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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
01
Sep
2014

Standard Life mit neuer BU-Aktion – abgelaufen am 31.12.2014

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Wie bereits 2012 und 2013 bietet der britische Versicherer Standard Life auch in 2014 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an: Im Kombipaket mit einer Rentenversicherung und (leider) gar nicht mehr so simplen Gesundheitsfragen.

Standard Life BU Aktion 2014

Standard Life teilt eine Neuauflage der BU-Aktion mit vereinfachter Gesundheitsprüfung mit, im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2014. Im Vergleich zu den vorherigen BU-Aktionen der Vorjahre hat sich einiges geändert, vor allem bei den Gesundheitsfragen. Hier die wichtigsten Infos:


Voraussetzungen für die BU-Aktion 2014 bei Standard Life:

  1. Diese BU-Aktion ist leider abgelaufen.BU nur in Kombination mit einer Rentenversicherung, zum Beispiel Freelax;
  2. Maximal 500,- EUR BU-Rente pro Monat, maximal 5% Dynamisierung der Hauptversicherung (Rente) im Leistungsfall („Silent Power“);
  3. Für die Berufsgruppen 1 bis 4 der Standard Life;
  4. Maximales Eintrittsalter bei Abschluss: 45 Jahre;
  5. Ein Antrag der versicherte Person darf beim gleichen Versicherer nicht zu erschwerten Bedingungen angenommen, oder abgelehnt worden sein;
  6. Eine Kombination mit vorherigen BU-Aktionen bei Standard Life ist nicht möglich;
  7. Mindestbeitrag für Rente & BU: 100,00 EUR im Monat;
  8. Für Studenten bestimmter Studiengänge ist eine verminderter Anfangsbeitrag von 40.- EUR / Monat möglich („low start“ – Phase);
  9. Die Gesamtversorgung aus Versicherungsverträgen gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit darf 70% vom Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) nicht übersteigen;
  10. Vier Gesundheitsfragen sind von der versicherten Person zu beantworten;
  11. Keine Frage zu Freitzeitrisiken.

Die Gesundheitsfragen in der BU-Aktion 2014 bei Standard Life:

  • Haben Sie in den letzten fünf Jahren wegen Krankheiten, Beschwerden, chronischer Leiden oder Unfallfolgen die Hilfe eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen in Anspruch genommen, zum Beispiel wegen Beratung, Untersuchung, Behandlung, Medikamentenverordnung, Psychotherapie, Kur- oder Klinikaufenthalt?
  • Wurden bei Ihnen in den letzten fünf Jahren bei Untersuchungen normabweichende Ergebnisse festgestellt, zum Beispiel Übergewicht (BMI > 30), erhöhter Blutdruck, erhöhter Blutzucker, erhöhte Blutfett- oder Leberwerte, Gicht, EKG-Veränderungen, Krebs-/Tumorerkrankungen?
  • Bestehen bei Ihnen dauerhafte gesundheitliche Störungen, zum Beispiel Amputationen, Bewegungsstörungen, Bandscheibenschädigungen, Schwerhörigkeit, Tinnitus, Fehlsichtigkeit größer als acht Dioptrien, Allergien (zum Beispiel Asthma, Neurodermitis), HIV-Infektion, Herzerkrankungen, Diabetes mellitus?
  • Besteht bei Ihnen eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung, eine Schwerbehinderung, ein Grad der Behinderung oder ist eine Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger anerkannt, beantragt oder ausgezahlt worden?
Die "Gesundheitserklärung" in der BU-Aktion 2014 von Standard Life
Quelle: Aktionsantrag Standard Life

Einschätzung zur BU Aktion 2014 von Standard Life

Der Versicherer selber wirbt bei Vermittlern mit Aussagen wie:

„Vereinfachte Antragstellung * keine vollständige Gesundheitserklärung * Hobby-/Sonderrisiken werden nicht abgefragt * Einfache und schnelle Beantragung * Minimierung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“

Ich meine hingegen, Standard Life zeigt hier ein tolles Beispiel, dass „wenig“ Fragen keinesfalls mit „gut“ gleichzusetzen ist. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auch nicht so sehr auf eine „schnelle Beantragung“ an, sondern eher auf Sorgfalt. Das beginnt bei der Beantwortung der Gesundheitsfrage 1 schon mit einer vorherigen Abfrage der gespeicherten Daten bei den Ärzten, die man konsultiert hat: Welcher gesetzlich Krankenversicherte weiß schon, über welchen Zeitraum ein Arzt eine Diagnose zwecks Beratung speichert – und an die Krankenkasse meldet? Und taucht die gleiche Diagnose im Abstand von einem Jahr auf, ist sie dann bei dieser Frage anzugeben?

Noch schlimmer erscheint mir in Frage 2 der Wissensdurst nach „gesundheitlichen Störungen“ und gar „normabweichenden Ergebnissen“: Auch hier ist ohne vorherige Befragung der Ärzte, bei denen man in Behandlung war, eine korrekte Beantwortung kaum möglich. Denn wenn der Arzt einem „alles OK“ mitteilt, bedeutet das dann wirklich, dass keine Abweichung von der Norm vorliegt?


Fazit zur BU-Aktion 2014 von Standard Life:

Die BU-Aktion 2014 ist im Vergleich zu den vorherigen Aktionen von Standard Life wegen der Fragestellung zu den Gesundheitsfragen eine klare Verschlechterung. Im Einzelfall – und ausschließlich nach einem Abgleich der bei Ärzten und Krankenkassen / – Versicherungen vorliegenden Daten – kann das Angebot interessant sein.

Ob ein „Ja“ bei den Gesundheitsfragen automatisch zur Anwendung der normalen Gesundheitsprüfung führt, verrät der Versicherer nicht. Will man nicht einen Antrags-Blindflug riskieren, wird der kundenorientierte Vermittler also im Zweifelsfall eine Risikovoranfrage stellen. Eine „schnelle Beantragung“ sehe ich daher nicht und noch viel, viel weniger würde ich die Hoffnung schüren, die vorvertragliche Anzeigepflicht – also die korrekte und vollständige Beantwortung der Fragen im Antrag – sei mit diesem Aktionsantrag zu minimieren. Schade – Ihr könnt es bestimmt besser, liebe Standard Life!

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