Die AXA Lebensversicherung präsentiert ein Update zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Stand 04.2026. Mit der neuen Tarifgeneration ändern sich Berufsgruppen, Kalkulationsgrundlagen und einige Passagen in den Versicherungsbedingungen. Was sind die Vor- und Nachteile?

Ein Jahr nach dem letzten BU-Update hat die AXA Lebensversicherung nun die neue Tarifgeneration TG26 veröffentlicht. Wir haben uns die Änderungen angesehen. Unsere Meinung: Es gibt nicht nur Verbesserungen. Aber eins nach dem anderen.
Inhalt
Aus 11 werden 20 Haupt-Berufsgruppen
Die AXA geht den Trend zu immer mehr Differenzierungen der Berufsgruppen mit. Begründung: „um eine risikogerechtere und individuellere Einstufung zu ermöglichen.“ Auf Deutsch: Man möchte mit dem Wettbewerb mithalten können.
Dass wir eine solche Differenzierung kritisch sehen, haben wir immer wieder betont, z.B. im Beitrag zum Berufsgruppen-Bingo. Hintergrund: Was für die einen Berufe an Beitrag günstiger wird, wird in der Regel für andere Berufe teurer. Leider ist das ein Trend, der nicht mehr umkehrbar ist, weshalb die BU-Absicherung nach und nach für immer weniger Menschen bezahlbar wird: Gerade für diejenigen, die den Schutz ganz besonders brauchen.
Das ändert sich konkret an den Berufsgruppen bei der AXA
Zum einen ändert sich bei der AXA die Bezeichnung der Haupt-Berufsgruppen: Was früher BG 1*, 1# und ähnlich phantasievoll abgekürzt wurde, lautet nun BG01 bis BG20. Zusätzlich gibt es einige Spezialberufsgruppen mit Kürzeln 99, K+, K, S und S- – für Kinder / Schüler und Soldaten.
Die nachfolgende Tabelle nennt Beispiel-Berufe, wie sie den einzelnen Berufsgruppen zugeordnet werden.
| Berufsgruppe | Beispiel Berufe |
|---|---|
| BG01 | Ingenieure (Maschinenbau & Elektro), Physiker |
| BG02 | Internist |
| BG03 | Dipl. Informatiker, Ingenieure (Bau-, Produktion-) |
| BG04 | Chirurg, Wirtschaftsprüfer |
| BG05 | Juristen, Dipl. Betriebswirt, Allgemeinmediziner |
| BG06 | Apotheker, Entwicklungstechniker |
| BG07 | Elektroniker, Softwareentwickler |
| BG08 | Unternehmensberater, Immobilienkaufmann |
| BG09 | Beamte (geh. Dienst), Betriebswirt, Techniker, Zahnarzt |
| BG10 | Lehrer, Polizist (geh. Dienst), G/A-Kaufmann |
| BG11 | Kaufleute (Bank- & Büro), Bautechniker, Tierarzt |
| BG12 | Mechaniker (diverse), Landwirt, Speditionskaufmann |
| BG13 | Beamte (mittl. Dienst), Schneider |
| BG14 | Kaufleute (Einzelhandel & Versicherung), KFZ-Mechaniker, Polizist (mittl. Dienst), Erzieher |
| BG15 | Lackierer, Schreiner, Schweißer |
| BG16 | Feuerwehrleute, Koch, Krankenpfleger |
| BG17 | Maler, Betonbauer, Versicherungsvertreter |
| BG18 | Bäcker |
| BG19 | Metzger, Fliesenleger, Mauer |
| BG20 | Altenpfleger, Dachdecker |
Interessant ist bei den Berufen z.B., dass Ärzte und Apotheker, die früher alle den besten zwei Berufsgruppen zugeordnet wurden, sich nunmehr auf gleich sechs Berufsgruppen verteilen:
- Internisten: BG02
- Chirurgen: BG04
- Allgemeinmediziner: BG05
- Apotheker: BG06
- Zahnärzte: BG09
- Tierärzte: BG11
Aber auch der Umstand, dass Versicherungsvertreter nun in einer Gruppe mit Malern und Betonbauern in der viert-schlechtesten Berufsgruppe BG17 auftauchen, ist bemerkenswert. Da gibt es sicherlich anderweitig bessere Konditionen für Versicherungsangestellte und Vertreter.
Mehr Antwortmöglichkeiten bei Clusterfragen
Die Differenzierung nach Berufsgruppen ist nur ein Schritt zur Beitragsfindung. Durch zusätzliche Fragen, die sogenannten Clusterfragen, ist eine weitere Unterscheidung möglich. Hier ändern sich zwar nicht die Fragen, aber es gibt mehr Antwortmöglichkeiten – und somit ebenfalls mehr Differenzierungsmöglichkeiten.
So stellt es die AXA in einer Präsentation dar:

Einführung neuer Wahrscheinlichkeitstafeln
Parallel zu den neuen Berufsgruppen nutzt die AXA ab der Tarifgeneration TG26 neue, unternehmenseigene Wahrscheinlichkeitstafeln zur versicherungsmathematischen Kalkulation.
Dies sind:
- Sterbetafel „AXA 2026 AT_BU“
- Invalidisierungstafel „AXA 2026 I_BU“
- Invalidensterbetafel „AXA 2026 TI_BU“
- Reaktivierungstafel „AXA 2026 RI_BU“
Änderungen der Versicherungsbedingungen
Parallel zu den Änderungen der Beitragskalkulation führt die AXA mit Stand 04.2026 auch einige Änderungen im Bedingungswerk ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Neu ist die Einführung einer Karriereoption als weitere Erhöhungsmöglichkeit der versicherten BU-Rente über 3.000 Euro im Monat hinaus.
Geändert wurden beispielsweise eine höhere Beitragsdynamik in der Schüler-BU, verbesserte Unterstützung bei Reha-Maßnahmen, sowie weitere Änderungen bei Nachversicherungen und vorübergehenden Beitragsreduzierungen.
Einführung einer Karriereoption / Karrieregarantie
Ist eine versicherte BU-Rente durch Nachversicherungen oder die Beitragsdynamik an eine bestimmte Grenze gestoßen, ist eine weitere sprunghafte Erhöhung bei vielen Versicherern nicht mehr möglich.
Eine Karrieregarantie, oder Karriereoption, wie es die AXA nun nennt, soll bei weiteren Einkommenserhöhungen höhere BU-Renten oberhalb dieser Grenze ermöglichen: Die BU-Rente kann dann i.d.R. im gleichen Verhältnis wie das Einkommen steigen.
Bei der AXA gilt nun: Hat die versicherte BU-Rente eine Höhe von 36.000 Euro / Jahr erreicht, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Erhöhung bei Einkommenssteigerungen auf bis zu 72.000 Euro möglich. Die finanzielle Angemessenheit (max. 60% vom Brutto) muss immer gegeben sein. Die Erhöhung wird jeweils in einem eigenen, neuen Vertrag vorgenommen.
Für wen gilt die Karriereoption?
Angestellte mit unbefristetem Arbeitsverhältnis: Hat sich das Bruttoarbeitseinkommen um mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahr erhöht, ist eine Erhöhung im gleichen Verhältnis möglich. Es gilt das Grundgehalt ohne Tantiemen und ohne Sonderzahlungen, aber mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Selbstständige mit freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit in einem kammerpflichtigen Beruf oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf: Der Gewinn vor Steuern muss sich in den letzten 3 Jahren im Vergleich zu den 3 Jahren davor um mindestens 30% erhöht haben. Dann ist eine Erhöhung um bis zu 20% möglich.
Wenn Sie also in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind, verbeamtet, oder womöglich in einem Beruf selbstständig, der kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist, nützt Ihnen die Karriereoption der AXA nichts.
Was die grundsätzliche Benachteiligung von Selbstständigen angeht, ist die AXA keine Ausnahme. So lässt die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871, die den Begriff „Karrieregarantie“ geprägt hat, trotz 30%iger Gewinnsteigerung nur eine Erhöhung der BU-Rente um 10% zu.
Weitere Bedingungsänderungen
Hier folgt eine kurze Übersicht weiterer Änderungen in den BU-Versicherungsbedingungen der AXA. Grundlage sind die Druckstücke (D_1350_21015033_04.26_C) und (D_1413_21015179_04.26_C).
| Thema / Abschnitt | Bedingungen Stand 04.2025 | Bedingungen Stand 04.2026 |
|---|---|---|
| Begrifflichkeiten & Rechtschreibung | In der älteren Version werden Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Werkstudenten“ und „Selbständige“ verwendet. | Die neuen Bedingungen nutzen eine angepasste, geschlechtsneutrale Sprache mit Begriffen wie „Mitarbeitende“, „Werkstudierende“ sowie die Rechtschreibung „Selbstständige“. |
| Anerkennung bei gesetzlicher Erwerbsminderungsrente | Für die Anerkennung reichte es, dass die versicherte Person ausschließlich aus medizinischen Gründen eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente erhält. | Es wurde ergänzt, dass diese Rente nun ausdrücklich als Pflichtmitglied bezogen werden muss. |
| Schweigepflicht / Mitwirkung | Die versicherte Person musste bisherige Arbeitgeber ermächtigen, Auskünfte zu erteilen. | Die Pflicht wurde auf bisherige Arbeitgeber oder sonst auskunftsfähige Personen ausgeweitet. |
| Stundung & Ratenzahlung bei Leistungsantrag | Gestundete Beiträge konnten nach einer Leistungsentscheidung in Raten zusammen mit den laufenden Beiträgen nachgezahlt werden. | Die Ratenzahlung ist nun an die Bedingung geknüpft, dass dies nur möglich ist, solange noch laufende Beiträge zu zahlen sind. |
| Reha- und Integrationsberatung | Die Kostenübernahme galt für eine vollständig durchgeführte Maßnahme. | Die Kosten werden nun für eine oder mehrere vollständig durchgeführte Maßnahmen (in Summe bis zum Höchstbetrag) übernommen. Zudem wurde eine Klausel ergänzt, dass Leistungsansprüche aus anderen Versicherungen vorgehen, die AXA aber bei Inanspruchnahme in Vorleistung tritt. |
| Zukunftsgarantie | Bei der Prüfung wurde darauf abgestellt, ob die aufgenommene berufliche Tätigkeit versicherbar ist. Zudem wurden eventuell vorhandene Klauseln und Zuschläge berücksichtigt. | Es wird nun präzisiert, dass die neue berufliche Tätigkeit versicherbar sein muss. Bei der Übernahme wird ausdrücklich klargestellt, dass insbesondere Leistungseinschränkungen bestehen bleiben. |
| Klarstellung zu Leistungseinschränkungen | Bei diversen Tarifwechseln und Optionen (Beamten-Aufnahme, Verlängerungsoption, Wechsel in Erwerbsunfähigkeitsversicherung) hieß es, dass „Klauseln und Zuschläge“ übernommen werden. | In den neuen Bedingungen wurde bei all diesen Punkten der Zusatz „insbesondere Leistungseinschränkungen“ ergänzt, um klarzustellen, dass diese erhalten bleiben. |
| Verlängerungsoption (bei Anhebung der Regelaltersgrenze) | Die Verlängerung der Versicherungsdauer erfolgte maximal um die Anzahl der Jahre (nur volle Jahre wurden berücksichtigt). | Die Verlängerung erfolgt nun maximal um die genaue Anzahl der Monate, um die sich die gesetzliche Altersgrenze verschiebt. |
| Vorrübergehende Herabsetzung des Beitrags | Diese vertragliche Gestaltungsmöglichkeit existierte nicht. | Es gibt einen komplett neuen Abschnitt (11.4): Bei Anlässen wie Geburt, Adoption oder der Pflege von Angehörigen kann der Beitrag vorübergehend herabgesetzt und innerhalb von 36 Monaten wieder angehoben werden. |
| Überschusssysteme | Das System „verzinsliche Ansammlung“ wurde als wählbare Option aufgeführt und detailliert erklärt. | Das Überschusssystem „verzinsliche Ansammlung“ wurde komplett aus den Bedingungen entfernt. Zudem werden in der Einleitung die sogenannten „Bewertungsreserven“ nun detaillierter erklärt. |
| Voraussetzungen für Erhöhungsoptionen | Es hieß lediglich, die versicherte Person darf maximal 50 Jahre alt sein. | Es wurde explizit ergänzt: „Der Vertrag ist mit Gesundheitsprüfung zustande gekommen.“. |
| Wegfall von Nachteilen für „Berufsgruppe 4“ | Verträge der Berufsgruppe 4 durften ohne Anlass gar nicht erhöht werden. Die Gesamtobergrenze lag bei nur 27.000 Euro und jede Einzel-Erhöhung durfte maximal 3.000 Euro betragen. | Alle Einschränkungen und reduzierten Obergrenzen für die Berufsgruppe 4 wurden in den neuen Optionsbedingungen vollständig gestrichen. |
Was sind nun Vor- und Nachteile des AXA BU-Updates 04.2026?
Versicherer werden sich immer Vorteile von neuen Tarifgenerationen oder geänderten Versicherungsbedingungen versprechen. Wir betrachten Änderungen aber aus Sicht unserer Kunden, der Versicherten. Und aus der Perspektive gibt es eben nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Hier kommt unsere Einordnung als BU-Makler:
Änderungen bei Berufsgruppen und Kalkulation
Erfahrungsgemäß wird es für einige Berufe günstigere Beiträge geben, für andere teurere. Für eine konkrete Aussage ist es noch zu früh. Aber allein auf Grund des Preises sollte man sich sowieso nicht für oder gegen ein BU-Angebot entscheiden.
Mitwirkung im Leistungsfall
Dass Versicherte nun nicht nur ehemalige Arbeitgeber, sondern „sonst auskunftsfähige Personen“ zur Auskunft „über die Ausgestaltung der konkreten Tätigkeit und das Gehalt“ ermächtigen müssen, ist eine weitere Verpflichtung für die Versicherten und somit für sie nachteilig.
Einführung der Karriereoption
Die Karrieregarantie ist grundsätzlich ein Vorteil – wenn man unbefristet angestellt oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf selbstständig ist. Aus unserer Sicht klingt eine Karrieregarantie schöner, als sie in der Praxis tatsächlich ist, vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Jede Ausübung der Karriereoption in einem neuen, weiteren BU-Mini-Vertrag zu dokumentieren, wie die AXA es will, führt zu zusätzlichen Stückkosten und eigentlich entbehrlichem Mehraufwand. Wir finden es nach wie vor deutlich sinnvoller, die BU-Absicherung auf 2 Versicherer aufzuteilen und die jeweiligen Nachversicherungsgarantien zu nutzen.
BU-Anerkennung bei gesetzlicher Erwerbsminderungsrente
Auch das klingt besser als es in der Praxis ist, denn die Deutsche Rentenversicherung gewährt im Allgemeinen nur befristete Erwerbsminderungsrenten. Voraussetzung hier ist aber eine unbefristete EM-Rente. Das war allerdings schon vorher so. Neu ist bei der AXA, dass man die EM-Rente als Pflichtmitglied beziehen muss. Das ist klar eine zusätzliche Einschränkung, also eine Verschlechterung für die Versicherten und betrifft wiederum potentiell am ehesten Beamte und Selbstständige.
Reha- und Integrationsberatung
Dass nun auch mehrere Reha-Maßnahmen – wenngleich mit gleicher maximaler Summe – gefördert werden können, ist eine potentielle Verbesserung für die Versicherten.
Überschusssysteme
Der Wegfall der verzinslichen Ansammlung als Überschusssystem vor dem Leistungsfall dürfte sich in der Praxis kaum auswirken: Wir jedenfalls haben vermutlich keine einzige BU mehr im Bestand, bei der die Überschüsse noch verzinslich angesammelt werden.
Wegfall von Nachteilen für „Berufsgruppe 4“
Wie die Bezeichnung vermuten lässt: Der Wegfall von Nachteilen ist positiv, also als Verbesserung für diese Berufsgruppe zu werten.
Fazit zum BU-Update der AXA
Die AXA kalkuliert die Beiträge ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung neu, um den Anschluss an den Wettbewerb nicht zu verlieren. Wie sich das auf neue Versicherungsangebote konkret auswirkt, muss sich erst noch zeigen.
Die Änderungen in den Versicherungsbedingungen sind nicht spektakulär. Vereinzelten möglichen Vorteilen stehen potentielle Nachteile für die Versicherten entgegen.
Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA für einen in Frage kommt, sollte man auf keinen Fall allein vom Preis abhängig machen. Natürlich spielen die Versicherungsbedingungen eine große Rolle. Letztlich kommt es unseres Erachtens auf die konkrete Annahmeentscheidung an, die man durch eine anonyme Risikovoranfrage im Vorfeld abklären kann.
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