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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
13
Nov.
2025

Plädoyer für eine private Zusatz-Erwerbsminderungsrente

Kategorie: BU-Versicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Versicherungsvertrieb  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  4 Kommentare

Wir in der Versicherungsbranche verbocken es: Die hyperoptimierte Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt für große Bevölkerungsgruppe unerreichbar. Die Grundfähigkeitsversicherung wird mit einer unrealistischen Erwartungshaltung entwickelt und angepriesen – und wird zwangsläufig zu großen Enttäuschungen führen. Der Staat wird bessere Sozialleistungen kaum finanzieren können. Es wird also Zeit für etwas Neues: Ich nenne es die private Zusatz-Erwerbsminderungsrente.

Bildquelle: KI

Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben oder abschließen können, gratuliere ich von Herzen! Für große Teile unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie Handwerker, Künstler, Altenpfleger ist sie nahezu unbezahlbar. Viele andere scheitern an den umfangreichen Gesundheitsfragen.


Die Grundfähigkeitsversicherung als BU-Alternative?

Auch aus den oben genannten Gründen kommen in den letzten Jahren immer mehr Lebensversicherer mit einer angeblichen Alternative um die Ecke: Der Grundfähigkeitsversicherung. Weil sie so klar den Leistungsfall benennt (nicht mehr „mit einer Hand eine mit Wasser gefüllte Tasse greifen und fünf Minuten halten“ können), sei die Leistungsprüfung so einfach und für die Versicherten viel verständlicher als die Definition der Berufsunfähigkeit.

Nun denn. Wie man hört, ist die Leistungsprüfung dann doch nicht so einfach. Denn wie findet man eine solche Einschränkung heraus? Wie groß soll die Tasse sein und wieviel Wasser passt hinein: 0,1, 0,2, 0,4 Liter? Vor allem aber geht es darum, dauerhaft eine solche Fähigkeit zu verlieren. Schafft man die Aufgabe mit der Tasse ein einziges Mal, gilt die Fähigkeit nicht als verloren.

Wie man im kleineren Kreise erfährt, soll es Versicherer geben, die bereits mehrere Jahre eine Grundfähigkeitsversicherung im Programm haben. Auch Leistungsanträge – nur noch keinen einzigen anerkannten Fall. Ein Grund dafür: Anders als bei der BU geht es nicht um ein Gesamtbild. Es geht um den Nachweis des dauerhaften Verlustes der einen Fähigkeit.

Meine Prognose: Die Grundfähigkeitsversicherung wird uns auf die Füße fallen. Die Enttäuschungen sind absehbar. Und ein bisschen nimmt sie auch schon den Lauf der BU: Hier noch ein paar Fähigkeiten mehr, da noch eine Verbesserung, ein Zusatzbaustein – und schon ist es überhaupt kein Problem mehr, eine Grundfähigkeitsversicherung zu berechnen, die genauso viel wie eine BU kostet. Das soll eine Alternative sein?


(M)ein Gegenentwurf: Streng. Einfach. Mit Bonus. Bezahlbar. Mini-Gesundheitsfragen.

Ich weiß ja nicht, wie oft Sie anderen Menschen sagen müssen, dass sie gerade keine BU bekommen können. Oder ihnen den Preis nennen und förmlich die Kinnlade herunterklappen hören. Bei uns ist das Alltag. Leider.

Die Einsicht zur Notwendigkeit der Absicherung der Arbeitskraft ist in der Bevölkerung viel größer als mancher Anbieter annimmt, meine ich. Es fehlt aber eine verlässliche Absicherungslösung, die man bezahlen und auch bekommen kann. Und die so simpel ist, dass man nicht studiert haben muss, um ihren Nutzen und Wert zu erkennen.

Ein solches Produkt muss also einfach sein, es muss bezahlbar sein und die Gesundheitsfragen sollten auf ein absolutes Minimum reduziert sein. Das ist sicherlich möglich – wenn es strenge Regeln gibt.


Vorbild Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung

Die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kennen Sie, oder? Ganz kurz: Sie müssen 5 Jahre Wartezeit absolviert haben, mindestens 3 Jahre eingezahlt haben und können dann eine Rente bekommen, wenn Sie keine 3 Stunden am Tag mehr irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Können Sie noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag irgendetwas arbeiten, gibt es die Hälfte der Rente.

Problem an der Geschichte: Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen schon gravierend sein. Die Höhe der Rente ist mit durchschnittlichen 1.000 Euro *) viel zu gering. Nur die Hälfte der Rentenanträge kommt durch. Trotzdem werden jedes Jahr um die 160.000 *) Erwerbsminderungsrenten neu genehmigt.

*) Quelle: „Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf 2024“ der Deutschen Rentenversicherung

Hier gibt es bei uns mehr Infos zum Thema Erwerbsminderungsrente inklusive Rentenrechner.


Die private Zusatz-Erwerbsminderungsrente

Entwickeln wir doch eine Versicherungslösung, die sich prinzipiell an der gesetzlichen Rente orientiert, aber auch Mehrwerte bietet. Dazu gehört eine transparente Kommunikation: Es geht hier nicht um die Absicherung des Berufs, des Lebensstandards, sondern um eine Absicherung, die hilft, nicht auf Sozialhilfe / Hartz IV / Bürgergeld-Niveau abzustürzen.

Merkmal „Streng“

  • Fünf Jahre Wartezeit, in der Beiträge gezahlt werden, aber noch kein Versicherungsschutz für krankheitsbedingte Erwerbsminderung besteht;
  • Die private Zusatz-Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die DRV eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zahlt;
  • Die Rente wird halbiert, wenn die DRV nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zahlt;
  • Eine Befristung ist möglich.

Merkmal „Einfach“

  • „Zahlt die Deutsche Rentenversicherung, zahlen wir.“
  • Der Rentenbescheid der DRV reicht als Nachweis aus, keine eigene umfangreiche Leistungsprüfung erforderlich (wurde ja schon streng geprüft).
  • Übersichtlicher Versicherungsantrag.

Merkmal „Mit Bonus“

  • Die Wartezeit gilt nicht für unfallbedingte Erwerbsminderung;
  • Weltweiter Versicherungsschutz;
  • Die Höhe der Zusatz-Erwerbsminderungsrente (und damit der Beiträge) ist im Rahmen der finanziellen Angemessenheit frei wählbar;
  • Beitrags- und Leistungsdynamik möglich;
  • Vereinbarung einer Karenzzeit zur Prämienreduzierung möglich;
  • Befristung nur einmalig analog § 173 VVG. Danach unbefristetes Anerkenntnis mit Nachprüfungsmöglichkeit des Versicherers;
  • Wer keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente der DRV hat (z.B. Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Hausfrauen / Hausmänner, Schüler, Studenten, Auswanderer) oder unfallbedingt während der Wartezeit erwerbsgemindert wird, kann seine Erwerbsminderung selbst ärztlich nachweisen.

Merkmal „Bezahlbar“

  • Keine Berufsgruppen, gleicher Beitrag unabhängig vom Beruf – analog DRV;
  • Höhe der Rente und damit des Beitrags frei im Rahmen der Angemessenheit wählbar;
  • Versicherungs- und Leistungsdauer frei wählbar.

Merkmal „Mini-Gesundheitsfragen“

Bei 5 Jahren Wartezeit ist einiges möglich.

  • Gesundheitsfragen nur nach K.O.-Diagnosen, z.B. Multiple Sklerose;
  • Unterscheidung nach Rauchverhalten;
  • Abfrage erheblicher Freizeitrisiken.

Vorteile einer solchen Zusatz-Erwerbsminderungsrente

Ich finde, die Vorteile eines solchen Produktes liegen auf der Hand – und zwar für alle Beteiligten.

Vorteile für die Versicherten

  • Ein vergleichsweise leicht verständliches Produkt, das tatsächlich die Arbeitskraft absichert;
  • Wegen strenger Regelungen vergleichsweise günstig im Beitrag;
  • Trotzdem mit erheblichen Mehrwerten gegenüber der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Vorteile für die Versicherer

  • Riesiges Marktpotential;
  • Erschließung neuer Käufergruppen;
  • Keine Kannibalisierung der BU, da andere Zielgruppen;
  • Vergleichsweise leicht im Handling (Risiko- und Leistungsprüfung);
  • 5 Jahre Wartezeit bedeuten keine / kaum frühzeitige Leistungsfälle, keine / kaum vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen, kein Policenhopping;
  • Leichtere Mitarbeiter- und Vertriebsschulungen;
  • Riesen-Datenbasis der DRV für die Kalkulation nutzbar.

Vorteile für Vermittler

  • Riesiges Marktpotential;
  • Erschließung neuer Käufergruppen;
  • Einfache „Verkaufs-Story“ (wenn man die braucht): „Zahlt die Deutsche Rentenversicherung, zahlt der Versicherer“;
  • Trotzdem besser als die Deutsche Rentenversicherung wegen Bonus-Leistungen;
  • Bessere Vermittlungschancen wegen reduzierter Gesundheitsfragen.

Fazit zum Vorschlag einer privaten Zusatz-Erwerbsminderungsrente

Ich finde das Konzept, das man natürlich noch detaillierter ausarbeiten muss, wirklich überzeugend. Warum gibt es das noch nicht?

Natürlich kann man auch Argumente dagegen anführen: Eine gewisse Abhängigkeit von den gesetzlichen Regelungen der Sozialversicherung. Nach BU und Grundfähigkeitsversicherung noch ein weiteres Biometrie-Produkt. Keine Berufsgruppen? Kaum Gesundheitsfragen? – Unvorstellbar!

Aber es bleibt die Erkenntnis: Wenn wir als Versicherungsbranche tatsächlich sehr große Teile der Bevölkerung mit einer Arbeitskraftabsicherung versorgen wollen, muss sie einfach sein, bezahlbar und der Zugang darf nicht wegen heilbarer Vorerkrankungen versagt werden können.

Haben Sie eine bessere Idee?


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Kommentare zu diesem Beitrag

Alain  |   14. November 2025 um 08:05 Uhr

Vielleicht könnte man zusätzlich BU-Versicherungen mit abstraktem Verweis, anderen Leistungsreduzierungen und einer Wartezeit von 5 bis 10 Jahren einführen, die für handwerkliche Berufe einigermaßen bezahlbar und abschließbar wären und trotzdem einen besseren Schutz bieten als eine Erwerbsminderungsrente.

Matthias Helberg  |   14. November 2025 um 08:33 Uhr

Danke, Alain. Das habe ich vor 10 Jahren schon vorgeschlagen: https://www.helberg.info/blog/2016/03/wann-kommt-die-bu-mit-10-jahren-wartezeit-ohne-gesundheitsfragen/
Es traut sich kein Versicherer. Fast alle Angebote mit einer Schmalspur-BU sind im Laufe der Zeit eingestellt worden.
Deswegen der Ansatz, weg von BU zu etwas Neuem.

Merker  |   17. November 2025 um 17:57 Uhr

insgesamt guter Vorschlag. indessen sollte man nicht automatisch an die DRV-Entscheidung koppeln, wenn sich die Kriterien oder die Höhe der EM-Rente der DRV ändern sollte. Sonst besteht die Gefahr, die sich mit den Dienstunfähigkeitsversicherungen bei den Postbeamten in den 90ern realisiert hat, dass eines Tages die EM-Rente von der DRV vielleicht „leicht zu haben“ ist (im Gegensatz zu heute). Und dann kann die Kalkulation dem Versicherer komplett um die Ohren fliegen.

Eine Lösung wäre, dass man die Kriterien aus dem aktuellen Recht in den Vertrag als selbständige Grundlage übernimmt.

Matthias Helberg  |   17. November 2025 um 18:49 Uhr

Schönen Dank für den Kommentar!

Ich denke, wenn man sich die seit Jahren andauernden Diskussionen um Sozialversicherungen anschaut, ist das Interesse des Staates (und jeder möglichen Regierung) minimal, mehr Erwerbsminderungsrentner zu produzieren. Das würde ja weniger Lohnsteuer, weniger Einkommenssteuer, weniger Sozialabgaben bedeuten. Was sollte die Motivation sein?

Das ist eine andere Nummer, als ein Staatsbetrieb, der an die Börse gebracht werden soll.

Vielleicht liegt das Risiko (für die Versicherten) eher im Gegenteil…

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