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Berufsunfähigkeitsversicherung LV 1871 2026

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 im Jahr 2026: Tarife, Bedingungen, Gesundheitsfragen, Aktionen, Preise, Vorteile, Nachteile - und Erfahrungen beim Abschluss und im Leistungsfall.

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Die LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie eine strukturierte Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der LV 1871.

Wir behandeln Tarife, zentrale Regelungen der Versicherungsbedingungen für unterschiedliche Berufsgruppen, Gesundheitsfragen, Sonderaktionen, Kosten und berichten über unsere Erfahrungen aus der Vermittlungspraxis und bei Leistungsfällen.

Stand: Januar 2026.

Was zeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 aus?

Die Lebensversicherung von 1871 ist ein eher durchschnittlich großer Anbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland. In den letzten Jahren hat der Versicherer viel hinsichtlich der Versicherungsbedingungen und Kalkulation verbessert und Gesundheitsfragen innovativ geändert.

Das Tarifangebot ist gut überschaubar.

Auffällig ist die sehr gute Finanzkraft, die bei jahrzehntelang laufenden Verträgen von besonderer Bedeutung ist.

Für wen ist eine LV 1871 BU grundsätzlich interessant – und warum?

Die LV 1871 fokussiert sich auf verschiedene Zielgruppen wie Schüler, Studenten, allgemein junge Leute und Angehörige der MINT-Berufe.

Eine LV 1871-BU ist insbesondere dann interessant, wenn das Ergebnis der Risikoprüfung – zum Beispiel im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage – im Vergleich zu anderen Anbietern positiver ausfällt.

Außerdem, wenn man das Angebot mit verkürzten Gesundheitsfragen für junge Leute nutzen kann, lebenslangen Versicherungsschutz sucht, oder wenn die Finanzstärke eines Versicherers für die persönliche Entscheidung ausschlaggebend ist.

Info

  • Diese Seite wurde von Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. erstellt.
  • Wir begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.
  • Unsere Bewertungen basieren nicht auf Tests oder Rankings, sondern auf Versicherungsbedingungen, eigenen Berechnungen und praktischer Erfahrung aus Beratung, Risikovoranfragen und Leistungsfällen.
  • Wir analysieren jeden Anbieter nach denselben fachlichen Kriterien – unabhängig davon, ob und wie häufig wir ihn vermitteln.

Zuletzt aktualisiert: 15.01.2026


Inhaltsverzeichnis

Inhalt


Der Versicherer Lebensversicherung von 1871 a. G. München

  • Name des Versicherers: Lebensversicherung von 1871 a. G. München
  • Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
  • Konzernzugehörigkeit: Die LV 1871 (Lebensversicherung von 1871 a. G. München) gehört keinem Konzern an.
  • Anschrift: Maximiliansplatz 5, 80333 München
  • Website: www.lv1871.de
  • Telefonnummer: 089/55167-1871

Welche Rolle spielt die LV 1871 im deutschen BU-Markt?

Mit rund 0,19 Mio. Berufsunfähigkeitsversicherungen im Bestand und über 1.800 bearbeiteten Leistungsfällen im Jahr 2024 (laut Morgen & Morgen, 2025) gehört die LV 1871 zu den durchschnittlich großen Anbietern in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland. Berufsunfähigkeitsversicherungen als eigenständige Verträge bietet der Versicherer seit 1993 an.

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 gebuchte Bruttobeiträge für alle Lebensversicherungsprodukte zusammen in Höhe von über 0,7 Milliarden Euro.

In den letzten Jahren kommt der Versicherer mit mehr und mehr Innovationen auf den Markt. Sei es die Einführung der Karrieregarantie (Erhöhungsmöglichkeit über die normalen Nachversicherungsgarantien hinaus) im Jahr 2020, oder Gesundheitsfragen, deren Umfang sich nach Alter und Beruf beim Abschluss richtet.

Wie ist die Finanzstärke der LV 1871 einzuordnen?

Hervorragende Ratings und Bewertungen: Die Bonität und Finanzstärke der LV 1871 wird von führenden Analysehäusern mit Bestnoten bewertet:

  • Fitch Ratings: Die LV 1871 verfügt über ein A+ -Rating | Ausblick stabil für Finanzstärke (Stand 04.2025),
  • Morgen & Morgen: Das Analysehaus bewertet die LV 1871 im Gesamtrating LV-Unternehmen mit der Höchstnote von 5 Sternen („Ausgezeichnet“),
  • IVFP: Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung bescheinigt dem Unternehmen eine „exzellente“ Unternehmensqualität.

Unsere Zusammenarbeit mit der LV 1871

Die LV 1871 hat keine eigenen Versicherungsvertreter, sondern arbeitet nur mit freien Versicherungsmaklern wie uns zusammen. Berufsunfähigkeitsversicherungen der LV 1871 vermitteln wir seit knapp 20 Jahren. Aber viele Jahre lang spielte dieser Anbieter bei uns eine untergeordnete Rolle.

Das liegt daran, dass die LV 1871 zwar schon früher ordentliche Versicherungsbedingungen hatte, aber eine extrem hohe Spreizung zwischen Garantie- und Zahlbeitrag. Außerdem waren die Gesundheitsfragen teilweise ungünstig formuliert. Da es damals Anbieter ohne diese Nachteile gab, führte der Versicherer bei uns ein Schattendasein.

Erst in den letzten Jahren hat die LV 1871 nicht nur die Versicherungsbedingungen ihrer BU weiter verbessert, sondern auch Garantie- und Zahlbeitrag enger kalkuliert und ihre Gesundheitsfragen deutlich verbraucherfreundlicher formuliert. Also kommt sie bei uns jetzt mehr als früher zum Einsatz. Einen Grund, den Versicherer außerordentlich zu loben oder bevorzugt zu vermitteln, sehen wir nach wie vor nicht.

Wie erleben wir Risikovoranfragen und Antragstellung in der Praxis?

Wenn wir eine anonyme Risikovoranfrage an die LV 1871 stellen, wird sie in aller Regel schnell und sorgfältig bearbeitet.

Die Voten, also die Antworten auf eine solche Voranfrage, sind in der Regel marktkonform. Wenn die LV 1871 der einzige Versicherer ist, der unsere Kunden zu normalen Konditionen versichern will, während andere Versicherer einen Leistungsausschluss und / oder einen Risikozuschlag vereinbaren wollen, empfehlen wir den Anbieter sehr gerne. Denn das ist das stärkste Argument für den Abschluss bei diesem Versicherer.

Vor allem schafft es die LV 1871 bei uns aber, sich bei eingereichten Anträgen an das Votum der Voranfrage zu halten. Das ist nicht selbstverständlich.

Welche Besonderheiten zeigen sich regelmäßig im Antragsprozess?

Die BU-Antragsformulare der LV 1871 unterscheiden sind in den Gesundheitsfragen je nach Alter und Beruf der versicherten Person. Sie werden online bei der Angebotserstellung erzeugt und unterscheiden sich somit im Umfang.

Ist der Antrag erstmal beim Versicherer angekommen, erfolgt die Bearbeitung „unserer“ Anträge in aller Regel sehr schnell und meistens auch fehlerfrei.

Die LV 1871 ist einer der wenigen Versicherer, der mit dem Versicherungsschein auch nochmals die vollständigen Versicherungsbedingungen zusendet. Das finden wir gut, weil man dadurch als Kunde alle wichtigen Unterlagen zusammen hat.


Tariflandschaft der LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie viele BU-Anbieter hat auch die LV 1871 nicht nur einen Tarif, sondern gleich mehrere unterschiedliche Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarife im Angebot.

Welche Tarifvarianten gibt es und worin unterscheiden sie sich?

1. Golden BU: der Haupttarif, der eine monatliche Rente zahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt. Er leistet eine lebenslange Pflegerente, wenn in den letzten 10 Vertragsjahren ununterbrochen eine Berufsunfähigkeit wegen Pflegebedüftigkeit vorlag. Auch eine lebenslange BU-Rente ist möglich.

Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und eine Pflegezusatzversicherung können zusätzlich beim Abschluss gewählt werden.

2. Performer Golden BU: Die Golden BU als Fonds-Variante: Man zahlt den vollen Garantiebeitrag und die erwirtschafteten Überschüsse werden in Investementsfonds angelegt, nicht (wie bei der klassischen Variante üblich) mit dem Beitrag verrechnet.

Ziel ist der Aufbau eines Guthabens, das bei Vertragsende (auch ohne Leistungsfall) steuerfrei ausgezahlt werden kann.

3. Golden BU Start: Ein Startertarif, bei dem anfangs die Beiträge stark reduziert sind, dann aber in mehreren Schritten auf die endgültige Höhe steigen. Man bekommt also vollen Versicherungsschutz, muss aber nicht gleich den vollen Beitrag zahlen. Ideal für Schüler, Studenten, Azubis und Berufseinsteiger.

4. Golden BUZ: Die Golden BU als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens-, oder Rentenversicherung.

5. Golden BU Vorsorgeschutz: Die etwas andere Berufsunfähigkeitsversicherung: zahlt bei Berufsunfähigkeit keine Rente aus, sondern übernimmt die weitere Zahlung von Vorsorgeverträgen wie Rentenversicherungen, Fondsparplänen beliebiger Anbieter oder auch der privaten Krankenversicherung. Ohne Gesundheitsfragen, dafür mit drei Jahren Wartezeit. Siehe auf unserer gesonderten Seite zum Golden BU Vorsorgeschutz.


Zentrale vertragliche Regelungen

Hinweis

Die folgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 im Tarif Golden BU auf Basis der maßgeblichen Versicherungsbedingungen, Druckstück L-B12309/02.25 AVB-SBU Golden LV, Stand 02.2025 und L-B22301/09.25 BB-DYN, Stand 09.2025.

Andere Tarifvarianten der LV 1871 können in einzelnen Punkten abweichen und sind hier wegen der Übersichtlichkeit bewusst nicht Gegenstand der Darstellung.

Wir haben diese Punkte ausgewählt, weil sie während der Vertragslaufzeit und im Leistungsfall besonders relevant sind – und in vielen Vergleichen gar nicht oder nur verkürzt dargestellt werden.
Auch wenn das schon detailliert aussieht, haben wir uns auf wesentliche Punkte beschränkt.

Weitere Details der Versicherungsbedingungen sollten unbedingt für die Entscheidung für oder gegen einen Tarif berücksichtigt werden.

1️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Schülern definiert?

Fundstelle: § 2 Abs. 3 b)

Zitat: „Berufsunfähigkeit bei Schülern liegt vor, wenn die versicherte Person (…) außerstande ist (…), am regulären Schulunterricht, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat, teilzunehmen.
(…) Bei der Beurteilung, ob der Schüler außerstande ist, am regulären Schulunterricht teilzunehmen, stellen wir auf den konkreten Schulalltag des jeweils betroffenen Schülers ab. Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob der Schüler

  • den Schulweg bewältigen sowie die erforderlichen Verkehrsmittel nutzen kann
  • dem Unterricht folgen kann (Aufnahme- und Konzentrationsfähigkeit)
  • zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
  • am Unterricht in bestimmten Fächern (zum Beispiel Sport, Musik) teilnehmen kann, soweit diesen in der besuchten Schulform ein besonderer Stellenwert zukommt
  • die Hausaufgaben bewältigen kann.

(…) Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte Person

  • Auszubildender oder Student (…) wird
  • eine berufliche Tätigkeit aufnimmt.

Kommentar: Die LV 1871 bietet nicht nur bereits Schülerinnen und Schülern eine vollwertige BU-Absicherung, sondern hat derzeit wohl die besten Versicherungsbedingungen für sie am Markt.
Gleichzeitig macht sie deutlich, wann sie die Berufsunfähigkeit von Schülern als beendet ansieht: Bei Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung, oder irgendeiner beruflichen Tätigkeit. Das halten fast alle anderen BU-Anbieter genauso, sagen es aber nicht so klar.

2️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Studenten definiert?

Fundstelle: § 2 Abs. 5 b)

Zitat: „Berufsunfähigkeit bei Studenten liegt vor, wenn die versicherte Person (…) außerstande ist, das Studium weiter zu betreiben, so wie es zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung stattgefunden hat. (…) Bei der Beurteilung, ob die versicherte Person außerstande ist, das Studium weiter zu betreiben, stellen wir auf den konkreten Studienalltag ab. Dabei berücksichtigen wir insbesondere, ob die versicherte Person

  • den Vorlesungen folgen kann
  • ein gegebenenfalls im Studienplan vorgesehenes Pflichtpraktikum absolvieren kann
  • die im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen erbringen kann

Wir verzichten auf die Möglichkeit der Verweisung auf ein anderes Studium oder die Ausübung einer Berufstätigkeit (Verzicht auf abstrakte Verweisung).

Berufsunfähigkeit liegt nicht mehr vor, wenn die versicherte Person

  • einen anderen Studiengang oder
  • eine berufliche Tätigkeit

konkret aufnimmt. (…) Die Lebensstellung bei Studenten ergibt sich aus der Vergütung und sozialen Wertschätzung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Studienzeit absolviert hat.“

Kommentar: Wie bei Schülern versucht sich die LV 1871 auch bei Studenten an einer besseren Definition der Berufsunfähigkeit. Die Berücksichtigung des mit dem Abschluss des Studiengangs verbundenen Berufsbildes dürfte sich positiv für die Versicherten auswirken. Grund: Es gibt kaum Berufsbilder, die man noch ausüben kann, obwohl man im zuvor ausgeübten Studium zu mindestens 50% berufsunfähig ist.

3️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die abstrakte Verweisung?

Fundstelle: § 2 Abs. 1 a)

Antwort: ja.

Zitat: „Wir verzichten auf die Möglichkeit einer sogenannten abstrakten Verweisung.“

Kommentar: Die abstrakte Verweisung war früher ein häufiger Streitpunkt, weil Versicherer die Zahlung einer BU-Rente mit dem Argument verweigern konnten, man könne ja noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten. Heutige Bedingungswerke sehen diese Möglichkeit meistens nicht mehr vor. Trotzdem sollte man sich das genau ansehen. Die LV 1871 verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Das gilt in der Erstprüfung auf Berufsunfähigkeit, für die Folgeprüfungen und beim Ausscheiden aus dem Beruf.

4️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die konkrete Verweisung?

Fundstelle: § 2 Abs. 1 b)

Antwort: nein

Zitat: „Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit konkret ausübt und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: […] Die Tätigkeit muss der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entsprechen.“

Kommentar: Die LV 1871 kann die versicherte Person auf eine andere vergleichbare Tätigkeit konkret verweisen, wenn diese bereits (freiwillig) ausgeübt wird. Das ist die übliche Möglichkeit für eine konkrete Verweisung, die fast alle Anbieter im Bedingungswerk haben.

Vergleichbar ist die Tätigkeit nicht, wenn das Einkommen der Vergleichstätigkeit mehr als 20 Prozent unter dem Bruttoeinkommen des bislang ausgeübten Berufs liegt.

Das bedeutet: Man kann im zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig sein, seine BU-Rente bekommen und trotzdem in einem vergleichbaren Beruf arbeiten und hinzuverdienen. Nur nicht beliebig viel.

5️⃣ Wie ist die Umorganisation in Betrieben von Selbstständigen und/oder Freiberuflern geregelt?

Fundstelle: § 2 Abs. 2

Zitat: „Neben den Voraussetzungen nach Absatz 1 muss die versicherte Person auch nach einer zumutbaren Umorganisation des Betriebs außerstande sein, ihren Beruf auszuüben. Eine Umorganisation ist beispielsweise dann zumutbar, wenn der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber/in erhalten bleibt. Zusätzlich dürfen kein erheblicher Kapitaleinsatz erforderlich und keine erheblichen Einkommenseinbußen damit verbunden sein.
Wir verzichten auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebs,

  • (…) wenn die versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Beispiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt, Ingenieur), oder
  • wenn der Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter hat (…) oder
  • wenn die versicherte Person freiberuflich/selbstständig als Arzt oder Apotheker tätig ist.“

Kommentar: Die Prüfung einer betrieblichen Umorganisation ist bei fast allen BU-Anbietern im Rahmen der Leistungsprüfung von Selbstständigen üblich. Den Verzicht einer solchen Prüfung bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern bieten inzwischen einige Versicherer an.

Die Prüfung einer Umorganisation in den Betrieben von Ärzten und Apothekern dürfte in den meisten Fällen sowieso aussichtslos sein. Einen noch besseren Verzicht hat beispielsweise der HDI oder die Condor.

6️⃣ Was gilt für die Berufsunfähigkeit von Beamten?

Fundstelle: Keine Fundstelle.

Antwort: Die BU der LV 1871 beinhaltet keine Dienstunfähigkeitsklausel. Beamte müssen also ihre Berufsunfähigkeit selbst nachweisen.

Kommentar: Das Fehlen einer Dienstunfähigkeits- / DU-Klausel macht die BU der LV 1871 für Beamte weniger attraktiv. Aber was viele nicht wissen (oder falsch kommunizieren): Auch Beamte können berufsunfähig werden. Sie müssen dann – ähnlich wie Angestellte – nachweisen, dass Sie für mindestens 6 Monate außer Stande sind, ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% auszuüben.

7️⃣ Gibt es eine Günstigerprüfung bei einem Berufswechsel?

Fundstelle: § 11 Abs. 1 und 2a) (Allgemein); § 8 Abs. 3 („Zukunftsgarantie“); § 9 Abs. 1c) und 2b) („Meister- und Technikergarantie“)

Antwort: Ja.

Zitat: § 11 Abs. 1: „Bei einem Berufswechsel der versicherten Person haben Sie das Recht Ihre Berufseinstufung (…) überprüfen zu lassen. (…) Die Überprüfung ist jederzeit möglich, jedoch frühestens sechs Monate nach dem Berufswechsel der versicherten Person. Wenn Sie die Überprüfung beantragen, müssen Sie uns den entsprechenden Fragenbogen zum Berufswechsel einreichen. Wir können eine Änderung der Berufseinstufung (…) von einer erneuten Risikoprüfung abhängig machen. Führt die neue berufliche Tätigkeit zu einer verbesserten Berufseinstufung, sinkt der künftige zu zahlende Beitrag.

§ 8 Abs. 3: (…) Sie haben das Recht, die Berufseinstufung (…) überprüfen zu lassen. Sie können dieses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der versicherten Person ausüben:

  • Wechsel der Schulform,
  • Versetzung in die gymnasiale Oberstufe,
  • Erstmaliger Beginn einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums,
  • Berufseintritt.

(…) Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.

§ 9 Abs. 1 c): „Sie haben das Recht, die Berufseinstufung (…) überprüfen zu lassen (…) innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt der nachfolgend genannten Ereignisse im Leben der versicherten Person (…) :

  • Abschluss einer durch die HWK anerkannten Weiterqualifizierung zum Handwerksmeister,
  • Abschluss einer durch die IHK anerkannten Weiterqualifizierung zum Industriemeister,
  • Abschluss einer Weiterqualifizierung zum staatlich geprüften Techniker.

(…) Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.“

§ 9 Abs. 2 b): “ (…) Sie haben das Recht, die Berufseinstufung (…) überprüfen zu lassen. Sie können dieses Recht innerhalb von zwölf Monaten nach Änderung der nachfolgend genannten Tätigkeitsmerkmale im Leben der versicherten Person ausüben:

  • Erhöhung des durchschnittlichen Anteils an Bürotätigkeit und aufsichtsführender Tätigkeit und/oder
  • Erhöhung der Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter, die angeleitet werden.

(…) Wir nehmen keine erneute Risikoprüfung vor.“

Kommentar:

Es gilt der Grundsatz, dass der jeweils zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, ein Berufswechsel für den Versicherungsschutz unkritisch ist und auch nicht gemeldet werden muss. Eine Meldung kann aber sinnvoll sein, um den Beitrag im bestehenden Vertrag zu senken. Eine Verteuerung ist ausgeschlossen.

In den ersten Jahren nach Abschluss verzichtet die LV 1871 dabei nicht generell auf eine erneute Risikoprüfung. Aber im Rahmen der sogenannten „Zukunftsgarantie“ für Schüler, Studenten und Azubis, sowie im Rahmen der „Meister- und Technikergarantie“ hat man Anlässe definiert, bei denen der Versicherer innerhalb bestimmter Fristen auf eine erneute Risikoprüfung verzichtet.

Die LV 1871 hat hier eine gute, verbraucherfreundliche Regelung. Die Hinweise auf Wechsel der Schulform etc. sind sicherlich hilfreich, weil viele Menschen „Schüler“ noch gar nicht als „Beruf“ ansehen.
Der Verzicht auf eine erneute Risikoprüfung ist weitreichend, gilt aber nur für bestimmte Berufsgruppen.
Eine allgemeinere Regelung hat beispielsweise die Alte Leipziger. Dort kann jegliche Änderung eines berufsbezogenen Merkmals in jedem Beruf zu einem niedrigeren Beitrag führen – nach 5 Jahren ist dort gleichwohl eine Risikoprüfung möglich.

8️⃣ Ist eine AU-Klausel fest oder optional enthalten? Wenn ja: Für wieviele Monate wird eine Leistung erbracht?

Fundstelle: Besondere Bedingungen für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Präambel (Optionalität) und § 1 Abs. 1 und Abs. 10

Antwort: Ja, optional, Beitragsbefreiung bereits nach der sechsten Woche, Rente ab 6 Monaten Krankschreibung für maximal 24 Monate während der Vertragslaufzeit – mit Verlängerungsmöglichkeit auf 36 Monate, wenn rechtzeitig ein BU-Leistungsantrag gestellt wird.

Zitat: Abs. 1: „Sofern Sie uns Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (…) einreichen, aus denen hervorgeht, dass die versicherte Person seit sechs Wochen arbeitsunfähig ist, befreien wir Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen.“

Abs. 10: „Die vereinbarte Rente bei Arbeitsunfähigkeit gemäß Absatz 3 erbringen wir für maximal 24 Monate. Vor Ablauf der 24 Monate weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin, wann die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit endet. Stellen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Leistungsdauer einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, verlängert sich die Leistungsdauer bis zur Entscheidung über unsere Leistungspflicht, maximal jedoch auf insgesamt 36 Monate.“

Kommentar: Die Arbeitsunfähigkeitsklausel wirkt sich in unseren Leistungsfällen extrem nützlich für die Betroffenen aus, weil einfacher und in der Regel schneller Geld vom Versicherer kommt.

Die LV 1871 hat hier eine sehr gute, praxisnahe Regelung mit der frühen Beitragsbefreiung und der Verlängerungsmöglichkeit. Trotzdem – oder gerade deswegen – sollte man sich professionelle Unterstützung noch vor der ersten Nachricht an den Versicherer holen. Grund: Ein Leistungsantrag kann sich auch nachteilig auswirken, z.B. weil spätere Nachversicherungen dann nicht mehr möglich sind.

Nicht nur die maximale Dauer der AU-Leistung ist entscheidend, sondern auch, ob parallel Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden müssen (bei der LV 1871 nicht) und welche Unterlagen der Versicherer im Leistungsfall anfordern kann.

9️⃣ Ist eine Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung möglich?

Fundstelle: § 1 Abs. 5

Antwort: Ja, optional vereinbar.

Zitat: „Haben Sie eine garantierte Rentenerhöhung im Leistungsfall vereinbart, erhöhen wir die garantierte BU-Rente jährlich ab Rentenbeginn um den vereinbarten Prozentsatz. (…) Erhalten Sie eine lebenslange Rente (…), so enden die Erhöhungen der BU-Rente im Rahmen der garantierten Rentenerhöhung mit Ablauf der Versicherungsdauer.“

Kommentar: Die Leistungsdynamik ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen äußert nützlich, weil sie einen gewissen Inflationsausgleich sicherstellt, wenn man berufsunfähig ist. Das ist besonders wichtig, weil die meisten Berufsunfähigen viele Jahre lang berufsunfähig bleiben und anscheinend auch immer mehr junge Leute berufsunfähig werden.
Achtung: Bei einer lebenslangen Rentenzahlung endet die Leistungsdynamik trotzdem zum vereinbarten Ende der Leistungsdauer, z.B. mit 67 Jahren.

🔟 Gibt es in den ersten Jahren eine Nachversicherungsgarantie ohne Anlass?

Fundstelle: § 7 Abs. 1 b)

Antwort: Ja.

Zitat: „Sie können das Recht auf Nachversicherung auch ausüben, ohne dass eines der Ereignisse nach Absatz 1 a) vorliegt. Voraussetzungen hierfür sind jedoch, dass (…) in den letzten drei Jahren keine ereignisabhängige oder ereignisunabhängige Nachversicherung (…) erfolgt ist (…). Es gilt ab Beginn der jeweiligen ereignisunabhängigen Nachversicherung eine Wartezeit von drei Jahren.““

Kommentar: Garantien für eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen bei bestimmten Anlässen sind marktüblich. Aber sie sind an bestimmte Fristen gebunden. Deswegen ist es nützlich, wenn es zusätzlich zumindest in den ersten Vertragsjahren eine solche Erhöhungsmöglichkeit gibt, ohne sie an bestimmte Anlässe und damit Fristen zu binden.
Die LV 1871 hat hier eine Sonderregelung, indem die anlasslose Nachversicherung nicht nur in den ersten 5 Jahren möglich ist, sondern alle 3 Jahre – allerdings mit jeweils 3 Jahren Wartezeit.

1️⃣1️⃣ Gibt es eine Begrenzung für die dynamischen Erhöhungen (Beitragsdynamik)?

Fundstelle: BB DYN

Antwort: Nein.

Zitat: Keine.

Kommentar: Viele BU-Versicherer wollen inzwischen auch auch bei dynamischen Erhöhungen die finanzielle Angemessenheit überprüfen, oder begrenzen sie z.B. auf Alter 60 oder gar 55 (wie die Allianz).

Die LV 1871 stellt hier eine positive Ausnahme dar.

1️⃣2️⃣ Gibt es eine Begrenzung für die Nachversicherungsgarantien?

Fundstelle: § 7 Abs. 3 und 4

Antwort: Ja, die LV 1871 begrenzt Erhöhungen im Rahmen der Nachversicherungsgarantien und teilt diese Grenze (erst) im Versicherungsschein mit. Als finanziell angemessen gelten 60% vom regelmäßigen Bruttoeinkommen.

Zitat: § 7 Abs. 4.: Bei der ereignisunabhängigen Nachversicherung darf die Erhöhung der Rente jeweils maximal 3.000 Euro jährlich betragen.
§ 7 Abs. 1: „Bei der ereignisabhängigen Nachversicherung ist eine Erhöhung der Rente um maximal 50 Prozent möglich. Maßgeblich ist dafür die Rente zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Erhöhung beantragen.“
§ 7 Abs. 3a): „Wir ermitteln die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist. (…) Diese Obergrenze dokumentieren wir in Ihrem Versicherungsschein.“
§ 7 Abs 3b): „Die Gesamt-BU-Rente darf 60 Prozent des aktuellen regelmäßigen Bruttoeinkommens der versicherten Person nicht übersteigen.“

Kommentar: Wie bei einigen anderen BU-Anbietern sind auch die Bestimmungen der LV 1871 zur Nachversicherungsoption nicht leicht verständlich, da eine fixe, allgemeingültige Obergrenze fehlt.

Die Grenze der finanziellen Angemessenheit von 60 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens klingt relativ großzügig. Aber die LV 1871 rechnet z.B. Boni und Überstundenvergütungen oder Schichtzulagen für freiwillig geleistete Nacht- oder Feiertagsschichten nicht dazu. Da gibt es ein paar Anbieter wie die Allianz oder die Alte Leipziger, die deutlich großzügiger sind.

Wie so oft gilt auch für die LV 1871: Bei hohem aktuellen oder erwartetem zukünftigen Einkommen lieber zwei BU-Verträge bei unterschiedlichen Versicherern abschließen.

1️⃣3️⃣ Müssen Berufsunfähige von sich aus eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustands mitteilen?

Fundstelle: Keine.

Antwort: Nein.

Kommentar: Solche Verpflichtungen im Leistungsfall sehen wir kritisch. Denn erstens kann ein Laie kaum selbst beurteilen, ob er nun zu 50% (= Versicherer zahlt) oder zu 49% (Versicherer zahlt nicht) berufsunfähig ist. Und zweitens kommt in der Praxis wohl kaum jemand auf die Idee, dass es eine Meldepflicht an den BU-Versicherer gibt, wenn der Arzt einem z.B. sagt, dass die Dosierung eines Medikaments reduziert werden kann (= Besserung des Gesundheitszustands).

Beides ist besonders relevant, weil ein Verstoß gegen solche Meldepflichten den Versicherer berechtigen kann, die Leistung einzustellen.

Wir sehen es positiv, dass die LV 1871 auf solche Meldepflichten verzichtet. Sie kann aber von sich aus jederzeit die Berufsunfähigkeit nachprüfen.


Aktuelle Tarif- und Bedingungs-Updates

Hier dokumentieren wir relevante Änderungen an Tarif und Bedingungen im laufenden Jahr.

Tarif-Update Januar 2026 – was hat sich geändert?

Zum Januar 2026 hat die LV1871 ein Tarif-Update vorgestellt. Die Versicherungsbedingungen haben sich nicht geändert.

Neu sind:

  • Höhere BU-Renten ab Beginn:
    • Schüler weiterführender Schulen, die nicht die gymnasiale Oberstufe besuchen, handwerkliche und sonstige Azubis, Studierende einiger Fachbereiche, Hausfrauen und Beamte können sich nun statt mit 1.100 Euro mit bis zu 1.500 Euro BU-Rente absichern;
    • Schüler der gymnasialen Oberstufe, der FOS und kaufmännische Azubis können nun mit bis zu 1.800 Euro BU-Rente abgesichert werden;
    • Studierende bestimmter Fachbereiche, die bisher nur 1.500 Euro BU-Rente absichern konnten, können es nun bis zu 2.000 Euro.
  • Höhere Nachversicherungsgarantien:
    • Die Obergrenzen für die Nachversicherungsgarantien werden nun anders ermittelt und um 500 Euro BU-Rente erhöht. Die konkrete Höhe wird weiterhin mit dem Versicherungsschein mitgeteilt.
    • Bedingungsgemäß werden auch die Obergrenzen für die Karrieregarantie um 1.000 Euro BU-Rente erhöht.
  • Finanzielle Angemessenheit für Kammerberufe:
    • Die Grenze, ab der Ansprüche auf eine BU aus einem Versorgungswerk bei der Ermittlung der maxial versicherbaren BU-Rente bei der LV1871 berücksichtigt werden, wird auf 60.000 Euro Jahresrente angehoben. Ärzte und Rechtsanwälte können sich also mit bis zu 5.000 Euro BU-Rente / Monat absichern, ohne dass die Versorgungswerk-BU bei der Gesamtabsicherung berücksichtigt wird.
  • Günstigere Beträge für einige Akademiker:
    • Die Beiträge z.B. für Kammerberufe, entsprechende Studiengänge, sowie Ingenieur- und MINT-Studiengänge wurden reduziert. Sie sind bei den Preisbeispielen weiter unten bereits berücksichtigt.

Kosten und Einordnung des Preisniveaus

Die LV 1871 liegt, was die Kosten und damit die Beitragshöhen der BU-Verträge angeht, oft im Mittelfeld. Manchmal gibt es – wie bei allen Anbietern – Ausreißer bei bestimmten Berufen nach oben oder unten.

Der einst auffällig große Abstand zwischen Garantiebeitrag und Zahlbeitrag wurde in neueren Tarifversionen reduziert und liegt jetzt eher im Mittelfeld. Das ist positiv zu bewerten.

Preisbeispiele für ausgesuchte Berufe und Eintrittsalter

Hinweise:

Damit Sie einen ersten groben Eindruck von den sehr unterschiedlichen Beitragshöhen beim Abschluss in Abhängigkeit vom Alter und Beruf bekommen, haben wir einige Musterberechnungen durchgeführt.

Es geht immer um eine Absicherung von 1.500 Euro BU-Rente / pro Monat bis Alter 67 ohne (sinnvolle) Zusatzbausteine.

Wir gehen von Nichtrauchern aus, ohne Berücksichtigung des BMI, ausgeübter Sportarten und Vorerkrankungen, die den Beitrag noch erheblich beeinflussen können.

Gerechnet haben wir mit der original Anbieter-Software im Januar 2026.

Szenario A: BU-Abschluss während der Schule, Ausbildung oder des Studiums

Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 im Tarif Golden BU:

  • Schüler*in, Hauptschule Klasse 10, 16 Jahre alt; Garantiebeitrag: 144,91 Euro, Zahlbeitrag: 95,64 Euro / Monat;
  • Schüler*in, Gymnasium, Klasse 11, 16 Jahre alt; Garantiebeitrag: 72,89 Euro, Zahlbeitrag: 48,11 Euro / Monat;
  • Azubi Altenpfleger*in, 18 Jahre alt; nicht möglich, maximales Endalter 65 Jahre;
  • Azubi Tischler*in, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 168,39 Euro, Zahlbeitrag: 111,14 Euro / Monat;
  • Azubi Bankkaufmann / Bankkauffrau, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 80,11 Euro, Zahlbeitrag: 52,87 Euro / Monat;
  • Student*in Soziale Arbeit, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 107,51 Euro, Zahlbeitrag: 70,96 Euro / Monat;
  • Student*in Informatik, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 57,88 Euro, Zahlbeitrag: 38,20 Euro / Monat;
  • Student*in Jura, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 60,69 Euro, Zahlbeitrag: 40,06 Euro / Monat;
  • Student*in Humanmedizin, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 63,64 Euro, Zahlbeitrag: 42,00 Euro / Monat.

Szenario B: BU-Abschluss während der Berufsausübung

Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 im Tarif Golden BU:

  • Altenpfleger*in, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 90% körperliche Tätigkeit, 10% Bürotätigkeit; nicht möglich, max. bis Alter 65;
  • Tischler*in, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 90% körperliche Tätigkeit, 10% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 215,43 Euro, Zahlbeitrag: 142,18 Euro / Monat;
  • Bankkaufmann / Bankkauffrau, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 100% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 102,99 Euro, Zahlbeitrag: 67,97 Euro / Monat;
  • Sozialarbeiter*in, 30 Jahre alt, angestellt, Bachelor-Studium, 25% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 187,11 Euro, Zahlbeitrag: 123,49 Euro / Monat;
  • Informatiker*in, 30 Jahre alt, angestellt, Master-Studium, 100% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 81,08 Euro, Zahlbeitrag: 53,51 Euro / Monat;
  • Maschinenbau-Ingenieur*in, 30 Jahre alt, angestellt, Studium, Diplom, 95% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 61,00 Euro, Zahlbeitrag: 40,26 Euro / Monat;
  • IT-Berater*in, 30 Jahre alt, selbstständig, Master-Studium, 85% Bürotätigkeit, 15% Reisetätigkeit; Garantiebeitrag: 90,93 Euro, Zahlbeitrag: 60,01 Euro / Monat;
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, 30 Jahre alt, freiberuflich, Studium 2. Staatsexamen, 90% Bürotätigkeit, 10% Reisetätigkeit; Garantiebeitrag: 69,93 Euro, Zahlbeitrag: 46,15 Euro / Monat;
  • Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin, 30 Jahre alt, Studium 2. Staatsexamen, freiberuflich, keine operative Tätigkeit; Garantiebeitrag: 77,04 Euro, Zahlbeitrag: 50,85 Euro / Monat.

Was zeigen die Zahlen?

Die riesengroßen Unterschiede der Beitragshöhen trotz identischer Absicherungshöhen sind im BU-Markt nichts Außergewöhnliches. Denn durch die Einführung von immer mehr Berufsgruppen und damit Beitragsgruppen wurde die BU für viele akademische Berufe sehr günstig, während sie für viele handwerkliche und soziale Berufe nahezu unbezahlbar geworden ist. Und manche Versicherer – wie hier die LV 1871 – begrenzen zusätzlich die maximale Vertragslaufzeit.

Wir finden das ungerecht und nicht richtig. Als Ausweg und Alternative schlagen wir eine private Zusatz-Erwerbsminderungsrente vor. Die gibt es in dieser Form aber noch nicht.

Wenn Sie Kinder haben, die vielleicht einmal einen handwerklichen oder sozialen Beruf ergreifen werden, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch zu Schülerzeiten als Schüler-BU die letzte Chance auf bezahlbare Beiträge.

Ob man mit 20 Jahren in Ausbildung oder Studium eine BU abschließt, oder erst mit 30 Jahren im Beruf, kann – je nach Beruf – zu einem um rund 25 % höheren Beitrag führen.


Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV 1871 abschließen will, muss viele Fragen beantworten. Hier eine Übersicht der Fragen für alle, außer für Schüler, junge Leute von 16 bis 35 und frisch privat Krankenversicherte. Die bekommen verkürzte Fragen.

Da die Antragsfragen dynamisch erzeugt werden, gibt es hierzu keine Druckstücknummer. Wir haben die Fragen einem am 05.01.2026 mit der Original-Software der LV 1871 erzeugtem Angebot entnommen.

Welche allgemeinen Risikofragen stellt die LV 1871?

Die LV 1871 stellt neben diversen Fragen zur beruflichen Tätigkeit solche nach:

  • Geplanten Auslandsaufenthalten außerhalb der EU von mehr als 3 Monaten innerhalb der nächsten 12 Monate;
  • Sportarten wie:
    • Motorradsport: z.B. Motocross, Enduro, Rundstreckenrennen
    • Automobilsport: z.B. Rundstreckenrennen, Go-Kart, Auto-Cross
    • Bergsport: z.B. Bergsteigen, Downhill, Klettern
    • Flugsport: z.B. Fallschirmspringen, Paragliding, Segelflug
    • Tauchsport: z.B. Pressluft-, Apnoe-, Mischgastauchen
    • Wassersport: z.B. Kajak, Kitesurfen, Segeln
    • Reitsport: z.B. Dressur, Military, Springreiten
    • Kampfsport: z.B. Boxen, Judo, Karate
    • Gefährliche Mannschaftssportarten: z.B. American Football, Rugby, Eishockey
    • Sonstige Sportarten: z.B. Kraftsport, Radsport, Parkour

Kommentar: Diese Risikofragen sind nicht besonders kundenfreundlich. Denn bei „außerhalb der EU“ muss man schon auf die Idee kommen, dass auch Großbritannien und die Schweiz gemeint sind. An Sportarten wird durch den letzten Punkt im Grunde nach allen anderen Sportarten gefragt. Da muss man dann auch Schach angeben.

Welche Gesundheitsfragen stellt die LV 1871 im normalen BU-Antrag?

Die LV 1871 stellt Gesundheitsfragen:

  • zum aktuellen Gesundheitszustand bezüglich bestehender körperlicher Beeinträchtigungen, die bis heute andauern,
  • nach festgestellten angeborenen Erkrankungen, einem Grad der Behinderung (GdB) bzw. einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS),
  • nach Cannabis-Konsum innerhalb der letzten 3 Monate (bis Alter 35),
  • nach Beschwerden ohne Arzt-, oder Therapeuten-Besuch innerhalb der letzten 6 Monate;
  • zu ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen und kontroll- und behandlungsbedürftigen Untersuchungsergebnissen innerhalb der letzten 5 Jahre,
  • zu mehr als 20 Tagen ununterbrochenen verschriebenen oder an mehr als 30 Tagen ununterbrochen eingenommen Medikamenten, ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit von länger als 2 Wochen, Drogen- und Betäubungsmittelkonsum, sowie ärztlich beratenem oder behandeltem Alkoholkonsum innerhalb der letzten 5 Jahre;
  • zu ambulanten und stationären Operationen, stationären Krankenhaus- und Kuraufenthalten, innerhalb der letzten 10 Jahre;
  • zu geplanten OPs oder empfohlenen Krankenhaus- und Kursaufenthalten innerhalb der nächsten 12 Monate.

Zeitlich unbefristet soll man Krebserkrankungen angeben und bei BU-Renten über 2.500 Euro prädiktive Gentests und Beratungen dazu.

Bei verschiedenen Fragen erfolgt eine Klarstellung, was zur jeweiligen Frage nicht angegeben werden muss.

Grafik: Screenshot der ersten 4 Gesundheitsfragen der LV 1871

Die Gesundheitsfragen der LV1871 sind dynamisch und unterscheiden sich nach Alter, Beruf und gewünschter Absicherungshöhe.
Die LV 1871 arbeitet mit dynamisch erzeugten Gesundheitsfragen, die sich nach Alter, Beruf und gewünschter Absicherungshöhe unterscheiden. Hier abgebildet sind die ersten 4 von insgesamt 25 Gesundheitsfragen.

Kommentar: Es ist schwierig, etwas pauschal zu den Gesundheitsfragen der LV 1871 zu sagen, da sie dynamisch erzeugt werden und sich somit stark unterscheiden können.

Generell kann man sagen, dass viele Gesundheitsfragen nicht automatisch schlecht sind. Eher sehen wir sogar einen gewissen Vorteil, weil klar wird, was der Versicherer alles wissen will und man dadurch mehr zum Nachdenken angeregt wird.

Die Frage nach „Beschwerden“ auch ohne Arztbesuch ist besser als bei vielen anderen Anbietern; andererseits gibt es auch Versicherer, die hier nur nach den letzten 3 Monaten, oder auch gar nicht danach fragen.

Gut gemacht ist die Frage nach prädiktiven Gentests, die nur bei Absicherungen von über 2.500 Euro BU-Rente als Frage erscheint.

Weniger schön ist, dass die LV 1871 auch bei ambulanten OP’s nach einem Zeitraum von 10 Jahren fragt.

Warum sind vollständige und korrekte Angaben entscheidend?

Sie müssen beim Abschluss einer BU die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. So steht es fast wörtlich im Gesetz, dem VVG in § 19.

Das gilt auch für die Gesundheitsfragen – egal, wie viele es sind.

Nehmen Sie diese Pflicht nicht ernst, oder verstoßen Sie gar bewusst dagegen, kann der Versicherer noch viele Jahre lang eine Leistung verweigern und den Vertrag schlimmstenfalls anfechten. Wir nennen das einen BU-GAU.

Andererseits ist die gewissenhafte, vollständige und ehrliche Beantwortung aller Fragen „die halbe Miete“ im Leistungsfall. Das sehr sorgfältige Vorgehen beim Abschluss zahlt sich also im Ernstfall aus.

Wann ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Es ist vollkommen normal, dass man bei so vielen Fragen die eine oder andere Frage mit „ja“ beantworten muss. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie der Versicherer darauf reagiert. Er kann Vorerkrankungen oder Sportarten vom Versicherungsschutz ausschließen, einen höheren Beitrag verlangen, oder einen Antrag auch ganz ablehnen.

Um keine Anträge „ins Blaue“ hinein zu stellen, sich eine Antragsablehnung oder einen Eintrag in die „schwarze Liste“, dem HIS, einzufangen, empfehlen wir bei Vorerkrankungen und Risikosportarten im Vorfeld einer Antragsstellung eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen.


Sonderaktionen und verkürzte Gesundheitsfragen

Nicht immer muss man die umfangreichen Gesundheitsfragen des Versicherers beantworten. Wenn man zu einer besonderen Zielgruppe gehört, geht es vielleicht auch mit den sehr stark verkürzten Gesundheitsfragen der LV 1871.

Da die Fragen dynamisch erzeugt werden, bilden wir hier die Fragen für einen 25-jährigen Maschinenbau-Studenten ab, der eine BU-Rente bis 2.000 Euro beantragen will. So sehen dann die Fragen zum Gesundheitszustand aus, wenn die erste Frage bejaht werden muss:

Die Gesundheitsfragen der LV1871, hier für einen 25-jährigen Maschinenbau-Studenten, der nicht mehr als 2.000 Euro BU-Rente absichern will.
Von den normalen 25 Gesundheitsfragen der LV 1871 bleiben in diesem Fall noch 10 übrig. Kann die erste Frage verneint werden, sind es sogar nur 6 Fragen.

Wie lauten die verkürzten Gesundheitsfragen der LV 1871?

  • Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten untersucht oder behandelt? (Nicht anzugeben sind: akute Erkältungskrankheiten, akute Magen- ,Darm- und Harnwegsinfekte, unauffällige Vorsorgeuntersuchung, zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt, Impfungen). Falls ja 4 Unterfragen:
    • Wurden Ihnen in den letzten 6 Monaten Medikamente (Tabletten, Salben/Cremes, Sprays oder Spritzen) verschrieben oder verabreicht? (Nicht anzugeben sind Behandlungen von: akuten Erkältungskrankheiten, akuten Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte sowie Impfungen und Mittel zur Empfängnisverhütung),
    • Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 20 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (berufliche Tätigkeit, Studium, Teilnahme am Schulunterricht oder Schulsport) auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?
    • Wurden bei Ihnen im Rahmen von einer der folgenden ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 12 Monate kontroll- oder behandlungsbedürftige Befunde festgestellt: Laboruntersuchungen, Röntgen/CT/MRT, Ultraschall, EKG? (Ein positiver Covid-19-Test muss hier nicht angegeben werden, wenn seit mindesten 5 Wochen keine Beschwerden mehr bestehen.)
    • Sind Sie in den letzten 5 Jahren untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Nierenerkrankung, Diabetes oder psychischer Beschwerden (z. B. Depression, Angststörung, Essstörung)?
  • Haben innerhalb der letzten 10 Jahre Operationen, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte stattgefunden bzw. sind solche für die nächsten 12 Monate ärztlich angeraten oder vorgesehen? (Nicht zu berücksichtigen sind Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder der Nasenscheidewand; Maßnahmen der Reproduktionsmedizin; zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaft/Geburt.)
  • Wurde bei Ihnen jemals eine Krebserkrankung (z. B. bösartiger Tumor, Leukämie, Melanom) festgestellt?
  • Hatten Sie in den letzten 6 Monaten psychische Beschwerden, Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane? Dazu gehören:- Nervensystem/Gehirn: z.B. Lähmungen, Gefühlsstörungen- Bewegungsapparat: z.B. Folgen von Knochenbrüchen, Verletzungen, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen- Sinnesorgane: z.B. Sehstörung, Hörminderung, Fehlsichtigkeit größer als 5 Dioptrien.
  • Haben Sie in den letzten 5 Jahren Drogen (z. B. Heroin, Kokain, Ecstasy) oder Betäubungsmittel eingenommen oder wurden Sie innerhalb dieses Zeitraums wegen Alkoholkonsum ärztlich beraten oder behandelt? (Der Konsum von Cannabis muss hier nicht angegeben werden.)
  • Haben Sie innerhalb der letzten 3 Monate Cannabis konsumiert?

Kommentar:

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantworten müssen, können wir für Sie eine anonyme Risikovoranfrage durchführen. Der umfangreiche Fragenkatalog wird nicht automatisch erforderlich.

Von 25 Gesundheitsfragen bleiben noch 10 übrig: Die wichtigsten Informationen fragt die LV 1871 aber auch weiterhin ab. Sorgfältig recherchieren, lesen und die Fragen beantworten muss man trotzdem.

Risikomindernd begrenzt die LV 1871 die Höhe der BU-Rente beim Abschluss auf maximal 1.500 bis 2.500 Euro je nach Schulform, Studiengang oder Beruf. Erfreulich: Der Versicherer schränkt die Erhöhungsmöglichkeiten (Nachversicherungsgarantien) nicht ein.

Welche zielgruppenbezogenen Aktionen bietet die LV 1871 an?

Mit verkürzten Gesundheitsfragen können folgende Zielgruppen eine BU-Versicherung bei der LV 1871 beantragen:

  • Grundschüler, Schüler weiterführender Schulen bis 15 Jahre;
  • Schüler eines Gymnasiums, FOS, BOS ab 16 Jahren;
  • Junge Leute von 16 bis 35 Jahren bestimmter Berufe und Studiengänge;
  • Privat Krankenversicherte bestimmter Versicherer binnen 12 Monaten nach Abschluss der PKV.

Zur Übersicht aller uns bekannten Angebote mit stark verkürzten Gesundheitsfragen („Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„).


Unsere Erfahrungen mit der LV 1871 im Leistungsfall

Wie bereits eingangs erwähnt, spielte die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 bei uns viele Jahre eher eine untergeordnete Rolle. Daher können wir auch nicht über Dutzende von Leistungsfällen berichten – wir hatten bislang nur einen einzigen (Stand 12.2025).

In diesem einen Fall ging es um Leistungen aus dem AU-Baustein, also wegen einer langen Arbeitsunfähigkeit. Die Leistungsfallbearbeitung bei der LV 1871 lief zwar nicht gerade „wie geschmiert“, war aber dennoch in Ordnung. Über den Fall berichten wir ausführlicher in unserem Blog: 18 Monate lang krankgeschrieben und nicht berufsunfähig – wieso?

Es macht keinen Sinn, aus einem einzigen Leistungsfall auf das Regulierungsverhalten eines BU-Versicherers zu schließen. Daher sparen wir uns hier jegliche Einschätzung.


Unser Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 im Jahr 2026

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 ist ein Angebot für viele, aber nicht für alle Berufsgruppen. Der Versicherer differenziert sehr klar, für wen er ein attraktives Angebot darstellen will (vor allem junge Leute, Akademiker, MINT-Berufe) und für wen nicht (einige handwerkliche und soziale Berufe, sowie Beamte).

Die Konzentration auf einen soliden Haupt-Tarif erleichtert die Übersicht. Auffällig ist die große Finanzstärke. Das Verteuerungsrisiko, also der Unterschied zwischen Garantie- und Zahlbeitrag, ist inzwischen im Mittelfeld angekommen und nicht mehr extrem hoch.

Positiv sind die vielen Gestaltungsmöglichkeiten während der Laufzeit: von der Nachversicherungsgarantie über die Besserstellungsklausel bis zu Änderungsmöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Dynamik und der Überprüfung von Leistungsausschlüssen.

Für wen kann die LV 1871-BU gut passen?

Die „Golden BU“ der LV 1871 kann aus unserer Sicht insbesondere dann sinnvoll sein,

  • wenn das Ergebnis der Risikoprüfung (z. B. nach anonymer Risikovoranfrage) besser ausfällt als bei anderen Versicherern,
  • wenn Sie sich als junger Mensch eine lebenslange BU-Absicherung wünschen,
  • wenn die Finanzstärke des Versicherers für die persönliche Entscheidung eine ausschlaggebende Rolle spielt,
  • wenn man zu einer der Zielgruppen gehört: z.B. jung, MINT-Beruf, Akademiker.

Wann sollte man genauer hinschauen oder Alternativen prüfen?

Eine genauere Prüfung und ein Vergleich mit anderen Anbietern sind aus unserer Sicht immer sinnvoll,

  • bei einem Bedürfnis, die Absicherung möglichst nahe am Einkommen vorzunehmen, da die LV 1871 „nur“ 60% vom Brutto absichert und dabei z.B. Boni und Sonderzahlungen nicht berücksichtigt,
  • wenn andere Versicherer ein besseres Votum auf eine Risikovoranfrage abgeben,
  • falls Sie Beamter sind, oder eine Beamtenlaufbahn anstreben,
  • wenn besondere Anforderungen hinsichtlich bestimmter Leistungsmerkmale, wie dem Verzicht auf die konkrete Verweisung oder die Prüfung einer Umorganisation von Betrieben mit mehr als 5 Mitarbeitern, bestehen.

Unser Hinweis zum Vorgehen

Ob die LV 1871-BU im Einzelfall die richtige Lösung für Sie ist, entscheidet sich nicht am Namen des Versicherers, sondern unseres Erachtens an drei Punkten:

  1. ob der konkrete Tarif zu Ihrer Ausgangssituation passt,
  2. Ihrer langfristigen Einkommens- und Lebensplanung,
  3. dem Ergebnis der Gesundheits- und Risikoprüfung.

Gerade bei Vorerkrankungen, Risikosportarten oder besonderen beruflichen Konstellationen empfehlen wir dringend, vor einer Antragstellung eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen.

Hinweis zur Einordnung

Diese Seite stellt keinen „Test“ und keine Empfehlung im Sinne eines Rankings dar.
Die dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Versicherungsbedingungen (mit Angabe von Tarifstand und Druckstück), eigenen Berechnungen sowie unseren praktischen Erfahrungen aus Vermittlung und Leistungsfällen.

Maßgeblich für die Versicherbarkeit und die Vertragsgestaltung sind stets der konkrete Tarifstand, die individuelle berufliche Situation, Ziele und Wünsche und das Ergebnis der Risikoprüfung.


Zur Einordnung, Vertiefung und zum Vergleich:


Nächster Schritt

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 für Ihre Situation sinnvoll ist – oder ob ein anderer Anbieter besser passt –, unterstützen wir Sie gern:

  • mit einer strukturierten Vorgehensweise, siehe unter Dein Weg zur BU,
  • mit anonymen Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern,
  • und mit einer ehrlichen Einordnung, auch wenn die LV 1871 am Ende nicht die beste Lösung für Sie sein sollte.

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