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Krebsklausel

Krebsklausel nennt man eine relativ neue Leistung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Versicherte, die an Krebs erkranken, sollen mit weniger Aufwand schneller an eine Leistung kommen. Die ist jedoch befristet.

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Das Wichtigste im Überblick

Immer mehr Versicherer nehmen in ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Krebs-Klausel auf.

Dadurch sollen die Betroffenen einfacher und schneller an Geld aus ihrer BU-Versicherung kommen.

Das Geld fließt nur befristet, man muss rechtzeitig auch die normalen Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen.



Jede sechste Berufsunfähigkeit wegen Krebs

Im April 2024 veröffentlichte das Ratinghaus Morgen & Morgen die aktuellste Statistik zu den Ursachen von Berufsunfähigkeit. Daraus geht hervor, dass etwa jeder sechste Berufsunfähige (17 Prozent) wegen Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten berufsunfähig wird. Das kann jeden in jedem Beruf treffen.

Krebs ist wie alle anderen Krankheiten automatisch als Ursache in der Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert. Das ist ein sehr großer Vorteil. Wer aber eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt, muss viele Formulare ausfüllen, ärztliche Unterlagen besorgen und sich in Geduld üben: Die Leistungsprüfung kann sich über viele Monate hinziehen. Diese Zeit der Unsicherheit fördert sicherlich nicht den Genesungsprozess. Erleichterung für die Betroffenen soll nun ein relativ neuer Leistungsbaustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung bringen: Die Krebsklausel.

Mit 34 Prozent sind psychische und Nerven- Erkrankungen die bei Weitem häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Stand 2023, veröffentlicht von Morgen & Morgen in 04.2024. Infografik (c) www.helberg.info
Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2023: Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind inzwischen mit großem Abstand die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit.
  • Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2023 (veröffentlicht im April 2024) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
  • Rund 19 Prozent, also fast jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
  • 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
  • Nur 6 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
  • Für knapp 16 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen, ein Tinnitus oder schwerste Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Chorea Huntington sein.
  • Unfälle machten lediglich rund 7 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeiten aus.

Krebsklausel-Erfinder Alte Leipziger

Erstmals mit den Versicherungsbedingungen von Januar 2019 stellte die Alte Leipziger Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Krebsklausel vor.

Wer an einer besonders schweren Form von Krebs erkrankt, kann durch ein vereinfachtes Verfahren bis zu 15 Monatsrenten in Höhe der versicherten BU-Rente bekommen. Die aufwändigere Prüfung auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit kann der oder die Versicherte dann später beantragen.

Für die Krebsleistung muss der Vertrag zum Zeitpunkt der Diagnose mindestens 6 Monate bestanden haben (Wartezeit). Außerdem muss man diese Leistung innerhalb von 6 Monaten nach der Diagnose beantragen. Die „Krebsrente“ – wenn man sie so nennen wollte – wird einmalig und rückwirkend ab dem Monat nach der Diagnose für maximal 15 Monate gezahlt. Das gilt sogar dann, wenn man innerhalb dieses Zeitraums wieder gesund wird.

 So definiert die Alte Leipziger die schweren Krebsformen:

„Definition Krebs
(2) Wir leisten, wenn der [→] Versicherte an [→] Krebs erkrankt und ein Facharzt einen der folgenden Punkte bestätigt:

  • Der Versicherte hat eine [→] Chemotherapie oder eine [→] Strahlentherapie begonnen oder sie steht unmittelbar bevor.
  • Eine Operation von Krebs führt dazu, dass
    • der Versicherte lebenslang Medikamente einnehmen muss oder
    • ein Grad der Behinderung des Versicherten festgestellt wird oder
    • eine dauerhafte Einschränkung der Berufsfähigkeit des Versicherten vorliegt.
  • Der Versicherte befindet sich wegen der Schwere der Krebserkrankung in einer [→] palliativen Therapie.“

So beantragen Sie bei der Alten Leipziger Leistungen im Rahmen der Krebsklausel

„Sie können Leistungen mit einem vereinfachten Nachweis innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Diagnose beantragen. Ihrem Antrag müssen Sie nur einen onkologischen Bericht eines Facharztes oder einen Entlassungsbericht des Krankenhauses beifügen. Der Bericht muss Folgendes enthalten:

  • den Zeitpunkt der ersten Diagnose,
  • die Art und Ausbreitung der Krebserkrankung,
  • den Behandlungsplan und
  • den Umfang einer durchgeführten Operation.
    Wenn diese Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, geschieht Folgendes: Wir werden innerhalb von fünf Arbeitstagen entscheiden, ob wir Leistungen erbringen.“

Bewertung der Krebsklausel der Alten Leipziger (AL)

Einerseits finden wir es gut, wenn ein Versicherer seinen Versicherten einen einfacheren und schnelleren Weg zu Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht.

Schließlich ist der Anteil der Menschen, die im Laufe einer BU-Leistungsprüfung aufgeben, erschreckend hoch. Dieser Anteil liegt laut folgender Statistik des Analysehauses Morgen & Morgen bei 39 Prozent und ist damit die Hauptursache, weshalb Versicherte keine Leistung bekommen.

Der häufigste Grund, warum Versicherer eine Berufsunfähigkeit nicht anerkennen, ist, dass sich die Kunden nicht mehr melden (39%). Zweithäufigster Grund ist das Nichterreichen des Grad der Berufsunfähigkeit von 50%. Infografik (c) www.helberg.info
Kann die Krebsklausel den Anteil der Versicherten senken, die während der Leistungsprüfung aufgeben und irgendwann nicht mehr reagieren?

Andererseits handelt es sich bei diesem Leistungsbaustein um eine befristete Leistung, sie endet spätestens nach 15 Monaten. In der Zwischenzeit müssen die Versicherten einen BU-Leistungsantrag stellen und Nachweise erbringen, um auch als berufsunfähig anerkannt zu werden. Andererfalls stehen sie ab dem 16. Monat ohne Rente da.

Die Krebsklausel der AL verschafft also den Betroffenen bestenfalls mehr Zeit, um ihre Dinge zu regeln. In einer Phase mit einer solchen Erkrankung kann das allein sehr entlastend sein.


Die Krebsklausel beim HDI

Gerade einmal einen Monat nach der Alten Leipziger zog die HDI Lebensversicherung nach und nahm eine Krebsklausel in die Versicherungsbedingungen auf.

Der HDI definiert die gemeinte Krebserkrankung etwas anders:

„Eine Krebserkrankung im Sinne von Absatz 3 liegt vor, wenn die versicherte Person

  • eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begonnen hat oder diese unmittelbar bevorsteht und mindestens eine Metastase in einem Lymphknoten festgestellt wurde oder
  • sich wegen der Schwere der Erkrankung in einer palliativen Therapie befindet.
    Den Nachweis müssen Sie durch Vorlage eines onkologischen Facharztberichtes führen. Dieser Bericht muss den Zeitpunkt der Erstdiagnose, Art und Ausbreitung der Krebserkrankung mit Angabe des Krankheitsstadiums sowie den Behandlungs- bzw. Therapieplan enthalten.“

Außerdem muss man beim HDI – analog zur Rente wegen Krankschreibung– zeitglich auch den BU-Leistungsantrag stellen. Der HDI zieht dann die Prüfung auf Krebsleistung vor und prüft anschließend auf Berufsunfähigkeit. Innerhalb der 15 Monate Krebsleistung soll so die Entscheidung fallen, ob auch Berufsunfähigkeit vorliegt.

Bewertung der HDI Krebsklausel

Der HDI definiert die gemeinten Krebserkrankungen enger als die Alte Leipziger. Das sehen wir als Nachteil. Ob es nun besser ist, die Krebsleistung separat oder nur zusammen mit der BU-Leistung beantragen zu können, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.

Krebsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diagnose Krebs
Diagnose Krebs: Nicht alle Krebsformen fallen unter die Krebsklausel.

Auch Canada Life mit Krebsklausel

Außerdem hat seit Juni 2019 auch die Canada Life eine Krebsklausel in den Versicherungsbedingungen verankert. Hier schlägt offensichtlich voll die Historie als Dread-Disease-Versicherer durch: Bis in die letzten Details wird genau aufgelistet, welche Krankheitsform versichert sein soll und welche nicht.

Entweder legt dann der Versicherte eine Punktlandung hin. Oder er landet daneben und hat Pech gehabt. Damit man die Krebsleistung bei der Canada Life bekommt (die sich inhaltlich kaum von den anderen Anbietern unterscheidet) muss man folgende Krebsart nachweisen können:

  • „a) ein solider Tumor ab einem prognostischen Stadium der Gruppe II AJCC/UICC 8. Edition oder
  • b) ein solider Tumor ab einem prognostischen Stadium der Gruppe I AJCC/UICC 8. Edition, wenn für die Behandlung eine Strahlen-, Chemo- oder Immuntherapie (Immuntherapien
    ausschließlich mit CAR-T oder mit Immun-Checkpoint-Hemmern) erforderlich ist, oder
  • c) ein Tumor mit Lymphknoten- oder Fernmetastasen oder
  • d) eine Leukämie oder maligne Lymphome in jedem Stadium, wenn dafür eine Behandlung mit Strahlen-, Chemo- oder Immuntherapie (Immuntherapien ausschließlich mit CAR-T oder mit Immun-Checkpoint-Hemmern) erforderlich ist, oder
  • e) ein Gehirntumor ab WHO II.

Folgende Erkrankungssituationen sind von dem Versicherungsschutz nicht umfasst:

  • alle Formen von Hautkrebs mit Ausnahme des malignen Melanoms, wenn die unter a) bis c) genannten Bedingungen erfüllt sind;
  • Basalzellen- und Plattenepithelkarzinom der Haut und Dermatofibrosarkoma protuberans;
  • Krebs, der auf der Grundlage des Auffindens von Tumorzellen und/oder tumorassoziierten Molekülen in Blut, Speichel, Stuhl, Urin oder anderen Körperflüssigkeiten diagnostiziert
    wird, wenn keine weiteren definitiven und klinisch überprüfbaren Beweise vorliegen.“

Nur um das nochmals klarzustellen: Natürlich ist jeder Krebs als Ursache einer Berufsunfähigkeit auch bei der Canada Life versichert. Die Krebsklausel soll nur ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, um zwar befristet, aber schneller und unkomplizierter an Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen. Nach unkompliziert sieht uns die Definition der Krebsarten allerdings nicht aus.


Fazit zur Krebsklausel

Ob sich die Krebsklausel am Markt durchsetzt, bleibt abzuwarten. Sie mag den Vorteil haben, dass Laien besser das Leistungs-Procedere und mögliche Ansprüche verstehen können, als es bei der Berufsunfähigkeit der Fall ist.

Ob man als Betroffener lieber gern schnell aber befristet eine Leistung  aus seinem BU-Vertrag haben will, kann man wohl erst entscheiden, wenn es so weit ist. Dass man in der Entscheidung frei ist, mag der größte Vorteil der Krebsklausel sein.



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