Im Februar und März 2026 hat die Hannoversche Leben zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein Update in Sachen Versicherungsbedingungen und Antragsfragen vorgelegt. Es gibt Verbesserungen für Selbstständige in Sachen Umorganisation, teilweise kürzere Abfrage-Zeiträume und Kurioses.

Seitdem die Hannoversche Leben im Jahr 2023 beschlossen hat, ihre BU auch über Versicherungsmakler zu vertreiben, gab es bereits große Updates.
Kleinere Änderungen im Bedingungswerk wurden jetzt im März 2026 vorgenommen, größer sind die Änderungen bei den Antragsfragen.
Änderungen im BU-Bedingungswerk
Das aktualisierte Bedingungswerk trägt die Bezeichnung BEDE25 Stand 03/2026 und hat die Druckstücknummer 700.0005.32 Stand 03.2026 Druck 03.2026.
Darin finden sich folgende Änderungen:
| Regelung / Bereich | Bedingungen Stand 01.2025 | Bedingungen Stand 03.2026 |
|---|---|---|
| § 5 (1) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen (Verzicht auf Prüfung der Umorganisation aufgrund der Tätigkeit) | Der Verzicht gilt, wenn die versicherte Person eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und in ihrer täglichen Arbeitszeit zu mind. 90 % kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten ausübt. | Die Voraussetzung einer akademischen Ausbildung ist entfallen. Die begünstigten Tätigkeiten (mind. 90 %) wurden um „planerische“ und „leitende“ Aufgaben ergänzt und mit konkreten Berufsbeispielen versehen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur). |
| § 5 (1) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen (Verzicht auf Prüfung der Umorganisation aufgrund der Betriebsgröße) | Der Verzicht greift, wenn im Betrieb in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt wurden. | Der Verzicht greift bereits bei weniger als 10 Vollzeitmitarbeitern direkt zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit, aber Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt. |
Welche Bedeutung haben diese Änderungen?
Offensichtlich soll die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche für Selbstständige attraktiver gemacht werden. Allerdings nicht durch günstigere Beiträge, oder höhere Absicherungssummen, sondern durch häufigeren Verzicht auf die Prüfung der Umorganisation.
So ganz einfach ist eine Umorganisation in den Betrieben von Selbstständigen mit hauptsächlicher Schreibtischtätigkeit allerdings auch nicht: Know-how, Kundenbeziehungen und die Erlaubnis zur Berufsausübung lassen sich eben nicht so einfach wegdelegieren, ersetzen, oder umorganisieren. Egal, ob mit oder ohne akademischen Hintergrund.
Ob weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter, bei denen Teilzeitkräfte mitgerechnet werden, tatsächlich eine Verbesserung gegenüber 5 Vollzeitmitarbeitern ohne Teilzeitkräfte ist? Das wird man wohl nur im Einzelfall entscheiden können.
Wie dem auch sei: Nachteilig für Selbstständige sind die Änderungen der Hannoverschen nicht: wenn im Leistungsfall weniger geprüft wird, kann die Leistungsprüfung schneller abgeschlossen werden.
Ein Versicherer, der seltener eine Umorganisation prüfen muss, profitiert durch den geringeren Aufwand im Leistungsfall ebenfalls. Vorreiter ist hier die unter dem Namen Condor angebotene BU der R+V mit einem vollständigen Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation.
Änderungen bei den Antragsfragen / Abfragezeiträumen
Weitere, bislang eher unbeachtet gebliebene Änderungen gibt es im BU-Antrag der Hannoverschen, Druckstück 700.0001.86 Stand 02.2026.
| Bereich / Thema | Antragsformular 07.2025 | Antragsformular 02.2026 |
|---|---|---|
| Tarifauswahl | Bei der Auswahl der Tarife (B-P, B-PP, B-PE, S) gab es separate Ankreuzfelder für den Raucherstatus: „Für Raucher“, „Für Nichtraucher seit 12 Monaten“, „Für Nichtraucher seit 10 Jahren“. | Diese separaten Ankreuzfelder direkt bei der Tarifauswahl wurden vollständig entfernt. |
| Angaben zum Nichtraucherstatus | Bei der Frage „Sind Sie Nichtraucher?“ stand als eine der Antwortoptionen zur Auswahl: „Ja, seit mind. 3 Jahren.“. | Die Antwortoption „Ja, seit mind. 3 Jahren.“ wurde gestrichen. |
| Vorversicherungen | Die Abfrage war in zwei separate Fragen geteilt: Eine nach Verträgen bei der Hannoverschen Lebensversicherung AG und eine weitere nach Verträgen bei anderen Gesellschaften (Abfrage nach BU, EU, Leben und Todesfallsumme/Jahresrente). | Die Abfrage wurde zu einer Frage zusammengefasst („Haben Sie für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits Versicherungsleistungen zu erwarten…“). Neu hinzugekommen sind zudem die Ankreuzfelder „bleibt bestehen“ und „wird gekündigt“. |
| Gesundheitsfragen: Abfragezeitraum | Es wurden insgesamt 14 Krankheits- bzw. Organbereiche (a bis n) abgefragt, bei denen einheitlich nach Untersuchungen und Behandlungen der letzten 5 Jahre gefragt wurde. | Der Katalog wurde aufgeteilt: Für 8 Bereiche (u. a. Herz, Lunge, Blut/Tumor, Psyche, Rücken) gilt weiterhin ein Abfragezeitraum von 5 Jahren. Für die restlichen 6 Bereiche (Niere/Blase, Stoffwechsel, Infektionen, Haut/Allergien, Augen, Ohren) wurde der Abfragezeitraum auf die letzten 3 Jahre verkürzt. |
Die Hannoversche Leben folgt also dem Trend zu teilweise verkürzten Abfragezeiträumen, wie die Alte Leipziger oder die Allianz sie schon länger verwenden.
Kuriose Frage
Ist Ihnen eben eine Formulierung bei den Antragsfragen aufgefallen? Die Frage nach Vorversicherungen der versicherten Person lautet (Hervorhebung durch mich):
Haben Sie für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits Versicherungsleistungen zu erwarten oder entsprechende Versicherungen beantragt?
Hannoversche Leben, Druckstück 700.0001.86 Stand 02.2026.

Was soll das? Wie sollen Laien eine solche Frage verstehen? Ob sie bereits ihre BU-Rente beantragt haben und nun warten, dass der Versicherer zahlt?
ChatGPT meint dazu:
„Das Hauptproblem ist die Formulierung „Versicherungsleistungen zu erwarten“.
Ein Laie fragt sich dann schnell:
- „Meinen die nur private Versicherungen?“
- „Oder auch die gesetzliche Rentenversicherung?“
- „Ich warte nicht auf Leistungen – muss ich meine bestehende BU trotzdem angeben?
- „Muss ich nur sichere Ansprüche nennen oder auch mögliche?“
- „Reicht schon eine bestehende Police, auch wenn noch gar kein Leistungsfall vorliegt?““
Von einem ehemaligen Direktversicherer darf man eine besser verständliche Formulierung erwarten. So schwer kann das nicht sein. Ging ja bisher auch.

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