Das Wichtigste zur Studentenklausel
Studierende haben keinen staatlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.
Die Studentklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung soll klarstellen, dass auch Studierende Schutz gegen Berufsunfähigkeit haben.
Bei vielen, vor allem älteren, Verträgen waren solche Klauseln eher kundenunfreundlich formuliert.
Neuere BU-Verträge bieten teilweise sehr guten Schutz, egal welche berufliche Laufbahn einmal eingeschlagen wird.
Inhaltsverzeichnis
Studentenklausel: Jung, gesund (?) – und ohne Schutz
Gerade Studenten brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn sie sind gesetzlich weder gegen Berufsunfähigkeit noch gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert.
Zum Glück profitieren Studenten davon, dass sich ihr noch niedriges Alter beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beitragsmindernd auswirkt. Mit jedem Jahr, das man abwartet, wird der Versicherungsschutz tendenziell teurer.
Vielleicht ist sogar die Gesundheitshistorie noch unbedeutend genug, schließlich muss man beim Abschluss einer BU jede Menge Gesundheitsfragen beantworten. Oder aber man gehört zu den über 20 Prozent Studenten mit einer Psycho-Diagnose.
Da braut sich etwas zusammen, denn psychische Erkrankungen sind inzwischen häufigster Grund für Berufsunfähigkeit. Also ist das erst Recht für Studenten ein Grund, eine BU abzuschließen.
Aber gilt Student eigentlich als ein Beruf?
Ist Student ein Beruf?
Ein Beruf ist eine erlernte Arbeit oder Tätigkeit, mit der jemand sein Geld verdient. So knapp beschreibt es der Duden. Demnach übt ein Student keinen Beruf aus. Eigentlich ganz logisch, schließlich besucht man ja eine Hochschule.
Wenn aber „Student“ kein Beruf ist – wie sind Studenten dann in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert? Können Studenten überhaupt „berufsunfähig“ werden? Dazu muss man in die Versicherungsbedingungen, also das Kleingedruckte der Verträge schauen.
Die Studentenklausel beschreibt den BU-Schutz von Studenten
Weil „Student“ im Wortsinn kein Beruf ist, beschreibt die Studentenklausel, wie Studenten in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sind. Allerdings gibt es ganz unterschiedliche Klauseln mit völlig unterschiedlichen Folgen. Eine Studentenklausel kann positiv, aber auch negativ formuliert sein.
1. Beispiel für eine negative Studentenklausel
„Bei Auszubildenden im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr und Studenten im Grundstudium gilt (…): Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte (…) bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist oder nach ärztlicher Prognose voraussichtlich 6 Monate außerstande sein wird, einer Tätigkeit als Auszubildender oder Student nachzugehen oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.„
Hinter dem Ausdruck „oder eine andere Tätigkeit“ verbirgt sich die abstrakte Verweisung. Das ist deshalb besonders negativ, weil die bisherige Lebensstellung von Studenten im Grunde eine Verweisung auf viele andere Tätigkeiten zulässt. Denn unter „Lebensstellung“ wird die soziale Wertschätzung und das Einkommen verstanden. Beides dürfte bei Studenten noch nicht sehr ausgeprägt sein.
2. Beispiel für eine negative Studentenklausel
„1. Als Beruf im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt das mit dem Abschluss des belegten Studienganges verbundene Berufsbild.
2. Wechselt die versicherte Person das Studienfach, gilt als Beruf im Sinne der Versicherungsbedingungen das mit dem Abschluss des neu belegten Studienganges verbundene Berufsbild. (…)
4. Bricht die versicherte Person ihr Studium ab, besteht Versicherungsschutz nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit.“
Punkt 1 und 2 bedeuten: Der betroffene Student muss seine Berufsunfähigkeit für einen Beruf nachweisen, den er noch niemals ausgeübt hat. Das dürfte nicht so einfach sein. Punkt 4 bedeutet gar, dass man zwar etwas hat, was sich „Berufsunfähigkeitsversicherung“ nennt. Dafür zahlt man auch Beiträge. Im Fall des Falles (Berufsunfähigkeit nach abgebrochenem Studium) hat man aber nur den Schutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Beispiel für eine positive Studentenklausel
„Als Berufe zählen auch die Tätigkeiten folgender Personen
(…)
– Studenten (…)
Auch bei diesen Berufen ist für die Beurteilung die im konkreten Einzelfall ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. (…)
Für Studenten, die sich in der zweiten Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Studienzeit befinden, gilt: Wir berücksichtigen zu Gunsten des Studenten die Lebensstellung, die normalerweise mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Vergütung als auch der sozialen Wertschätzung.“
Folglich gilt in diesem Beispiel „Student“ als ganz normal versicherter Beruf. Zusätzlich fällt positiv auf: Bei einer konkreten Verweisung wird nicht auf die Vergütung und soziale Wertschätzung eines Studenten Bezug genommen. Vielmehr wird ab der zweiten Studienhälfte so getan, als wäre das Studium bereits erfolgreich abgeschlossen. Das ist also eine sehr studentenfreundliche Klausel.