„Meine Gesundheitsangaben beim Abschluss waren nicht ganz korrekt – was nun?“ Mit solchen Anliegen kommen immer wieder BU-Interessenten auf uns zu. Selten auch eigene Kunden. Wie geht man also am besten vor, wenn es eigentlich schon zu spät ist?

Nicht jede(r) nimmt es mit der sorgfältigen und korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen beim Abschluss z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung so genau, wie es eigentlich sein sollte.
Das ist leichtsinnig. Denn schließlich scheitern rund 15% der abgelehnten Leistungsanträge laut Morgen&Morgen wegen solcher vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen und (bei bewusst falschen Angaben) arglistigen Täuschungen.
Aber nun: Besser eine späte Einsicht als keine. Und Fehler machen wir alle wohl einmal.
Die späte Erkenntnis ist bei unseren BU-Interessenten übrigens ein häufiger Grund, weshalb sie die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln wollen. Das kommt ungefähr gleich oft vor, wie der Wunsch einer Trennung der BU aus Kombiverträgen.
Was passiert, wenn man dem Versicherer nachträglich eine Diagnose meldet?
Anders als man vielleicht glauben mag, „belohnen“ Versicherer einen nicht dafür, dass man nachträglich ehrlich wird, also nach dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung Diagnosen oder Behandlungen nachmeldet.
Die Risikoprüfer der Versicherer prüfen stattdessen, wie sie entschieden hätten, wenn man gleich im Antrag korrekte und vollständige Angaben gemacht hätte. Schließlich gebietet es der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass man die „späten Ehrlichen“ nicht bevorzugt.
Diese erneute Risikoprüfung kann bestenfalls als Ergebnis haben, dass sich nichts am Vertrag ändert. Es kann aber auch zu allen anderen möglichen Reaktionen kommen:
- Nachträglicher Leistungsausschluss,
- Nachträglicher Risikozuschlag,
- Kündigung,
- Rücktritt,
- Anfechtung.
Wie der Versicherer reagieren kann, hängt auch davon ab, wie alt der Vertrag bereits ist.
Wie findet man heraus, wie der Versicherer reagieren würde?
Sie können schlecht beim Versicherer anrufen und nachfragen, wie sich die nachgemeldete Diagnose X auf Ihren Vertrag auswirken würde. Denn dann hat der Versicherer ja bereits die Information und rechtlich gesehen ein enges Zeitfenster für seine Reaktion.
Eine anonyme Risikovoranfrage bei diesem Versicherer stellen? Mag clever klingen, berücksichtigt aber zwei Dinge nicht:
- Eine anonyme Risikovoranfrage ist rechtlich nicht verbindlich.
- Durch die nachträgliche Meldung ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bereits wahrscheinlich – wenngleich die Folgen unterschiedlich sein können, siehe oben.
Es kommt auf alle Details an
Nicht jede nachgemeldete Diagnose, Untersuchung, oder Behandlung wirkt sich gleichermaßen aus. Ein vollständig ausgeheilter Knochenbruch von vor 4 Jahren hat vermutlich keine negativen Folgen.
Anders wird es vermutlich laufen bei:
- Krankheiten und Unfallfolgen mit Gelenkbeteiligungen,
- Erst kürzlich aufgetretene unklare Beschwerden,
- Mehrmalige Rückenprobleme,
- Psychische Erkrankungen,
- Stationäre Aufenthalte und Kuren je nach Ursache,
- Gentests mit positivem Ergebnis bei beantragten BU-Renten über 2.500 Euro /Monat, oder wenn sie nicht prädiktiv waren.
Bitte nicht vergessen: Stets wird auch der Grund eine Rolle spielen, warum die Angaben nicht gleich beim Abschluss gemacht wurden.
Und es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen unter Berücksichtigung des Gesamtbildes. Mussten Sie schon zehn Vorerkrankungen angeben und nun kommt nachträglich die elfte, kann sich das schlechter auswirken als eine dritte Diagnose.
Statt Gesundheitsangaben falscher Beruf oder Sport nicht angegeben?
Manchmal liegt die Herausforderung gar nicht im Gesundheitsbereich. Haben Sie „die billigste Berufsbezeichnung“ angegeben und nicht die korrekte? Oder bei den Sportarten nicht richtig nachgedacht und das Kite-Buggy-Fahren nicht angegeben?
Auch das sollte man natürlich korrigieren, wenn man sich auf seine BU verlassen will. Kündigungen und Anfechtungen sind unwahrscheinlicher, aber es kann zu höheren Beiträgen führen.

Das sicherste Vorgehen bei fehlerhaften Angaben
Wie also vorgehen, wenn Sie festgestellt haben, dass Ihre Angaben beim Abschluss Ihrer BU nicht korrekt oder vollständig waren und Sie es jetzt richtig machen wollen?
Unsere Arbeitsweise ist da klar:
- Erstens Gesundheitshistorie jetzt einmal richtig aufbereiten inkl. Anfrage beim Hausarzt und der Krankenkasse.
- Zweitens anonyme Risikovoranfrage bei 2-3 anderen Versicherern durchführen.
- Drittens je nach Ergebnis der Voranfrage entscheiden: Anbieter wechseln oder Diagnose nachmelden.
Was deutlich weniger sicher ist: Abwarten, bis der Vertrag 10 Jahre alt ist, weil der Versicherer ihn dann i.d.R. nicht mehr anfechten kann. Erstens, weil Sie mit Pech schon vorher berufsunfähig sind und zweitens wegen: Beim BU-Abschluss lügen, 10 Jahre warten und alles wird gut? Nö.
Am besten ist es natürlich, Sie machen es gleich richtig. Wie Sie dabei am besten vorgehen, haben wir unter Dein Weg zur BU beschrieben.

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