Wir freuen uns immer wieder, wenn sich Interessenten nach längerer Zeit noch an uns erinnern. Tobi hat dabei einen Rekord aufgestellt: Zwischen erster Anfrage und Abschluss lagen 10 Jahre.

Erster Anlauf im Jahr 2013
Es war im März 2015, als Tobi *) sich das erste Mal an uns wandte. Damals war er nach seinem Studium relativ frisch in den Beruf gestartet, hatte es schnell zum Büroleiter eines Landtagsabgeordneten geschafft und war nun auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf uns gestoßen.
Weniger gut sah es in der Krankenakte des damaligen End-Zwanzigers aus: Verschiedene Erkrankungen des Bewegungsapparates, leichte depressive Episoden, eine Angststörung und ein noch frischer Hörsturz waren ihr zu entnehmen.
Die psychischen Vorerkrankungen bestanden nicht mehr. Durch eine fast zweijährige Psychotherapie waren sie anscheinend erfolgreich behandelt worden. Aber die Therapie war erst knapp 2 Jahre her.
Zum damaligen Zeitpunkt und zusammen mit den anderen Vorerkrankungen sahen wir keine Chance auf Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Auch nicht mit Hilfe eines Aktionsangebotes für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„.
Diagnosen bereinigen, BU-Aktionen sichten: Die Jahre vergingen
In den Folgejahren gab es immer wieder mal Kontakte zu Tobi. Es hatte sich herausgestellt, dass es sich bei einem Teil der Diagnosen um sogenannte Abrechnungsdiagnosen handelte. Ein Arzt hatte alte, bereits ausgeheilte Krankheiten, als aktuelle Diagnosen mit der Krankenkasse abgerechnet.
Aber nach wie vor war unter anderem die Therapie anzugeben. Eventuell hätte es in Sachen BU mit einem Ausschluss psychischer Erkrankungen vom Versicherungsschutz klappen können. Aber das wollte Tobi nicht.
Ein erster Erfolg – ohne uns
Zu der Zeit gab es ein regionales Angebot eines Lebensversicherers mit sehr verkürzten Gesundheitsfragen. Die Therapie musste er dort nicht angeben. Diese Chance nahm Tobi wahr und sicherte sich mit immerhin 1.000 Euro BU-Rente ab.
Ein neuer Anlauf verlief im Sande
Wieder etwas später wollte Tobi es mit einer richtig guten BU probieren. Dazu meldete er sich erneut bei uns. Wir bereiteten eine anonyme Risikovoranfrage mit den uns vorliegenden Infos vor.
Aber wie es so ist: Für eine gut funktionierende Voranfrage sind oft auch Befunde oder Atteste der behandelnden Ärzte erforderlich. Wir schrieben Tobi also, was wir noch benötigten. Was dann von ihm kam? Nichts.
Über das Thema Ghosting beim Versicherungsmakler werde ich sicherlich irgendwann noch einmal mehr schreiben. Denn so selten kommt das gar nicht vor.
Wieder drei Jahre später
Mittlerweile befinden wir uns im Herbst 2024 und Tobi fragte erneut bei uns an. Irgendwann ist man wohl so eine Art „guter Bekannter“.
Wir sind ja für unsere Geduld bekannt. Und wir sind nicht nachtragend. Es kommt sogar immer wieder vor, dass sich Interessenten nach 2, 3 oder auch 5 Jahren wieder bei uns melden. Das ist doch positiv, denn offensichtlich haben wir einen guten, zumindest aber erinnerungswürdigen, Eindruck hinterlassen.
Und das, obwohl es wahrlich genügend andere Makler gibt, die man im Internet zum Thema BU finden kann. Alle sind nur einen Klick entfernt.
Tobi jedenfalls hatte sich zwischenzeitlich selbstständig gemacht, eine GmbH gegründet und war in die Welt der Beratung gewechselt. Vor allem war er aber (fast) gesund und die Therapie musste nun wirklich keinem Versicherer mehr angegeben werden.
Nach 10 Jahren: Endlich eine sehr gute BU
Ja, auch nun dauerte es „natürlich“ noch mal etwas. Eine Risikovoranfrage sollte gestellt werden. Ein Zufallsbefund musste abgeklärt werden. Dann kam der Jahreswechsel, mit neuen Versicherungsbedingungen und wegen des erhöhten Garantiezins mit günstigeren Beiträgen.
Im März 2025 war das historische Ereignis jedenfalls soweit. Tobi hatte seine neue, sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Mit einer höheren Rente als bei seinem alten Vertrag;
- Mit einer garantierten Rentensteigerung („Leistungsdynamik„), die seine alte BU nicht kannte;
- Mit Leistungen bereits bei langer Krankschreibung, die es in seiner alten BU ebenfalls nicht gab;
- Mit allen Nachversicherungsgarantien, also Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsfragen: Die waren wegen des damaligen Aktionsantrages in seiner alten BU ausgeschlossen;
- Und das alles trotz des um 10 Jahre höheren Alters zu einem vergleichsweise günstigeren Beitrag.
Was lange währt, wird endlich gut. Selten passte wohl ein Satz in Sachen BU so gut, wie auf diese Geschichte von Tobi.
Epilog: Ist Abwarten bei Vorerkrankungen eine gute Strategie für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ehrliche Antwort: Das weiß man erst hinterher.
Bei Tobi hat es funktioniert. Aber es hätte auch anders kommen können. Abwarten ist sicherlich eine mögliche Vorgehensweise. Nur beinhaltet ein Abwarten eben auch das Risiko, dass in der Zwischenzeit neu auftauchende Diagnosen oder ein Unfall den Versicherungsschutz zusätzlich gefährden oder gar komplett verhindern.
Auch solche Fälle haben wir. Leider immer wieder.
Meiner Meinung nach ist es besser, das an Schutz zu realisieren, was Sie realisieren können. Vielleicht ist die erste BU nicht perfekt. Aber Sie haben einen Teil-Schutz. Darauf können Sie aufbauen und ihn später gegebenenfalls ergänzen oder durch besseren Schutz ersetzen. So wie Tobi. Er hat die Verbesserungsmöglichkeit abgewartet, nicht den ersten Schutz.
Sie haben auch eine BU und fragen sich, ob man sie verbessern kann?
Wenn es Ihnen um Verbesserungsmöglichkeiten Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung geht, machen Sie doch unseren BU-Vertrags-Check. Sie bekommen eine ehrliche, fachlich fundierte Auswertung in schriftlicher Form. Kostenlos. Und es dauert auch keine 10 Jahre. 🙂
*) Tobi heißt natürlich in Wirklichkeit nicht Tobi.
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