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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
27
Apr.
2026

Karin wollte mehr Absicherung – und bekommt nun ihre BU-Rente

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Ende letzten Jahres rief mich unsere Kundin Karin *) an, weil sie sich gern höher absichern wollte. Da war sie bereits drei Monate lang krankgeschrieben. Für eine Erhöhung war es zu spät. Stattdessen zahlt die Alte Leipziger ihr nun rund 2.400 Euro BU-Rente wegen Arbeitsunfähigkeit.

Statt einer höheren Absicherung bekommt Karin nun direkt ihre BU-Rente.

Manchmal kommt es anders als man denkt. So erging es wohl auch Karin. Sie hatte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vor 10 Jahren über uns abgeschlossen. Nun rief die Vierzigjährige an, weil sie sich höher absichern wollte.

Viele Menschen denken über das Thema Absicherung viel bewusster nach, wenn sie in ihrem Umfeld hautnah die konkreten Folgen fehlenden Schutzes miterleben – oder bei sich selbst vor Augen haben.

Für Karin war der Anlass eine bereits seit drei Monaten andauernde Krankschreibung wegen einer beidseitigen Tendopathie des Handgelenks. Das ist eine chronische, schmerzhafte Sehnenerkrankung mit Bewegungseinschränkungen. Ein Vollzeitjob in einem Bürojob mit Betätigung einer Tastatur über viele Stunden am Tag ist damit nicht möglich. Wie lange die Krankschreibung noch dauern würde, war ungewiss.

Leider musste ich Karin sagen, dass es für eine Nachversicherung ihrer BU oder den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung bereits zu spät war: beides war während einer so lange laufenden Arbeitsunfähigkeit nicht zu realisieren.

Aber ich hatte auch eine „gute“ Nachricht: Würde sich die Krankschreibung noch länger, über sechs Monate hinaus, hinziehen, könnte Karin aus ihrer BU Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beantragen – ganz unabhängig von einer eventuellen Berufsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel macht es möglich. Damit hatte sie gar nicht gerechnet.

Im Bürojob kann auch eine Handgelenkserkrankung Arbeiten unmöglich machen.

Krankschreibung zieht sich hin

Wir waren so verblieben, dass Karin sich wieder melden sollte, wenn die 6 Monate ununterbrochener Krankschreibung entweder prognostiziert oder tatsächlich absehbar erreicht würden. Und worauf sie bis dahin achten sollte.

Ende Februar war es dann soweit: Karin meldete sich erneut, war nach wie vor krankgeschrieben – nun auch mit der ausgeschriebenen Diagnose Polyarthralgie, die unterschiedliche Ursachen haben kann, z.B. eine rheumatoide Arthritis.

Wir besprachen das weitere Vorgehen inklusive der möglichen Folgen, wenn man einen Leistungsantrag bei seinem BU-Versicherer stellt:

  • Durchgeführte Dynamiken seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit werden rückgängig gemacht;
  • Zukünftige Nachversicherungen – also sprunghafte Erhöhungen – können verweigert werden;
  • Viele Versicherer fragen bei Neuabschlüssen nach bereits beantragten Leistungen – was in der Regel bei einem „ja“ zur Antragsablehnung führt;
  • Es könnte Konflikte mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geben – eine solche hatte Karin aber nicht.

Alte Leipziger leistet problemlos binnen sechs Wochen

Anfang März informierten wir die Alte Leipziger über den Leistungsantrag. Einige Tage später bekamen wir die entsprechenden Unterlagen zugesandt, die bei Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sehr überschaubar sind.

Da der Vertrag bereits länger als 10 Jahre lief, war keine Überprüfung möglicher Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht erforderlich.

Die AL bat noch um ein kurzes Attest eines Facharztes. Weil die Praxis in der Zeit Urlaub hatte, dauerte die Beschaffung einige Tage.

Mitte April folgte dann das erwartete Anerkenntnis des Versicherers: Karin bekommt über 22.000 Euro ausgezahlt und ab nun monatlich über 2.400 Euro „Arbeitsunfähigkeitsrente„. Und das, solange sie krankgeschrieben bleibt und schön ihre AU-Bescheinigungen einreicht – maximal für einen Zeitraum von insgesamt 24 Monaten.

Die Alte Leipziger erkennt Karins Leistungsfall binnen 6 Wochen an und zahlt eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit.
Die Alte Leipziger erkennt nach Einreichung aller Unterlagen binnen sechs Wochen ihre Leistungspflicht wegen Arbeitsunfähigkeit an.

Ein kleines, aber nicht unwichtiges Detail am Rande: Die Alte Leipziger hat die Rente bereits zum 01.12.2025 wegen der garantierten Rentensteigerung von 2% erhöht. Hinzu kommt eine kleine Überschussbeteiligung. Die Rechnung sieht so aus:

Garantierte BU-Rente wegen Arbeitsunfähigkeit:2.365,69 Euro
zzgl. garantierter Rentensteigerung ab 01.12.25:47,31 Euro
zzgl. Überschussbeteiligung:8,69 Euro
Gesamtrente:2.421,70 Euro

Auch an diesen Zahlen erkennt man einmal mehr, wie sinnvoll eine garantierte Rentensteigerung / Leistungsdynamik im Ernstfall ist: statt um 8,69 Euro hat sich die BU-Rente bereits um 56,00 Euro im Monat erhöht. Je länger die Rente gezahlt wird, desto mehr macht sich die Leistungsdynamik bemerkbar.


Fazit

Was kann man aus Karins Leistungsfall mitnehmen?

  1. Am besten die passende Absicherungshöhe wählen, bevor man selbst betroffen ist. Gleich ausrechnen mit unserem BU-Bedarfsrechner;
  2. Im Bürojob kann man auch „nur“ wegen einer Gelenkserkrankung an den Händen lange Zeit ausfallen;
  3. Wieder erweist die AU-Klausel ihren überragenden Nutzen im Leistungsfall: es kommt schnell und vergleichsweise einfach die Rente;
  4. Der Nutzen der Leistungsdynamik kann sich bereits nach wenigen Monaten zeigen;
  5. Die Alte Leipziger zeigt insbesondere im Leistungsfall (zumindest unserer Kundinnen und Kunden) ihre größte Stärke: Zügige Reaktion, keine unnötigen Nachfragen, kein Taktieren.

Besten Dank einmal mehr an die Leistungsprüfer der Alten Leipziger! Auch wenn die AL vertrieblich manchmal „falsch abbiegt“ (siehe unter Alte Leipziger führt befristetes Anerkenntnis in der BU ein), ist auf sie im Fall der Fälle Verlass.

Trotz des erneut sehr gut verlaufenen Leistungsfalls wünsche ich unserer Kundin Karin vor allem gute Besserung. Denn eine Polyarthralgie an den Handgelenken wirkt sich nicht nur auf der Arbeit negativ aus, sondern wird auch das Privatleben massiv beeinträchtigen.

Möge die finanzielle Absicherung Karin die Freiheit und Sicherheit geben, sich ganz auf ihre Genesung zu konzentrieren!

Ach ja – und:

*) Karin heißt in Wirklichkeit natürlich nicht Karin.


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