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Helbergs Versicherungsblog
Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
26
Feb.
2025

Baloise erkennt Berufsunfähigkeit binnen eines Tages an

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

In Zeiten, in denen die Welt voller schlechter Nachrichten ist, sind gute Nachrichten umso wichtiger: Nur einen Tag, nachdem wir den Leistungsantrag eines Kunden einreichten, hat die Baloise Lebensversicherung AG dessen Berufsunfähigkeit anerkannt. Schneller geht’s nicht!

Versicherer zahlt nach einem Tag Antragsprüfung.

Wenn jemand berufsunfähig wird, kommt der Tag der Wahrheit und es stellen sich den Betroffenen viele Fragen: Habe ich den richtigen Vertrag abgeschlossen? Zahlt jetzt der Versicherer auch, oder war die Berufsunfähigkeitsversicherung ein leeres Versprechen? Wie weise ich meine Berufsunfähigkeit nach? Wer hilft mir?


Der Fall: Berufsunfähig als Sales Director wegen einer Augenkrankheit

Unser Kunde hatte im Anfang 2014 die „Aufstocker-BU“ der damalige Basler, jetzt Baloise Lebensversicherung, genutzt, um seinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit zu erweitern.

Etwas später wechselte er in die Automobilindustrie, wurde angestellter Sales Director und verdiente gut sechsstellig im Jahr.

Seine seit Jahren bestehende Kurzsichtigkeit verschlechterte sich jedoch im Laufe der Jahre, bis der Augenarzt im Oktober 2024 Myopia per Magna und eine myopische Makulopathie mit -25 Dioptrien feststellte. Damit kann man nichts mehr lesen, auch mit Hilfsmitteln nicht: Keine Angebote, keine Verträge, keine Mails, nichts.

Der Augenarzt bescheinigte:

„Eine Besserung der Netzhaut ist nicht mehr möglich.“

Eines von vielen anschaulichen Beispielen, warum man auch in einem Bürojob berufsunfähig werden kann.


Wie wir geholfen haben

Für uns endet das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bekanntlich nicht mit dem Abschluss. So boten wir auch diesem Kunden unsere Unterstützung im Leistungsfall an, die er dankbar annahm.

Wir machten uns also zunächst ein Bild der Lage:

  • Was genau wurde ärztlich festgestellt?
  • Seit wann kann der Kunde nicht mehr arbeiten?
  • Was war der zuletzt ausgeübte Beruf?
  • Wie sieht seine anderweitige Absicherung aus?
  • Seit wann besteht der Vertrag?
  • Kann der Versicherer den Vertrag noch rechtlich angreifen?

Als für uns einleuchtend war, dass der Kunde mit der Bescheinigung des Arztes dem Grunde nach den Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten nachweisen konnte und die anderen Fragen geklärt waren, meldeten wir der Baloise den Leistungsfall.

Wie immer kam ein mehr oder weniger umfangreicher Fragebogen, den es für den Kunden zu beantworten galt. Zum Glück hatte er sehr wertvolle Hilfe durch seine Ehefrau, denn wie hätte er den Fragebogen sonst ausfüllen und beantworten sollen?

Wir gaben ein paar Tipps zum Ausfüllen und erhielten den am 04.02.2025 unterschriebenen Leistungsantrag ausgefüllt zurück.

Anschließend prüften wir den Leistungsantrag und machten den Kunden auf einige wenige unklare Formulierungen, fehlende Angaben und Nachweise aufmerksam.

Bis diese Informationen vorlagen und wir sie abschließend geprüft hatten, war es der 24.02.2025. An diesem Tag leiteten wir den Leistungsantrag mitsamt vollständigen Anlagen an den Versicherer weiter.


Nach nur einem Tag: Berufsunfähigkeit anerkannt

Der Lohn sorgfältiger Arbeitsweise liegt im Erfolg. Ohne weitere Rückfragen bekamen wir nur einen Tag später, am 25.02.2025, das Anerkenntnisschreiben der Baloise. Schneller geht es nun wirklich nicht!

Besten Dank daher, auch im Namen des Kunden, an die Leistungsprüfer der Baloise: Das ist neuer Rekord. 🙂

Die Baloise erkennt die Berufsunfähigkeit eines Helberg-Kunden innerhalb eines Tages an.
Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit: Am 04.02.2025 unterschrieben, nach Ergänzung am 24.02. eingereicht, am 25.02. anerkannt.

Es war ein klarer, also einfacher Fall

Auch das gehört zur Geschichte: Die Lage war klar und eindeutig. Das lag an Folgendem:

  • Der Vertrag war bei Eintritt der Berufsunfähigkeit älter als 10 Jahre: Der Versicherer brauchte eine arglistige Täuschung beim Abschluss nicht prüfen. Dass das auch ganz anders ausgehen kann, haben wir im Artikel „Beim BU-Abschluss lügen, 10 Jahre warten und alles wird gut? Nö.“ aufgezeigt;
  • Es liegt auf der Hand, dass man eine Bürotätigkeit nicht mehr ausüben kann, wenn man nichts mehr lesen kann. Das vereinfacht die Beschreibung und Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs;
  • Ein anderer Versicherer hatte wenige Tage zuvor bereits die Berufsunfähigkeit anerkannt;
  • Dem Kunden wurde bereits ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 Prozent attestiert.

Fazit zu diesem Leistungsfall

Wer meint, in einem Bürojob könne man nicht berufsunfähig werden, irrt gewaltig. Sogar die Mehrheit unserer Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft Menschen, die einen Bürojob hatten.

Wer meint, alle BU-Versicherer verzögerten bewusst und grundsätzlich die Leistungsfallbearbeitung und suchten quasi mit der Lupe Gründe, nicht leisten zu müssen, irrt ebenso. Dennoch gibt es auch solche Fälle.

Mit professioneller Unterstützung funktioniert es in einer solchen Ausnahmesituation wie einer Berufsunfähigkeit für Versicherte besser als es „auf gut Glück“ in Eigeninitiative zu probieren. Inzwischen haben wir eine „Leistungsquote“ von deutlich über 90 Prozent.

Auch wenn es in diesem Fall in Rekordzeit geklappt hat, tut man als Versicherter gut daran, mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Realistisch sind eher drei bis sechs Monate. Manchmal geht es schneller, manchmal dauert es noch länger.


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