Nicht immer klappt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer normalen Antragsannahme. Soll man dann lieber einen Ausschluss in Kauf nehmen oder einen Risikozuschlag, also mehr bezahlen?
Nach einer aktuellen Statistik des Analysehauses Morgen & Morgen werden knapp 80 Prozent aller Anträge auf BU-Versicherungsschutz zu normalen Konditionen angenommen.
Bei 6 Prozent der Anträge kommt kein Vertrag zustande.
Bleiben 14 Prozent der BU-Anträge, die mit einer Ausschlussklausel, einem Risikozuschlag, oder auch einer Kombination aus beidem angenommen werden.
Der Unterschied: Bei einem Ausschluss sind bestimmte Sportarten, Krankheiten oder Unfallfolgen nicht versichert. Sie werden bei der Ermittlung des Grad der Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt. Sind sie die Ursache für eine Arbeits- oder Berufsunfähigkeit, gibt es also kein Geld vom Versicherer.
Gegen Zahlung eines Risikozuschlages sind die angegebenen Vorerkrankungen und Sportarten dagegen mitversichert, auch wenn sie zur Berufsunfähigkeit führen.
Gründe für Ausschlüsse und Risikozuschläge
Ausschlussklauseln und Risikozuschläge werden immer dann angeboten, wenn aus Sicht des Versicherers ein erhöhtes Risiko im Gesundheits- oder Freizeitbereich besteht.
Was den Freizeitbereich angeht, handelt es sich in aller Regel um Hobby-Sportarten. Also zum Beispiel um Fliegen, Kampfsport oder auch um Vielseitigkeitsreiten.
Im Gesundheitsbereich sind Vorerkrankungen ausschlaggebend. Das können beispielsweise eine Skoliose sein, psychische Vorerkrankungen, oder auch Unfallfolgen mit Gelenkbeteiligung sein.
Oft haben die Versicherer genaue Vorstellungen davon, ob sie etwas vom Versicherungsschutz ausschließen wollen, oder ob sie bereit sind, das Risiko – gegen Zahlung eines höheren Beitrags – zu übernehmen. Und manchmal kann man sogar zwischen beiden Varianten wählen.
Vor- und Nachteile von Leistungsausschlüssen
Vorteile:
- Ein Vertragsabschluss ist überhaupt möglich: Gerade bei Vorerkrankungen und „wilden“ Sportarten wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ausschluss vielleicht gar nicht abschließbar. So haben Sie als Versicherter immerhin einen weitreichenden Schutz für alle anderen Krankheiten und Unfallfolgen.
- Kosteneffizienz: Der Beitrag bleibt gleich, Sie zahlen keinen erhöhten Beitrag.
Nachteile:
- Eingeschränkter Schutz: Sollte es zu einer Berufsunfähigkeit aufgrund der ausgeschlossenen Krankheit oder Sportart kommen, besteht kein Anspruch auf Leistung. Nur andere Usachen zählen bei der Ermittlung des Grad der Berufsunfähigkeit oder bei Arbeitsunfähigkeit.
- Im Leistungsfall: Wenn Sie Leistungen wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit beantragen, kann es schnell zu Diskussionen und Auseinandersetzungen mit dem Versicherer kommen, falls ausgeschlossene Ursachen in diesem Zusammenhang ärztlich dokumentiert sind. Dann stellt sich die Frage, ob Sie auch ohne diese Ursachen arbeits- oder berufsunfähig wären.
- Unsicherheit: Bis zum Ernstfall, wenn die Ursachen der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit feststehen, wissen Sie nicht, ob der Leistungsausschluss verhindert, dass Sie Ihre Rente bekommen.
Vor- und Nachteile von Risikozuschlägen
Vorteile:
- Voller Schutz ohne Lücken: Der Versicherer gewährt Schutz für alle angegebenen Vorerkrankungen und Sportarten. Auch für solche mit einem erhöhten Risiko.
- Sicherheit: Sie wissen von Anfang an, dass kein Leistungsausschluss verhindert, dass Sie Ihre BU-Rente bekommen.
- Im Leistungsfall: Es spielt keine Rolle, welche Erkrankung oder Unfallfolge die Ursache für Ihre Arbeits- oder Berufsunfähigkeit ist. Sie ersparen sich entsprechende Auseinandersetzungen mit dem Versicherer.
Nachteile:
- Höherer Beitrag: Aufgrund des höheren Risikos ist auch der Beitrag höher, was die Versicherung teurer macht.
Falls man die Wahl hat: Was ist besser?
Aus unserer über 20-jährigen Erfahrung mit BU-Leistungsfällen kann ich nur raten, sich möglichst nicht auf einen Leistungsausschluss einzulassen.
Manche Ärzte dokumentieren leichtfertig alle ihnen bekannten Vorerkrankungen. Ist eine ausgeschlossene Vorerkrankung dabei, kann das Theater mit dem Versicherer schon losgehen. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie auch ohne diese Erkrankung arbeits- oder berufsunfähig wären.
Manche Kunden sind der Auffassung, dass sie dann für eine ausgeschlossene Sportart eine Unfallversicherung abschließen und damit gut abgesichert sind. Dabei wird leider nicht berücksichtigt, dass der Ausschluss meistens „und Folgen“ beinhaltet.
Wenn Sie beispielsweise gern und oft Kitesurfen gehen, kann das auf Dauer auch auf die Gelenke gehen und im schlechten Fall dadurch irgendwann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit führen. Dann hilft die Unfallversicherung nicht, weil kein Unfall vorliegt und die BU eventuell auch nicht, wenn „Kitesurfen und Folgen“ ausgeschlossen wurde.
Was sagt die Statistik?
Auch hier können wir auf die Statistik von Morgen & Morgen zurückgreifen: Zwar sind nur 2 Prozent der abgelehnten BU-Leistungsfälle direkt auf Ausschlussklauseln zurückzuführen.
Doch hinter dem zweitgrößten Posten, dem Nichterreichen des BU-Grades von 50 Prozent, werden sich auch solche Fälle verbergen, bei denen die Schwelle von 50 Prozent nicht erreicht wurde, weil eine ausgeschlossene Vorerkrankung oder Sportart bei der Ermittlung nicht berücksichtigt wurde.
Was es mit dem BU-Grad im Detail auf sich hat, lesen Sie im Artikel 50 Prozent Berufsunfähigkeit, 50% berufsunfähig – was bedeutet das?
Fazit
Wenn Sie ein BU-Angebot mit einem Leistungsausschluss erhalten, fragen Sie nach, ob stattdessen auch ein Risikozuschlag angeboten werden kann.
Gibt es jedoch Versicherungsschutz nur mit einem Leistungsausschluss, kommt es auf dessen Formulierung an. Glücklicherweise verwenden die Versicherer oft unterschiedliche Formulierungen – oder wollen sogar unterschiedliche Umstände ausschließen.
Wenn kein Weg um einen Ausschluss herumführt, kann man fragen, ob der Ausschluss einer Vorerkrankung nach ein paar Jahren überprüft werden kann. Falls ja, sollte das schriftlich so dokumentiert werden.
Im Zweifelsfall hilft auch die Einschätzung des behandelnden Arztes, welche Vorerkrankung (und deren Folgen) eher zu einer Berufsunfähigkeit führen kann.
Mit einer anonymen Risikovoranfrage finden wir kostenlos für Sie heraus, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen versichert.
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