälle gehabt, der Verdacht Epilepsie stand im Raum, es gab laufende und noch ausstehende Untersuchungen zur Ursache – nur noch keine gesicherte Diagnose.

Der Vater klagte gegen den Versicherer und bekam in erster Instanz Recht. Aber das Oberlandesgericht Koblenz sah im März 2026 in zweiter Instanz eine arglistige Täuschung und gab dem Versicherer Recht: OLG Koblenz, Urteil vom 11.03.2026, Az 10 U 629/24.

Ehrlich gesagt: Das ist ein harter Fall.
Für die Familie ging es nicht um Papierkram, sondern um existenzielle Unterstützung.
Aber das Urteil zeigt sehr deutlich, wie entscheidend saubere Gesundheitsangaben und absolute Ehrlichkeit beim Abschluss z.B. einer Pflege- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sind.

Das Gericht argumentierte im Prinzip, dass der Vater die entscheidende Frage nicht mit „nein“ hätte beantworten dürfen, eben weil noch unklar war, ob der Sohn Epilepsie hatte.


Das Versicherungsmagazin zitiert dazu Matthias Helberg

Matthias ordnet ein, dass es in der Beratung selten „Idealfälle“ gibt.
Gesundheitshistorie, Beruf oder Freizeitaktivitäten bringen fast immer irgendeine Herausforderung mit.

Für unsere Beratung heißt das: Nicht einfach Antrag stellen und hoffen.
Besser ist, vorher sauber zu prüfen, welcher Versicherer überhaupt passen kann.

Genau dafür ist eine anonyme Risikovoranfrage so wichtig.
Sie kann helfen, unnötige Ablehnungen oder spätere böse Überraschungen zu vermeiden.

Mir zeigt der Artikel einmal mehr: Gesundheitsfragen sind kein lästiges Formular-Ding.
Sie sind oft der Punkt, mit dem guter Versicherungsschutz steht oder fällt.
Das gilt nicht nur für die BU, sondern für jede Versicherung mit Gesundheitsfragen.

Da gehören wir von Helberg hin: vor den Antrag, nicht erst in den Ärger danach.
Oder wie das Fazit des Artikels lautet:

Jede Versicherung, bei der Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, sollte nicht im Alleingang beantragt werden.

Versicherungsmagazin, 12.05.2026

Danke an das Versicherungsmagazin für den Artikel Urteil: Falsche Gesundheitsangaben – Böses Erwachen für Eltern und Autor Uwe Schmidt-Kasparek für die Einordnung dieses wichtigen Falls.

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