Einen Berufswechsel müssen Sie der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht melden. Bei neueren Verträgen kann es aber sinnvoll sein, weil sich der Beitrag dadurch deutlich reduzieren kann. Grund dafür ist die relativ neue Berufswechselklausel. Wie läuft das in der Praxis ab? Praxisbeispiele von der Allianz, der Alten Leipziger und dem HDI.
Eine der häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden ist die, welcher Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist.
Die Antwort lautet: Der zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf. Aber was passiert, wenn man den Beruf wechselt?
Durch einen Berufswechsel Geld sparen im bestehenden Vertrag
Früher wurde bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Beruf einmal tariflich eingestuft und blieb es bis zum Vertragsende.
In den letzten Jahren haben jedoch immer mehr Versicherer eine so genannte Berufswechselklausel in ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen. Mit einer solchen Klausel kann man dem Versicherer den Wechsel in einen aus seiner Sicht weniger risikoreichen Beruf melden: Der Versicherer kalkuliert dann neu.
Die Prämie kann sinken oder schlimmstenfalls gleich bleiben. Für den Versicherten kann es jedoch nicht teurer werden.
Im Detail sind die Regelungen unterschiedlich. Und so kann es auch zu unterschiedlichen Ergebnissen bei verschiedenen Versicherern kommen.
Wichtig zu wissen: Unter Berufswechsel verstehen die Versicherer zum Teil auch den Wechsel der Schulform bei Schülern, den Wechsel in die gymnasiale Oberstufe, den Wechsel des Studiengangs bei Studenten – und zum Teil sogar Änderungen von Tätigkeitsmerkmalen wie dem Anteil der Bürotätigkeit oder der Übernahme von Personalverantwortung.
Berufswechsel bei BU-Versicherern in der Praxis
Um es gleich vorweg zu nehmen: Obwohl wir inzwischen zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer solchen Klausel vermittelt haben, ist uns kein einziger Fall bekannt, in dem ein Versicherer einen Kunden von sich aus während der Vertragslaufzeit auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte.
Es ist also Sache des Versicherten, auf die Chancen günstigerer Beiträge durch einen Berufswechsel zu achten. Und da das kaum einem Kunden gelingt, behalten wir als Versicherungsmakler das eben im Auge und weisen unsere Kunden darauf hin.
Berufswechsel bei der Allianz in der Praxis
Bei der Allianz ging es um eine im Jahr 2021 noch als Schülerin versicherte junge Frau. Inzwischen hatte sie ihr Abitur gemacht und ist ab dem Wintersemester 2024/25 immatrikuliert im relativ neuen Studiengang Physican Assistent-Arztassistenz (Bachelor).
Laut Versicherungsbedingungen behält sich die Allianz vor, die Reduzierung des Beitrags von einer erneuten Risikoprüfung abhängig zu machen.
Das hat sie aber nicht gemacht.
Wir legten der Allianz die Immatrikulationsbescheinigung vor. Binnen 2 Wochen stufte die Allianz unsere Kundin in eine bessere Berufsgruppe ein. Sie spart dadurch nun rund 150 Euro im Jahr, bzw. 6.000 Euro während der restlichen Vertragslaufzeit. Und das bei identischen Leistungen!
Berufswechsel bei der Alten Leipziger in der Praxis
Bei der Alten Leipziger haben wir bereits einige Berufswechsel in bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen begleitet.
Hier im Blog finden Sie gelegentlich ausführlichere Berichte dazu, z.B. unter:
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 10.000 € im eigenen Vertrag sparen
- Wie die Kinder-BU-Versicherung gleich zweimal günstiger wurde
Auch die Alte Leipziger behält sich vor, die Senkung des Beitrags von einer erneuten Risikoprüfung abhängig zu machen.
Aber wie in allen anderen Fällen seit 2019 hat die Alte Leipziger auch in unserem jüngsten Fall nicht auf eine neue Risikoprüfung bestanden.
Hier ging es um eine Familie, die im Jahr 2023 eine BU für ihren Sohn abgeschlossen hatte, der damals die 10. Klasse eines Gymnasiums besuchte.
Wie oben bereits beschrieben, kann selbst die Versetzung in die 11. Klasse zu einer günstigeren Einstufung führen. So war es auch hier: Wir legten dem Versicherer eine entsprechende Schulbescheinigung vor. Binnen guter 3 Wochen stufte die AL den Vertrag deutlich günstiger ein:
Die Kunden sparen nun gut 200 Euro im Jahr, bzw. über 10.000 Euro für die restliche Laufzeit – bei identischen Leistungen!
Kein Wunder, dass sich die Kunden freuen!
Berufswechsel beim HDI in der Praxis
Fast zeitgleich mit dem letzten Fall bei der Alten Leipziger hatten wir auch unseren ersten Berufswechsel beim HDI.
Der HDI bietet die Chance auf günstigere Beiträge für Versicherte (nur) bis zu 37 Jahren. Anders als die Allianz, die Alte Leipziger oder auch andere Versicherer wie die LV1871, behält man sich nicht nur eine „vereinfachte Gesundheitspüfung“ vor, sondern macht sie bedigungsgemäß zum Standard.
Bei unserem Fall ging es um einen Kunden, der nicht nur seine eigene BU beim HDI hat, sondern im Jahr 2022 auch seinen Sohn noch als Schüler in der Oberstufe dort versicherte.
Nun, 2 Jahre später, war Sohnemann immatrikuliert im Fach Wirtschaftsingenieurwesen.
Auf die Meldung des Wunsches der Berufsgruppen-Überprüfung folgte etwas zu unserem Erstaunen der gleiche Gesundheitsfragebogen, wie ihn der HDI z.B. bei der BU für Mitglieder des VWI nutzt.
Und wie es das Leben so will, musste der Junge eine relativ frische Behandlung bei einem Orthopäden wegen einer Handgelenksprellung angeben. Das wiederum führte zu Nachfragen seitens des HDI nach Befunden.
Nachdem der Kunde diese Befunde, darunter einen MRT-Bericht, mit viel Mühe besorgt und vorgelegt hatte, hat der HDI die günstigere Einstufung nach rund 2 Monaten gesamter Bearbeitungsdauer abgelehnt.
Fazit
Die noch relativ junge Berufswechselklausel bietet den Versicherten große Chancen, den Beitrag ihrer BU bei gleichen Leistungen noch Jahre nach Abschluss zu senken.
Da die meisten Kunden nicht oder nicht früh genug an solche Optimierungsmöglichkeiten denken, weisen wir als Versicherungsmakler gerne darauf hin. Obwohl – und auch das gehört zur Wahrheit – die Beitragsreduzierung innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre beim Makler zu einer anteiligen Courtage-Rückforderung durch den Versicherer führt. Super-zufriedene Kunden sind uns eben wichtig. Denn sie sind es, die uns liebendgerne weiterempfehlen.
Es liegt auf der Hand, dass eine möglichst unkomplizierte, unbürokratische Abwicklung ohne erneute Gesundheitsfragen am verbraucherfreundlichsten ist. Sie erspart Kunden, Vermittlern, aber auch den Versicherern selbst viel Arbeit.
Versicherer, die bei einem Berufswechsel, der gerade bei jungen Menschen mehrfach zum Berufsleben gehört, bereits 2 Jahre nach Vertragsabschluss routinemäßig eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen, disqualifizieren sich meiner Meinung nach exakt aus diesem Grund für diese Zielgruppe. Egal, wie schön ihre Versicherungsbedingungen ansonsten erscheinen mögen.
Seit 20 Jahren unterstützen wir unserer Kunden auch, wenn sie berufsunfähig werden. Über 90 Prozent von ihnen erhalten ihre Rente. Niemand musste vor Gericht klagen. Profitieren Sie von dieser Expertise beim Abschluss!
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