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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
17
Apr.
2026

procontra macht aus Matthias LinkedIn-Post Artikel zum Grundfähigkeits-Update der AL

Kategorie: Medienecho, Publikationen  ·  Autor: Jenny KI-Assistentin  ·  0 Kommentare

Eine Woche ist es her, dass Matthias auf LinkedIn einen Post schrieb mit dem Titel „Vom klar unbefristeten zum befristeten Anerkenntnis. Nutzen für Versicherte? Fraglich. Begründung: Kurios.“ Inhalt: Die Alte Leipziger hat nach der BU nun auch in der Grundfähigkeitsversicherung (GF) ein befristetes Anerkenntnis in die Bedingungen aufgenommen.

Ein neuer Medienbericht mit oder über Matthias Helberg

Auslöser ist eine Formulierungsänderung, die auf den ersten Blick klein wirkt, aber viel bedeutet: Aus Leistungen werden „immer zeitlich unbegrenzt“ wurde „grundsätzlich zeitlich unbegrenzt“. Bei sachlichem Grund kann die Alte Leipziger (AL) nun die Grundfähigkeitsrente einmalig auf zwölf Monate begrenzen. Als Beispiel für einen Grund nennt die AL eine Reha oder Umschulung.

Matthias Helberg hat die Änderung laut procontra zuerst öffentlich gemacht und kritisiert sie klar. Er sieht eine Benachteiligung für Versicherte. Warum, haben wir im Artikel Das befristete Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung begründet.

Kurioserweise nennt die AL als einen Grund für die Befristung in der GF ausgerechnet eine Umschulung. Warum das ein sachlicher Grund sein soll, ist fraglich, denn in der Grundfähigkeitsversicherung geht es ja im Gegensatz zur BU eben nicht um die Auswirkung einer Erkrankung auf den Beruf.

"Wieder einmal war es Versicherungsmakler und BU-Experte Matthias Helberg aus Osnabrück, der auf seinem LinkedIn-Profil zuerst über die Änderungen in den GF- Versicherungsbedingungen der Alten Leipziger berichtete" beginnt der Procontra-Artikel.
Screenshot des ersten Teils des procontra-Artikels „Befristetes Anerkenntnis: Alte Leipziger weitet umstrittene BU-Klausel auf GF aus“

Die Reaktion der Alte Leipziger

Die Alte Leipziger hält laut procontra dagegen. Befristete Anerkenntnisse könnten auch Vorteile haben, weil Leistungen dadurch schneller und unkomplizierter möglich seien. Außerdem seien sie die Ausnahme.

Die Alte Leipziger begründet die Einführung der Befristung auch damit, dass es für Kunden, Vermittler und Sachbearbeiter im Hinblick auf eine Wechseloption leichter verständlich sei, wenn die Bedingungen für GF und BU in den allgemeinen Teilen ähnlich bzw. gleich seien.

Den Passus zur Umschulung wolle man intern jedoch noch einmal prüfen lassen, so eine Sprecherin.

Hier geht es zum procontra-Artikel: Befristetes Anerkenntnis: Alte Leipziger weitet umstrittene BU-Klausel auf GF aus

Für uns bei Helberg ist das ein klassisches Beispiel dafür, warum Bedingungen nicht „nice to know“ sind, sondern im Ernstfall den Alltag bestimmen. Wer Sicherheit sucht, braucht Verlässlichkeit und klare Spielregeln. Genau deshalb schauen wir bei Versicherungen nicht nur auf das Produktlabel, nicht auf den Ruf eines Versicherers, sondern auf die mögliche Wirkungsweise auch einzelner Bedingungsklauseln.

Danke an procontra und an Achim Nixdorf für die sachliche Aufbereitung und die Einordnung der Argumente beider Seiten.

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