Das Wichtigste in Kürze
- § 630g BGB gibt Ihnen das Recht auf Einsicht in Ihre komplette Patientenakte.
- Art. 15 DSGVO sichert zusätzlich eine Kopie Ihrer Gesundheitsdaten – oft kostenlos als Erstkopie.
- Eine Verweigerung ist nur in seltenen Fällen erlaubt und muss begründet werden.
- Für viele Versicherungsanträge ist die Einsicht entscheidend, um korrekte Angaben zu machen.
- Wir unterstützen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung: Musterschreiben zur Anforderung, Aktencheck, Einschätzung, was anzugeben ist.
Info
Wir sind Versicherungsmakler und begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.
- Marktgrundlage: 38 von 60 BU- Anbietern.
- Erwähnungen u. a. in ZEIT, WiWo, FAZ: Presse-Seite.
- Bewährte Vorgehensweise: Dein Weg zur BU.
- Kostenlose Erstberatung buchen.
- Wer wir sind: Über uns.
- Ergebnisse 2025:
- Kein Versicherungsantrag abgelehnt,
- Alle Leistungsanträge anerkannt.
- Unser BU-Jahr 2025.
Zuletzt aktualisiert: 10.02.2026
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum Ihre Patientenakte für BU- und RLV-Anträge so wichtig ist
- Wie sich manche Arztpraxen drücken
- Ihre Rechte: Was das Gesetz klar regelt
- Schritt-für-Schritt: So fordern Sie Ihre Patientenakte richtig an
- Musterschreiben
- Sonderfälle: Psychotherapieakten & elektronische Patientenakte
- Typische Probleme – und wie Sie sie entschärfen
- Wie wir Sie unterstützen
- Häufige Fragen (FAQ)
- Weiterführende Links
- Fazit: Patientenrecht wahrnehmen – Versicherungsschutz sichern
- Anfrage stellen
Warum Ihre Patientenakte für BU- und RLV-Anträge so wichtig ist
Viele gesetzlich krankenversicherte Menschen wissen nicht, was in ihrer Patientenakte beim Arzt steht. Vielleicht Diagnosen, die Sie nie besprochen haben – oder schon vergessen haben. Kurzzeitige Beschwerden, die als dauerhafte Probleme kodiert wurden. Abrechnungsdiagnosen, die die Praxis routinemäßig setzt, aber kein echtes Krankheitsbild darstellen.
Für die Versicherer, bei denen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Risikolebensversicherung (RLV) abschließen, ist es von entscheidender Bedeutung, was dokumentiert ist. Manchmal schon beim Abschluss, spätestens im Leistungsfall, wenn der Versicherer zahlen soll.
Wenn im Antrag eine Diagnose fehlt, die in der Akte steht, kann das später zu Problemen führen – im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes, dem BU-GAU.
Deshalb empfehlen wir vor jedem BU- oder RLV-Antrag:
Die eigene Patientenakte beim Hausarzt und der Gesetzlichen Krankenkasse anfordern und prüfen. Immer.
Wie sich manche Arztpraxen drücken
Sicherlich verhält sich die große Mehrheit der Ärzte gesetzeskonform. Für ihr Verständnis ist es bestimmt förderlich, wenn man den Hintergrund für die Bitte um Auskunft nennt: „Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und muss dafür korrekte und vollständige Gesundheitsangaben beim Abschluss machen.“
Immer wieder berichten uns Kundinnen und Kunden aber auch von Aussagen wie:
- „Dafür müssen Sie persönlich zu uns in die Praxis kommen.“
- „Die Versicherung soll uns ihren Fragebogen schicken, dann füllen wir ihn aus.“
- „Ich bin tief enttäuscht, das Vertrauensverhältnis scheint mir nicht mehr gegeben zu sein.“
Diesen Aussagen – so überzeugend sie auch klingen mögen – ist gemeinsam, dass sie geltendes Recht ignorieren.
Ihre Rechte: Was das Gesetz klar regelt
Eine Auskunft oder Kopie Ihrer Patientenakte ist kein freundliches Entgegenkommen der Praxis. Es ist Ihr verbrieftes Recht. Was sind die Rechtsgrundlagen?
§ 630g BGB – Ihr Recht auf Einsicht und Kopien
Der Gesetzgeber ist eindeutig:
Sie dürfen Ihre Patientenakte jederzeit einsehen.
Sie dürfen auch Kopien verlangen – digital oder auf Papier. Die erste Abschrift wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 630g.
Die Praxis darf nur verweigern, wenn schwerwiegende therapeutische Gründe dagegenstehen oder Rechte Dritter betroffen sind. Beides ist selten und muss schriftlich begründet werden.
DSGVO Art. 15 – Ihre kostenlose Erstkopie
Neben dem Patientenrecht gibt es auch das Datenschutzrecht:
Auch daraus ergibt sich, dass Sie Anspruch auf eine Kopie aller personenbezogenen (Gesundheits-)Daten haben. So steht es im Artikel 15 der DSGVO.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof aus 2023 hat bestätigt, dass die erste Kopie kostenlos ist (EuGH Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22)
Wann Praxen verweigern dürfen – und wann nicht
Erlaubt wäre eine Einschränkung nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel:
- akute Selbstgefährdung bei schwerer psychischer Krise,
- schutzwürdige Interessen Dritter (z. B. in Psychotherapieakten).
Nicht zulässig sind hingegen:
- „Wir haben gerade keine Zeit.“
- „Das machen wir grundsätzlich nicht.“
- „Kommen Sie mal zur Untersuchung vorbei.“
- „Das kostet extra, deshalb machen wir es nur ungern.“
- „Wir müssen die Akte erst komplett digitalisieren, das dauert Monate.“

Schritt-für-Schritt: So fordern Sie Ihre Patientenakte richtig an
„Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus“, ist ein altes deutsches Sprichwort. Sprich: Mit Freundlichkeit erreicht man häufig mehr. Nutzt Freundlichkeit nichts, sollte man am Ball bleiben und Schritt für Schritt eskalieren.
1. Höflich anfragen – und Rechtsgrundlagen nennen
Eine kurze, sachliche Anfrage genügt in vielen Fällen. Der Hinweis auf den Hintergrund (Abschluss einer BU / RLV oder ähnlichem) fördert das Verständnis. Wenn man Verständnis für die Überlastung vieler Arztpraxen hat, kann man auch anbieten, die Kosten für Kopien zu übernehmen. Denn umsonst arbeitet niemand gerne.
2. Frist setzen (14 Tage)
Wenn Sie bestimmter vorgehen wollen, oder nach 2 Wochen noch keine Reaktion vorliegt: Eine klare, freundliche Frist hilft, ohne Druck auszuüben. Erwähnen Sie § 630g BGB und Art. 15 DSGVO – das beschleunigt vieles.
3. Archivierungsprobleme berücksichtigen
Gerade bei älteren Praxen liegen Akten teilweise noch:
- im Kellerarchiv,
- bei externen Dienstleistern,
- in veralteten Softwaresystemen.
Eine höfliche Nachfrage erleichtert den Ablauf für beide Seiten.
4. Wenn die Praxis nicht reagiert
Bleibt die Akte weiterhin aus, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- telefonische Rückfrage bei der/dem Praxismanager:in,
- schriftliche Erinnerung,
- (Erneuter) Hinweis auf Ihre Rechte,
- Hinweis auf mögliche Schadensersatzforderungen,
- Eskalation an die Kassenärztliche Vereinigung,
- ggf. Meldung an die Ärztekammer.
Manchmal hat es sich in der Vergangenheit auch bewährt, wenn wir als Versicherungsmakler uns eingeschaltet haben und um die Auskunft gebeten haben. Das funktioniert nur mit einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung / Vollmacht.
Musterschreiben
Im Zuge unserer Beratungstätigkeit stellen wir unseren Kundinnen und Kunden gern praxiserprobte Musterschreiben zur Verfügung. Nicht nur für die Anfrage bei Ärzten, sondern auch bei der Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung, sofern erforderlich.
Sonderfälle: Psychotherapieakten & elektronische Patientenakte
Psychotherapieakten enthalten oft persönliche Einschätzungen, die nicht herausgegeben werden müssen. Sachliche Inhalte hingegen schon.
Wichtig ist: Die Praxis darf Teile schwärzen, wenn Dritte geschützt werden müssen – aber nicht den gesamten Inhalt zurückhalten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zusätzliches Angebot, ersetzt aber nicht die klassische Praxisakte der Ärzte.
Typische Probleme – und wie Sie sie entschärfen
- Veraltete Diagnosen: Können problematisch werden, wenn sie einem Versicherer bekannt werden, obwohl er selbst in seinem Antrag gar nicht danach fragt.
- Abrechnungsdiagnosen: Für die Versicherer ist ausschlaggebend, was Sie wirklich hatten, weniger, was ein Arzt mit der Krankenkasse abgerechnet hat. Im Leistungsfall fragt der Versicherer aber i.d.R. bei der Krankenkasse an und kann auf Widersprüche zu Ihren Angaben beim Abschluss stoßen, was dann mindestens erklärungsbedürftig wird.
- Ausreden: Darf man als solche bezeichnen und ignorieren die Rechtslage.
Worauf Sie bei der Durchsicht Ihrer Patientenakte auch stoßen: Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, was Sie beim BU-Abschluss angeben müssen, was nicht und wie man gegenüber den Versicherern am besten mit Abrechnungsdiagnosen umgeht.
Wie wir Sie unterstützen
Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden, beim Abschluss alles korrekt und vollständig anzugeben. Denn das ist im Ernstfall „die halbe Miete“. Unsere Zahlen z.B. für das Jahr 2025 belegen den Erfolg dieser Vorgehensweise: Kein Antrag abgelehnt. Alle Leistungsanträge anerkannt. Unser BU-Jahr 2025.
1. Musterschreiben
Sie erhalten von uns ein Musterschreiben, mit dem Sie Ihre Patientenakte z.B. beim Hausarzt und der Krankenkasse oder Krankenversicherung anfordern können.
2. Aktencheck
Wir prüfen zusammen Ihre Patientenakte und erklären, welche Diagnosen im Antrag wichtig sind – und welche nicht.
3. ICD-10-Code-Knacker
Sie stoßen in den Unterlagen auf ICD-10-Codes wie F40.0 – und das sagt Ihnen nichts? Nutzen Sie unseren ICD-Code-Knacker!
Häufige Fragen (FAQ)
Hier die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Patientenakte.
Ja. § 630g BGB gibt Ihnen ein klares Recht auf Einsicht und Kopien.
Es gibt keine gesetzliche Frist, aber 14 Tage gelten als angemessen.
Die erste Kopie ist nach DSGVO kostenlos. Vielleicht funktioniert es besser, wenn Sie anbieten, die Kopierkosten zu übernehmen.
Gegenüber dem Arzt oder der Krankenkasse können Sie um Korrektur bitten. Für den Abschluss einer BU ist das nicht zwingend notwendig.
Nein. Sie ist eine Ergänzung, keine vollständige Dokumentation.
Weiterführende Links
- Gesundheitsfragen
- Vorerkrankungen und K.O.-Diagnosen
- ICD-Code-Knacker
- Risikovoranfrage
- Je schlimmer die Diagnose, desto mehr Geld für Arzt und Krankenkasse
- Dein Weg zur BU
Fazit: Patientenrecht wahrnehmen – Versicherungsschutz sichern
Die Einsicht in Ihre Patientenakte ist kein lästiger Formalismus, sondern ein wichtiges Recht. Es hilft Ihnen, Versicherungsanträge korrekt zu stellen, damit Sie sich auf Ihren Schutz verlassen können.
Mit klaren Schritten, freundlicher Kommunikation und dem richtigen Verständnis lässt sich die Akteneinsicht meistens problemlos umsetzen.
Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung.