Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) veröffentlichte vergangenes Wochenende einen Artikel zum Thema Zeckenbiss, der schlimmstenfalls zur Berufsunfähigkeit führen kann – und wie man sich vor den finanziellen Folgen schützen kann.
„Berufsunfähig durch Zeckenbiss? So schützen Sie sich vor dem finanziellen Ruin“ lautet der Titel des Artikels, geschrieben von Hannah Petersohn, Reporterin für die NOZ in Berlin.
Als Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen durfte ich mit fachlichen Infos zu dem gelungenen Artikel beitragen – vielen Dank dafür!
Weiter unten gehe ich näher auf dieses Thema ein.
Warum sind Zeckenbisse überhaupt ein Thema?
Der Klimawandel macht’s möglich: Immer länger im Jahr bleiben Zecken in Deutschland aktiv. Durch ihren Biss können Sie Infektionskrankheiten wie Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Art Gehirnhautentzündung, übertragen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht dazu regelmäßig eine Karte der FSME Risikogebiete. Demnach ist nicht mehr nur Süddeutschland betroffen, sondern die Risikogebiete reichen bis ins Emsland im westlichen Niedersachsen. Doch mit um die 500 Krankheitsfälle im Jahr ist die Anzahl der in Deutschland Betroffenen zum Glück relativ gering.
Weit verbreitet: Die durch einen Zeckenbiss übertragene Lyme-Borreliose
Bundesweit können Zecken hingegen die durch Bakterien verursachte Lyme-Borreliose übertragen. Sie ist im frühen Stadium, also nach ein paar Tagen, meist an der sogenannten Wanderröte erkennbar: Diese deutliche ringförmige Hautrötung ist oft im Zentrum blasser als am Rand. Der rote Ring wandert dann allmählich nach außen.
Anschließend klagen Betroffene über Symptome wie Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Wortfindungsstörungen, Taubheitsgefühle, Schwindel und andere mehr.
Laut Robert Koch-Institut findet man für Deutschland folgende Angaben zur Erkrankungswahrscheinlichkeit nach einem Zeckenstich:
- In Deutschland ist nach bisherigen Erkenntnissen nach einem Zeckenstich bei 1,5–6 % der Betroffenen mit einer Infektion zu rechnen,
- eine manifeste Erkrankung jedoch nur bei 0,3–1,4 %.
Zeckenbisse: Bei manchen Berufen als Berufskrankheit anerkannt
Der Ausdruck „Berufskrankheit“ spielt nur in der Sozialversicherung, also der gesetzlichen Absicherung, eine Rolle: Ein Zeckenbiss kann in Deutschland von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt werden. Dazu muss er bei beruflichen Tätigkeiten aufgetreten sein und eine Infektion mit Borreliose oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nach sich gezogen haben.
Das ist vor allem für die Berufe relevant, bei denen die Beschäftigten einem erhöhten Risiko durch häufige Aufenthalte in zeckenreichen Gebieten ausgesetzt sind. Zum Beispiel Forst- und Landwirte, Gärtner, Jäger und andere Berufsgruppen, die regelmäßig im Wald, in Gärten oder der Landwirtschaft tätig sind.
Bei bestimmten Berufen geht die Berufsgenossenschaft automatisch davon aus, dass ein Zeckenbiss während beruflicher Tätigkeiten aufgetreten ist. Zum Beispiel bei einem Forstwirt, der bei der Arbeit im Wald regelmäßig „Zeckenkontakt“ haben wird. Bei anderen Berufen, wie Nebenerwerbslandwirten, kann es schwierig sein, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Deshalb empfiehlt es sich, ein sogenanntes Verbandbuch zu führen, in dem jeder Zeckenbiss notiert wird.
Finanzielle Folgen privat absichern
Wer sich selbst gegen mögliche finanzielle Folgen eines Zeckenbisses und der damit verbundenen Borreliose- oder FSME-Infektion schützen will, findet dazu gleich mehrere Möglichkeiten: Die Krankentagegeldversicherung, die Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Krankentagegeldversicherung: Wenn eine Krankheit jemanden über einen langen Zeitraum zu krank zum Arbeiten macht, ist die erste Versicherung, die hilft, eine Krankentagegeldversicherung.
Sie schließt bei Arbeitnehmern nach 6 Wochen Krankschreibung die finanzielle Lücke. Diese entsteht dadurch, dass ab dann die Krankenkasse das Krankengeld in Höhe von nur noch knapp 80 Prozent vom Netto zahlt. Selbständige und Freiberufler können sich für einen früheren Zeitpunkt absichern, weil sie keinen Arbeitgeber haben, der für 6 Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Es gibt Angebote mit und ohne Gesundheitsfragen.
Unfallversicherung: Für eine Leistung aus der Unfallversicherung ist stets ein Unfall Voraussetzung. Vorübergehende Erkrankungen, die nicht zu Dauerschäden führen, sind darüber also nicht versichert.
Nur in guten Versicherungsbedingungen gilt ein Zeckenbiss überhaupt als Unfall. Die Gerichte, die darüber manchmal entscheiden müssen, fällen teilweise recht unterschiedliche Urteile, wie man im Ärzteblatt nachlesen kann.
Es gibt Unfallversicherungen, bei denen man keine Gesundheitsfragen beantworten muss.
Eine Unfallversicherung macht daher am meisten Sinn für diejenigen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, oder sie sich nicht leisten können.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Eine BU zahlt eine monatliche Rente, wenn man mindestens 6 Monate lang seinen Beruf mindestens zur Hälfte nicht mehr ausüben kann.
Ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür die Ursache ist, spielt keine Rolle. Auch nicht, ob die Ursache überhaupt mit der beruflichen Tätigkeit, oder eher mit der Freizeit zusammenhängt: Beides ist versichert. Daher gibt es in der BU auch keine „anerkannte Berufskrankheit“.
Zeckenbisse kann man sich schließlich auch in der Freizeit beim Gärtnern oder Joggen durch den Wald holen.
Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man Gesundheitsfragen beantworten. Für Berufe wie Landwirte, Forstwirte und Gärtner sind die Beiträge hoch. Der Grund dafür ist das insgesamt hohe Risiko, berufsunfähig zu werden.
Wichtig, wenn es um die Absicherung von Zeckenbissen geht
Meines Erachtens macht es wenig Sinn, eine Versicherung nur wegen einer einzigen Krankheit auszuwählen.
Es gibt extrem viele Gründe, warum Menschen ihre Arbeitskraft verlieren und nicht mehr arbeiten können. Die häufigsten Ursachen sind psychische Probleme, Erkrankungen des Bewegungsapparates und Krebs. Das kann jeden in jedem Beruf treffen.
Ein Zeckenbiss und seine Folgen dürften eher selten die Ursache sein.
Kann man noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn man bereits Borreliose hatte?
Bei der Borreliose ist es, wie mit allen anderen Vorerkrankungen: Es ist entscheidend, wann sie aufgetreten ist, ob sie Folgen hinterlassen hat, oder ob sie als ausgeheilt gilt.
- Wenn eine Borreliose bereits seit mehreren Jahren ausgeheilt ist, sollte sich das beim Abschluss einer BU nicht negativ auswirken.
- Besteht sie aktuell und man hat noch Beschwerden, sind die Versicherer in Bezug auf eine Antragsannahme eher ablehnend.
Stellen Sie am besten eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Versicherungsmakler. So finden Sie heraus, welche Anbieter eine Absicherung anbieten und wie die Konditionen sind – noch bevor Sie überhaupt einen Antrag unterschrieben haben.
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