Es ist schon etwas länger her, dass ich an dieser Stelle über Leistungsfälle unserer Kunden berichtet habe. In dieser Beziehung war es in diesem Jahr relativ ruhig bei uns. Das ist für alle Beteiligten erfreulich. Hier aber nun ein Bericht unseres jüngsten Erfolgs: Unser Kunde bekommt binnen 4 Wochen seine „Arbeitsunfähigkeitsrente“ wegen psychischer Krankheiten.
Als sich unser Kunde Ende September bei uns meldete, war er seit knapp sechs Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig. Die Erkrankung hatte ihn körperlich wie psychisch spürbar erschöpft. Gleichzeitig wuchs der finanzielle Druck.
Seine Frage per E-Mail an mich war schlicht: „Kann meine Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt schon helfen?“
Er leidet unter einer sonstigen depressiven Episode (ICD F32.8) und Panikstörung (ICD F41.0). Nicht ungewöhnlich: Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für lange Krankschreibungen.

🔊 Jenny erzählt von diesem Leistungsfall wegen Arbeitsunfähigkeit
Wenn du lieber hörst statt liest:
Jenny ist KI-Assistentin bei Helberg. Sie hilft uns in der Kommunikation, aber bekommt niemals deine Daten.
Rückblick: Der BU-Abschluss im Jahr 2020
Der Weg zu dieser Berufsunfähigkeitsversicherung war damals alles andere als einfach. Der Dipl. Betriebswirt war Ende 40 und hatte schon eine BU. Aber wie so oft, war das Einkommen im Laufe der Jahre spürbar gestiegen, nur die Erhöhungsmöglichkeiten der BU durch eine Nachversicherung waren bereits ausgeschöpft. Es ging also um einen Zweitvertrag.
Wir haben wie gewohnt eine anonyme Risikovoranfrage gestellt, Unterlagen sortiert und mehrere Anbieter geprüft. Wegen gesundheitlicher Vorgeschichten vor allem hinsichtlich des Bewegungsapparates hatten viele Versicherer zunächst Bedenken.
Schließlich fanden wir mit der Alten Leipziger einen Versicherer, der unseren Kunden annahm – mit zwei Ausschlüssen: Wirbelsäule und Knie. Das bedeutet: Wenn die Ursache einer Arbeits- oder Berufsunfähigkeit eine Krankheit der Wirbelsäule oder der Knie wäre, gäbe es keine Leistung des Versicherers.
Das Entscheidende in diesem Fall:
Diese Ausschlüsse spielten hier keine Rolle, weil die Arbeitsunfähigkeit auf psychischen Erkrankungen beruhte. Alles an gesundheitlichen Ursachen, was beim Abschluss nicht explizit ausgeschlossen wird, ist in der BU versichert.
Mehrere Monate AU wegen Psyche – ein typischer Verlauf
Unsere gesellschaftlichen Zahlen zeigen klar:
- Psychische Diagnosen verursachen rund 18–20 % aller Krankschreibungen (BA, TK/DAK – Gesundheitsreport 2024, PDF Download).
- Sie sind eine der häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit (GDV: ca. 32–35 %).
- Und sie sind seit Jahren der häufigste Grund für eine Erwerbsminderungsrente (DRV: > 40 %).
Psychische Erkrankungen dauern im Schnitt länger als körperliche. Ein mehrmonatiger AU-Verlauf ist daher nichts Ungewöhnliches.
Für unseren Kunden bedeutete das: Er war in Behandlung, aber nicht in der Lage zu arbeiten. Und er wusste nicht, wie lange der Zustand anhalten würde.
Welche Unterlagen erforderlich waren
Wenn wir jemandem im Leistungsfall helfen sollen, klären wir zunächst die aktuelle Situation:
- Gibt es weitere BU-Verträge?
- Zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld?
- Besteht eine private Krankentagegeldversicherung?
- Wurden schon irgendwo Leistungen beantragt?
Damit wir alles für die AU-Leistungsprüfung zusammen hatten, haben wir gemeinsam alle Unterlagen zusammengestellt:
- Lückenlose AU-Bescheinigungen über den gesamten Zeitraum;
- Mindestens eine Facharzt-AU;
- Einen wirklich kurzen Bericht des behandelnden Facharztes (auf Bitte des Versicherers).
Wichtig und interessant für die großen Skeptiker: Der Versicherer verlangte keine zusätzliche Begutachtung.
Bei der Prüfung von AU-Leistungen geht es in erster Linie darum,
- ob eine lange, ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit besteht,
- ob Leistungsausschlüsse greifen,
- ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
In diesem Fall war die Sachlage klar: Alles gut. Unsere sorgfältige Vorgehensweise beim BU-Abschluss hat sich wieder einmal für einen Kunden ausgezahlt.
Anerkannt in vier Wochen – ohne Begutachtung
Zwischen der ersten Meldung an die Alte Leipziger und dem Anerkennungsschreiben lagen nur rund vier Wochen.
Der Versicherer bestätigte die Arbeitsunfähigkeitsrente rückwirkend ab dem 1. Mai 2025.
Der Vertrag unseres Kunden enthält insgesamt 24 Monate AU-Leistung über die gesamte Laufzeit hinweg. Es müssen nur regelmäßig weitere lückenlose AU-Bescheinigungen vorgelegt werden.
Das verschafft einem viel Zeit und Entlastung, um sich auf die Genesung zu konzentrieren – oder im schlechteren Fall den Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit vorzubereiten.
Dass die Entscheidung so schnell kam, ist sicherlich überdurchschnittlich gut, wenn man den Gesamtmarkt betrachtet. Viele AU-/BU-Prüfungen dauern deutlich länger.
Aber: Es gibt keine Garantie. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Und auch in den Leistungsabteilungen der Versicherer wird es mal mehr und mal extrem viel zu tun geben.
Einordnung: Warum dieser Fall nicht so selten ist
Nimmt man die Statistiken zusammen, ergibt sich ein deutliches Bild:
- Viele psychische AU-Verläufe dauern Wochen, Monate oder treten über die Jahre immer wieder auf.
- Viele BU-Fälle entstehen wegen Psyche.
- Am häufigsten werden Erwerbsminderungsrenten wegen Psyche bewilligt.
Unser Fall ist daher keine Ausnahme, sondern ein Beispiel für eine Entwicklung, die wir in der Praxis immer häufiger sehen. Wenn man sich in der Welt umsieht, dürfte das auch nicht verwundern.
Was die AU-Klausel in der Praxis leistet
Die AU-Klausel sorgt dafür, dass Versicherte eine monatliche Rente erhalten können,
- ohne dass bereits 50 % Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden müssen,
- während sie bereits lange krankgeschrieben sind,
- und bevor klar ist, wie sich die Erkrankung weiterentwickelt.
Bei psychischen Erkrankungen kann genau diese Phase sehr lang sein.
Im Fall unseres Kunden bedeutet das:
Er bekommt frühzeitig eine finanzielle Entlastung. Seine alte, noch bestehende BU leistet nämlich noch nicht, weil die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit noch nicht nachgewiesen sind.
Gerade deshalb ist die AU-Klausel so wertvoll: Sie schließt die Lücke, die entsteht, bevor überhaupt klar ist, ob man berufsunfähig wird oder nicht.
Was dieser Fall über gute Vorbereitung zeigt
Die Erfahrung aus unseren Leistungsfällen ist eindeutig:
Ein sauber vorbereiteter Abschluss inklusive Aufarbeitung der Gesundheitshistorie ist „die halbe Miete“ im Leistungsfall.
Wir achten deshalb auf:
- Vollständige Unterlagen,
- eine gut aufbereitete Gesundheitshistorie mit möglichst klaren Diagnosen,
- richtige zeitliche Reihenfolge,
- frühzeitige Klärung möglicher Rückfragen durch die Versicherer,
- anonyme Risikovoranfragen.
Die Ursache der AU spielt in der Leistungsprüfung vor allem eine Rolle, um auszuschließen,
- dass ein vertraglicher Ausschluss betroffen ist oder
- dass im Antrag etwas verschwiegen wurde.
Bei unserem Kunden war alles gut. 🙂
Psyche ja – Berufsunfähigkeitsversicherung nein?
Wie Sie an unserem Beispiel sehen, kann man darauf vertrauen, dass einem eine gut ausgewählte BU hilft, wenn man nach dem Abschluss lange Zeit an einer psychischen Erkrankung leidet.
Viel schwieriger ist es, eine solche BU zu bekommen, wenn man für den Abschluss bei den Gesundheitsfragen psychische Erkrankungen wie Depression, Angststörung, Anpassungsstörung etc. oder eine Therapie angeben muss.
Sind Beschwerden und Therapie mindestens 3 Jahre her, stehen die Chancen auf Versicherungsschutz inzwischen sehr gut. Zum Beispiel wegen verkürzter Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute.
Bei einer kürzeren Zeitspanne werden Sie erfahrungsgemäß mit einem Ausschluss psychischer Erkrankungen rechnen müssen.
Hingegen werden aktuelle Beschwerden oder eine aktuelle Therapie in den meisten Fällen zu einer Antragsablehnung oder einer Zurückstellung führen. Da nutzt auch keine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„.
Vielleicht hilft Ihnen aber unser (nicht mehr ganz so neuer) Service:
Neuer Service: Ersteinschätzung bei psychischer Vorerkrankung
Wie wir Sie unterstützen
- Anonyme Risikovoranfrage
Wir prüfen vor dem Abschluss Ihre gesundheitliche Vorgeschichte, ohne einem Versicherer Ihre Identität mitzuteilen. - Beratung zur BU allgemein inklusive AU-Klausel
Wir klären mit Ihnen gemeinsam, worauf es beim Abschluss einer BU wirklich ankommt und zeigen anhand realer Leistungsfälle, wie wir zu unserer Einschätzung kommen. - Unterstützung im Fall der Fälle
Wenn Sie Ihre BU über uns abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie auch im Leistungsfall – egal, ob wegen Arbeits-, Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeit.
Unser Fazit
Natürlich freuen wir uns für unseren Kunden!
Die AU-Klausel hat genau das getan, wofür sie gedacht ist: Sie hat frühzeitig und unbürokratisch entlastet.
Für uns steht fest:
- Die AU-Klausel ist ein oft unterschätzter Zusatzbaustein zur BU.
- Für viele unserer arbeits- oder berufsunfähigen Kunden hat sie sich bereits als äußerst nützlich erwiesen.
- Auch dieser Fall zeigt wieder, wie sie in der Realität wirkt – nicht nur auf dem Papier.
Unserem Kunden wünschen wir gute Besserung – und sagen einmal mehr „Besten Dank“ in Richtung Alte Leipziger für die zügige und unkomplizierte Leistungsprüfung!
FAQ
Eine Arbeitsunfähigkeitsrente (AU-Leistung) gibt es, wenn eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum besteht und die Ursache nicht unter einen vertraglichen Ausschluss fällt. Ein Nachweis von Berufsunfähigkeit ist dafür noch nicht nötig.
Solange man seine Krankschreibung nachweisen kann: Je nach Vertrag zwischen 18 und 36 Monaten. Bei unserem Kunden waren insgesamt 24 Monate über die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart.
Ja, wenn sie zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führt und nicht ausgeschlossen ist. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für lange AU-Phasen.
In der Regel: lückenlose AU-Bescheinigungen über einen Zeitraum von 6 Monaten und mindestens eine Bescheinigung eines für die Diagnose zuständigen Facharztes. Details hängen von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Die AU-Leistung zahlt bei langer Krankschreibung. Die BU-Rente zahlt erst, wenn mindestens 50 % Berufsunfähigkeit nachgewiesen sind. Mehr zu den Unterschieden zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit.
Das handhaben die Versicherer sehr unterschiedlich und hängt stets vom Einzelfall ab. Wir haben Begutachtungen gehabt, wenn es um Berufsunfähigkeit geht, aber (noch) nicht, wenn es um Arbeitsunfähigkeit geht.
Für die meisten Angestellten und Selbstständigen ja, weil sie frühzeitig Einnahmen sichert. Für Schüler, Studierende und Hausfrauen ist es die einzige Möglichkeit sich gegen „Arbeitsunfähigkeit“ abzusichern. Ausnahmen sind zum Beispiel Beamte oder Kunden mit sehr guten Krankentagegeld-Absicherungen.




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