Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. 483 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. 483 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Figuren Berufe Header

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung – geht das überhaupt?

Eine psychische Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch, dass man keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommt. Die Chancen hängen nicht nur von der Art und Ursache der Diagnose, Behandlung und Therapie ab. Entscheidend ist, ob man noch Beschwerden hat, in Therapie ist, oder seit wann nicht mehr.

Auch eine Psychotherapie ist nicht automatisch ein K.O.-Kriterium. Wenn Sie aktuell in Therapie sind oder die Therapie erst kürzlich beendet wurde, ist eine Antragsannahme allerdings sehr unwahrscheinlich. Je länger die Therapie erfolgreich abgeschlossen ist und je stabiler die Situation seitdem geblieben ist, desto besser werden die Chancen auf BU-Schutz.

Hier können Sie eine Ersteinschätzung bei psychischer Vorerkrankung erhalten.
Sie ist kostenlos, unverbindlich, streng vertraulich und anonym. Starten Sie gleich hier.

Blauer Hintergrund für Header

Das Wichtigste auf einen Blick

Auch mit einer psychischen Vorerkrankung ist es grundsätzlich möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu bekommen.

Die Chance auf Versicherungsschutz hängt einerseits von den Zeiträumen ab, nach denen die Versicherer im Antrag fragen; sie schwanken zwischen 3 Monaten (Beschwerden) und 2 bis 10 Jahren (ambulante und stationäre Behandlungen, sowie Psychotherapien.

Andererseits spielt auch eine Rolle,

  • was die Ursache für die Beschwerden war,
  • ob Sie Medikamente genommen haben,
  • ob Sie eine Psychotherapie gemacht haben,
  • ob Sie stationär behandelt wurden,
  • wie lange Sie krankgeschrieben waren,
  • ob noch Beschwerden bestehen, oder wie lange sie und die Behandlungen her sind.

Zur groben Orientierung:

  • Psychotherapie, Medikamente, Beschwerden und ambulante Behandlungen sind mindestens 3 bis 5 Jahre her: Grundsätzlich gut versicherbar, abhängig vom jeweiligen Versicherer.
  • Das Gleiche innerhalb der letzten 2 bis 3 Jahre: Ausgang offen und von sämtlichen Details abhängig. Von Ablehnung, Rückstellung, über Ausschluss psychischer Erkrankungen, bis ganz vielleicht einer normalen Antragsannahme ist alles möglich.
  • Das Gleiche innerhalb des letzten Jahres, oder aktuell: Ablehnung sehr wahrscheinlich, bestenfalls Versicherbarkeit mit Ausschluss psychischer, eventuell auch psychosomatischer Erkrankungen.

Wichtig zur Psychotherapie:
Eine abgeschlossene Psychotherapie wird meist besser bewertet als eine laufende oder gerade erst beendete Therapie. Als grobe Orientierung gilt: Nach mehr als drei Jahren ohne neue psychische Beschwerden, Medikamente, Krankschreibungen oder weitere Behandlungen steigen die Chancen deutlich – wenn auch nicht bei jedem Versicherer. Innerhalb der letzten ein bis drei Jahre hängt sehr viel vom Einzelfall ab.

Der erste Schritt zur BU ist die anonyme Ersteinschätzung.
Damit klären wir zunächst grob, ob der BU-Schutz bei Ihrer psychischen Vorgeschichte aktuell realistisch erscheint.

Erst wenn diese Ersteinschätzung positiv ausfällt, folgt danach eine anonyme Risikovoranfrage bei passenden Versicherern.

Info

Wir sind Versicherungsmakler und begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.

Zuletzt aktualisiert: 14.05.2026

Inhalt

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung?

Psychische Erkrankungen wie Depression, Angststörungen, Burnout oder somatoforme Schmerzstörungen gehören inzwischen zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.

Viele unserer Interessenten mit psychischer Vorgeschichte fragten sich: „Bekomme ich überhaupt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?“ Die kurze Antwort: Ja, kann sein.

Die entscheidenden Faktoren sind Ihre Diagnose, deren Verlauf, Behandlungen, Therapien, Zeiten einer Krankschreibung, wie lange alles her ist und vor allem: der richtige Weg zum Abschluss.


Kann man mit einer psychischen Vorerkrankung noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen? Neuer Service gibt kostenlos, anonym und schnell Auskunft.

Warum psychische Vorerkrankungen für Versicherer kritisch sind

Versicherer betrachten psychische Vorerkrankungen als besonders risikoreich, weil nahezu alle Statistiken zeigen, dass sie oft zu langen Ausfallzeiten führen.

Das gilt nicht nur für die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch für die Krankschreibungs-Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen. „Fehltage wegen kranker Psyche erreichen neuen Höchststand„, heißt es beispielsweise bei Statista. Und auch die Deutsche Rentenversicherung stellt fest: „Psychische Erkrankungen häufigste Ursache für Erwerbsminderung„.

Ziel dieser Seite ist es, Ihnen eine Orientierung zu geben, ob und auf welchem Weg der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aktuell sinnvoll geprüft werden kann – bevor Sie einen Antrag stellen oder Ihre Daten weitergegeben werden.

Info-Grafik von helberg.info: Im Jahr 2024 waren 36% aller BU-Ursachen auf Nervenleiden und psychische Erkrankungen zurückzuführen.
Was waren die Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2024? Mit 36 % führen psychische Erkrankungen und Nervenleiden mit großem Abstand. Infografik von www.helberg.info
  • Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2024 (veröffentlicht im Mai 2025) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 36 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
  • Rund 18 Prozent, also fast jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
  • 16 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
  • Nur 6 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
  • Für knapp 16 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen, ein Tinnitus oder schwerste Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Chorea Huntington sein.
  • Unfälle machten lediglich rund 7 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeiten aus.

Wie Versicherer auf psychische Vorerkrankungen reagieren

Müssen Sie bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung psychische Vorerkrankungen angeben, kommt es seitens der Versicherer häufig zu:

  • Ablehnungen,
  • Zurückstellungen (in ein paar Monaten oder Jahren wieder probieren),
  • Ausschlüssen psychischer Erkrankungen vom Versicherungsschutz,
  • In Einzelfällen zu Risikozuschlägen, also höheren Beitragsforderungen.

Für die Versicherer ist nicht nur wichtig, ob es ambulante Behandlungen, stationäre Klinikaufenthalte, oder eine Therapie gab. Es kommt auch darauf an, ob die Ursache im privaten Feld (z.B. Tod eines nahen Angehörigen), oder im beruflichen Bereich lag (z.B. Burn-out, Mobbing).

Letztlich kommt es immer auf alle Details an: Auch Alter, Beruf, andere Vorerkrankungen und so weiter.


Was bedeutet ein Ausschluss psychischer Erkrankungen?

Will ein Versicherer Sie nur mit einem Ausschluss für psychische Erkrankungen versichern, bedeutet das, dass psychische Erkrankungen bei der Ermittlung des Grad der Berufsunfähigkeit nicht mitzählen. Alle anderen ca. 60 bis 70 Prozent der Ursachen für Berufsunfähigkeit sind aber versichert.

Beispiel für die Folgen eines Psyche-Ausschlusses: Sie sind eigentlich zu 80 % berufsunfähig. Zu 40 % wegen einer Depression, zu 40 % wegen einer sehr schweren Krankheit, die in die Depression geführt hat. Bei einem Ausschluss psychischer Erkrankungen zählen die 40 % wegen Depression nicht mit. Nur die 40 % der schweren Krankheit. Die reichen aber nicht aus, um über die entscheidende Schwelle von 50 % Berufsunfähigkeit zu kommen. Die Folge: Sie gelten nicht als berufsunfähig und bekommen keine BU-Rente.

Sonderfall Ausschluss mit Überprüfungsmöglichkeit / Nachschau

Ist eine psychische Erkrankung oder eine Therapie noch nicht lange her und die Prognose positiv, bieten Versicherer einen Ausschluss mit Überprüfungsmöglichkeit an. Das bedeutet: Zunächst gibt es Versicherungsschutz, bei dem psychische Erkrankungen nicht mitversichert sind. Nach einer bestimmten Zeit, z.B. 2 oder 3 Jahre, ist der Versicherer ab bereit, diesen Ausschluss neu zu überprüfen.

Im Allgemeinen bedeutet das: bleiben sie bis zur Überprüfung des Ausschlusses beschwerde- und behandlungsfrei in Sachen Psyche, können anschließend psychische Erkrankungen mitversichert werden. Für viele Betroffene ist das eine große Chance auf vollständigen Versicherungsschutz ohne das Risiko, dass in der Zwischenzeit andere Diagnosen den Schutz erschweren oder gar unmöglich machen können.


Was ist mit ADHS, Angststörung, Burnout oder Depression?

Nicht jede psychische Diagnose führt automatisch zur Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheidend sind immer Verlauf, Schwere, Behandlungsbedarf, Krankschreibungen, Medikamente, aktuelle Stabilität und der zeitliche Abstand zur letzten Behandlung.

ADHS:
ADHS in der Kindheit oder Jugend ist häufig nicht versicherbar, solange noch nicht erkennbar ist, wie stabil Ausbildung, Studium oder Beruf verlaufen. Viele Versicherer stellen in solchen Fällen zunächst zurück. Bessere Chancen bestehen oft erst, wenn die Ausbildung bereits abgeschlossen ist und eine stabile berufliche Situation erreicht ist. Auch dann kann ADHS noch zu einem Ausschluss führen.

Depression:
Eine frühere Depression muss nicht automatisch zum Ausschluss führen. Wenn die Episode mehrere Jahre zurückliegt, die Behandlung abgeschlossen ist und seitdem keine neuen Beschwerden, Therapien oder Krankschreibungen hinzugekommen sind, ist Versicherungsschutz möglich. Je aktueller oder wiederkehrender die Depression ist, desto eher drohen Ablehnung, Zurückstellung oder bestenfalls ein Ausschluss psychischer Erkrankungen.

Angststörung:
Angststörungen werden von Versicherern meist kritisch geprüft, vor allem wenn sie in den letzten Jahren behandelt wurden oder Schule, Studium, Beruf oder Alltag deutlich beeinträchtigt haben. Je nach Verlauf sind Zurückstellungen oder Ablehnungen möglich.

Burnout:
Burnout ist für Versicherer besonders dann kritisch, wenn die Beschwerden im Zusammenhang mit beruflicher Überlastung, Konflikten am Arbeitsplatz oder längeren Ausfallzeiten standen. In solchen Fällen ist eine normale Annahme eher ausgeschlossen. Häufiger ist eine Ablehnung, bestenfalls ein Ausschluss psychischer Erkrankungen.

Wichtig:
Nicht die Diagnose allein entscheidet, sondern das Gesamtbild. Zwei Personen mit derselben Diagnose können je nach Verlauf und zeitlichem Abstand sehr unterschiedlich bewertet werden.

Wenn Sie Ihre Situation genauer einordnen möchten, ist eine anonyme Ersteinschätzung der sinnvollste erste Schritt, bevor ein Antrag gestellt wird.


Berufsunfähigkeitsversicherung nach Psychotherapie: Wie stehen die Chancen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Psychotherapie ist möglich, aber nicht einfach. Entscheidend ist, warum die Therapie nötig war, wann sie endete, ob seitdem Beschwerden, Medikamente oder Krankschreibungen aufgetreten sind und wie stabil die Situation heute ist. Besonders gut stehen die Chancen, wenn eine Psychotherapie seit mehr als drei Jahren erfolgreich abgeschlossen ist.

Wenn Sie einmal eine Psychotherapie gemacht haben, ist das also nicht sofort ein K.O.-Kriterium. Bei erst kürzlich abgeschlossenen und noch laufenden Therapien sieht es anders aus. Darauf reagieren die Versicherer im besten Fall mit einem Ausschluss, in der Regel aber mit einer Ablehnung (= keine Chance) oder Zurückstellung (= später nochmal probieren).

Langsam, sehr langsam, kommt es bei den Versicherern zu einem Umdenken, dass bei bestimmten Diagnosen eine Therapie positive Folgen haben kann und sogar gut zur Prävention neuer psychischer Erkrankungen beiträgt.

Wichtig: Die Versicherer fragen nach Therapien, nicht danach, wer sie bezahlt hat. Manche Psychotherapeuten werben geradezu damit, dass man die Therapie privat bezahlen solle, weil man sie dann z.B. beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei einer anstehenden Verbeamtung nicht angeben müsse. Das ist falsch und eher eine Anstiftung zur arglisten Täuschung, die direkt zum BU-GAU führen kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Vorerkrankung abzuschließen, ist oft möglich. Aber eine Therapie müssen Sie angeben, auch wenn Sie sie selbst bezahlt haben.
Wichtig: Eine Psychotherapie müssen Sie beim BU-Abschluss auch dann angeben, wenn Sie sie selbst bezahlt haben.

Warum Sie bei psychischen Vorerkrankungen nicht einfach direkt einen BU-Antrag stellen sollten

Wer bei psychischen Vorerkrankungen ohne Vorbereitung direkt einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, geht ein unnötiges Risiko ein. Wird der Antrag abgelehnt, muss eine frühere Ablehnung bei späteren Anträgen häufig angegeben werden. Bei einigen Versicherern führt das auch zu einem Eintrag in die „schwarzen Liste“ HIS. Das kann Ihre Ausgangslage dauerhaft verschlechtern.

Der bessere Weg ist nicht der Sofort-Antrag, sondern eine gestufte Prüfung:

  1. Anonyme Ersteinschätzung:
    Zuerst wird grob eingeschätzt, ob BU-Schutz aktuell überhaupt realistisch ist. Falls ja:
  2. Gesundheitshistorie sauber aufarbeiten:
    Danach werden Diagnosen, Behandlungen, Zeiträume, Medikamente und Krankschreibungen vollständig und korrekt aufgearbeitet. Anschließend:
  3. Anonyme Risikovoranfrage:
    Erst wenn die Ausgangslage tragfähig wirkt, werden Versicherer anonym angefragt. So lässt sich klären, ob normale Annahme, Ausschluss, Zuschlag oder Ablehnung zu erwarten sind, ohne direkt einen regulären Antrag zu stellen.

Der Vorteil:
Sie erhalten eine belastbare Einschätzung, ohne vorschnell und unnötig Ihre Daten bei Versicherern zu hinterlassen.

Wichtig:
Gerade bei psychischen Vorerkrankungen entscheiden oft Details wie Ursache, Dauer, letzte Beschwerden, Therapieende und beruflicher Zusammenhang. Deshalb sollte der Weg zum Antrag erst nach einer sauberen Vorprüfung gewählt werden.


Kostenloser Service: Ersteinschätzung bei psychischen Vorerkrankungen

Sie haben psychische Vorerkrankungen und fragen sich, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie überhaupt noch in Frage kommt?

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung – speziell zum Thema Psyche. Diese Infos benötigen wir dafür von Ihnen unten im Kontaktformular:

  • Alter?
  • Geschlecht?
  • Beruf?
  • Diagnose (möglich genau)?
  • Einmal oder mehrmalig aufgetreten?
  • Wegen Tod eines Angehörigen oder Trennung einer langjährigen Partnerschaft?
  • War deswegen ein stationärer Aufenthalt nötig?
  • Haben Sie deswegen länger als 3 Wochen Medikamente genommen?
  • War eine Therapie erforderlich?
    • War sie erfolgreich?
    • Wann endete sie?
  • Wie lange waren Sie deswegen insgesamt krankgeschrieben?
  • Wann hatten Sie zuletzt Beschwerden?


Wir prüfen mit diesen Angaben mit Hilfe unterschiedlicher Tools und auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen, wie einzelne Versicherer Ihre Vorerkrankung einschätzen.

Sie erhalten unsere Antwort per E-Mail – kostenlos, zeitnah und ohne Verpflichtung.

So erfahren Sie, ob sich eine vollständige Risikovoranfrage lohnt – oder Sie sich im Moment die Mühe sparen können.


Weitere Vorgehensweise bei Vorerkrankungen

Wie geht es nach einer positiven Ersteinschätzung weiter?

Fällt die Ersteinschätzung positiv aus, bedeutet das noch nicht automatisch, dass sofort ein Antrag gestellt werden sollte. Der nächste Schritt ist eine saubere und vollständige Vorbereitung auf Ihrem Weg zur BU, damit Ihre Versicherbarkeit zuverlässig geprüft werden kann.

Schritt 1: Gesundheitshistorie aufarbeiten
Zunächst werden alle relevanten Gesundheitsangaben systematisch zusammengestellt. Dazu gehören Anfragen beim Hausarzt und der Krankenkasse. Wichtig sind insbesondere Diagnosen, Behandlungen, Medikamente, Therapien, Krankschreibungen und Arztkontakte.

Schritt 2: Unterlagen und Fragebögen vollständig vorbereiten
Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen und Gesundheitsangaben so aufbereitet, dass eine realistische Risikoprüfung möglich ist. Gerade bei psychischen Vorerkrankungen kommt es auf saubere, widerspruchsfreie und vollständige Angaben an.

Schritt 3: Geeigneten Prüfweg wählen
Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, welcher Weg passt:

  • eine anonyme Risikovoranfrage bei Versicherern oder
  • in geeigneten Fällen eine Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen.

Schritt 4: Ergebnis auf belastbarer Grundlage bewerten
Danach zeigt sich, ob Versicherungsschutz normal möglich ist, nur mit Ausschluss oder Zuschlag in Frage kommt oder aktuell besser noch nicht beantragt werden sollte.

Der praktische Nutzen dieses Vorgehens:
Sie vermeiden unnötige Ablehnungen und verbessern die Chance, den für Ihre Situation passenden Weg zu wählen.

Wenn Sie wissen möchten, ob sich dieser Weg in Ihrem Fall lohnt, starten Sie mit der anonymen Ersteinschätzung.


Matthias Helberg in der Wirtschaftswoche zum Thema BU und Psychotherapie

Unsere Expertise in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich auch in den Medien. Der Wirtschaftswoche Wiwo gab Matthias Helberg im Jahr 2024 ein Interview, in dem es um das Thema BU und psychische Erkrankungen ging.

Der Titel lautet: „Wer glaubt, schlauer als die Versicherer zu sein, wird eines Besseren belehrt“.

Matthias Helberg auf ZEIT.online zum Thema BU und Psyche

Am 09.06.2025 erschien auf ZEIT.online ein interessanter Artikel von Felicitas Wilke mit dem Titel „Nicht versichert, weil sie sich um ihre Psyche gekümmert hat“. Darin wird Matthias Helberg mehrfach wegen seiner langjährigen Erfahrungen im BU-Bereich zitiert.

Matthias Helberg auf Zeit.online zum Thema BU, Psyche, Risikovoranfragen

„Herr Helberg hat sich sehr viel Mühe gegeben, obwohl es bei meinem Fall nicht einfach war. Er hat meine ganzen Informationen durchgelesen, sortiert und hat mich immer unterstützt. Ohne ihn und seine professionelle Unterstützung hätte ich es alleine nie geschafft, meine BU korrekt abzuschließen.“

Anonym auf ProvenExpert

Häufige Fragen zur BU bei psychischer Vorerkrankung

Hier finden Sie eine Liste der häufigsten gestellten Fragen zum Thema BU & Psyche.

Bekomme ich nach einer Depression überhaupt noch eine BU?

Das hängt stark vom Zeitpunkt der Diagnose, dem Verlauf und dem Therapieende ab.

Ist ADHS automatisch ein Ausschlusskriterium?

ADHS führt oft zu einer Ablehnung, bestenfalls zu einer Antragsannahme mit Ausschluss psychischer Erkrankungen – und erst ab Berufseinstieg.

Hilft mir ein BU-Aktionsantrag mit verkürzten Gesundheitsfragen?

Erfahrungsgemäß fragen die Versicherer auch bei Angeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen nach psychischen Vorerkrankungen. Ein Vorteil könnte sich ergeben, wenn Krankheit und Therapie vor dem Abfragezeitraum endeten. Beispiele für Aktionsanträge finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen als Ursache?

Ja, sofern psychische Erkrankungen nicht explizit beim Abschluss ausgeschlossen wurden. Immer wieder berichten wir in unserem Blog über entsprechende Leistungsfälle. Zum Beispiel im Artikel 6 Monate arbeitsunfähig wegen Psyche: Binnen 4 Wochen zur Rente.


Fazit: Eine BU trotz psychischer Erkrankung ist möglich – mit dem richtigen Weg

Eine psychische Vorerkrankung bedeutet nicht zwangsläufig das Ende Ihrer Absicherungspläne. Aber sie erfordert Fachkenntnis, Strategie und die passende Vorgehensweise. Wir helfen Ihnen, realistisch einzuschätzen, ob und wie Sie sich absichern können.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – diskret, individuell und ehrlich.


🎧 „Helberg zum Anhören“: Das Wichtigste zum Thema BU und Psyche

Versicherungsthemen spannend aufbereitet.
Hat man mit einer psychischen Vorerkrankung oder Therapie noch eine Chance, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen? Infos, Einschätzung und mögliche Vorgehensweise, vorgestellt von Julia und Henning. KI-generierter Inhalt. Aber was für Einer!

Angaben zur Ersteinschätzung machen

Sie können die Ersteinschätzung mit einem Vornamen oder Pseudonym starten. Ihre Angaben werden nur von uns zur Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit genutzt und nicht an Versicherer weitergegeben.


Mini FAQ zur Ersteinschätzung

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort erhalte?

In der Regel antworten wir innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – dieser Service ist für Sie komplett kostenlos und unverbindlich.

Muss ich meinen echten Namen angeben?

Nein. Für die Ersteinschätzung genügt ein Vorname oder ein Pseudonym. Wichtig sind nur die Angaben zu Ihrer Gesundheit.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit verwendet. Sie werden nicht an Versicherer übermittelt und gelöscht, wenn Sie den Prozess nicht fortsetzen möchten.

Kann ich danach eine vollständige Beratung erhalten?

Ja, gern. Wenn sich eine mögliche Absicherung abzeichnet, unterstützen wir Sie auf Wunsch beim weiteren Vorgehen – etwa mit einer vollständigen anonymen Risikovoranfrage.