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02
Jul
2007

Matthias Helberg erhält Erlaubnis der IHK

Kategorie: Pressemitteilungen  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Neues Gesetz für Versicherungsvermittler bereits jetzt erfüllt

Osnabrück, den 02. Juli 2007

Am 22.Mai 2007 ist das ,Gesetz zur Neuregelung der Versicherungsvermittlerrechts‘ in Kraft getreten. Konnte bisher quasi jedermann wie er wollte ohne Fachkenntnisse Versicherungen ,verkaufen‘, so gelten ab jetzt einige neue Regeln. Die Versicherungsvermittlung ist nun ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Erlaubnis muss bis spätestens Ende 2008 erteilt sein. Ein Versicherungsvermittler hat nun bereits beim ersten Kundenkontakt darüber zu informieren, ob er eine Versicherung vertritt („Versicherungsvertreter“), oder ob er unabhängig im Auftrag seiner Kunden arbeitet („Versicherungsmakler“). Versicherungsmakler müssen über einen guten Leumund und eine fachliche Ausbildung verfügen, zuverlässig sein und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Wird eine Versicherung angeboten, müssen alle Versicherungsvermittler die Gründe für den erteilten Rat benennen und die Beratung schriftlich dokumentieren.

Dem Versicherungsmakler Matthias Helberg wurde nun als einem der ersten Versicherungsmakler in Osnabrück von der Industrie-und Handelskammer Osnabrück-Emsland die Erlaubnis erteilt. Original-Ton Helberg : „Ich bin stolz darauf, die erst Ende 2008 erforderliche Erlaubnis bereits jetzt vorliegen zu haben. Nun kann sich jedermann auf den offiziellen Seiten des DIHK www.vv-register.de über unseren Status informieren – und darüber, dass wir keine Versicherung vertreten, sondern unabhängig sind.“

 Die Pressemitteilung als pdf

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