Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich zwischen dem Angebot und dem Vertrag noch ändern. Wir erklären, woran das liegt.

Inhaltsverzeichnis
- Was sich nach der Beantragung am Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch ändern kann
- Praxisbeispiel, wie sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ändern kann
- Kann sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem laufenden Vertrag noch ändern?
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Was sich nach der Beantragung am Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch ändern kann
Wenn Sie im Internet einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich durchführen, erhalten Sie eine Art Preisliste. Selbst die meisten Angebote, die Sie von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittlern bekommen, beruhen im Grunde auf solchen Listenpreisen. Sie sind aus Sicht der Versicherer für normale Verhältnisse kalkuliert.
Erst wenn Sie sich wirklich bei einem Versicherer absichern wollen und ihm im Versicherungsantrag alle Fragen beantwortet haben, prüft der Versicherer, ob die „Preislisten-Kalkulation“ auch bei Ihnen passt. Dementsprechend kann es sein, dass Ihnen ein Versicherer mitteilt, dass er Sie zwar versichern kann, aber eben nicht zum beantragten Preis.
Gründe für einen anderen Preis
- Ihre berufliche Tätigkeit passt nicht ganz in’s Schema. Vielleicht wegen eines höheren Anteils an Dienstreisen, wegen Labor- oder Lehrtätigkeiten, oder weil Sie beruflich rund um die Welt jetten;
- Sie bringen Vorerkrankungen mit, die über das Maß hinausgehen, das der Versicherer üblicherweise kalkuliert. Damit sie vollen Versicherungsschutz bekommen, müssen Sie einen höheren Beitrag zahlen. Das nennt man auch „Risikozuschlag“.
- Sie üben ein Hobby, eine Sportart aus, die aus Sicht des Versicherers ebenfalls zu einem erhöhten Risiko führt. Das gilt nicht nur für Fallschirmspringer und Flieger. Auch Kletterer, Paintball-Spieler und Reiter müssen bei einigen Versicherern bereits mehr bezahlen.
Praxisbeispiel, wie sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ändern kann
Angenommen, ein Pressereferent im Volontariat ist 25 Jahre alt und möchte 1.500 € Berufsunfähigkeitsrente bis zu einem Alter von 67 Jahren absichern. Nach Möglichkeit soll eine garantierte Rentenerhöhung von 2% und eine Leistung bereits bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit enthalten sein. Anfangs sahen die Angebote für ihn so aus:

Nachdem wir aus guten Gründen eine anonymisierte Risikovoranfrage für ihn durchgeführt hatten, sah das Bild vollkommen anders aus:

Durch eine anonymisierte Risikovoranfrage erfahren die Versicherer von den Besonderheiten des Kunden: Einige wollen gar nicht mehr versichern, einige nur mit einem Ausschluss, einer mit einem Zuschlag. Trotz Zuschlags ist das Angebot nicht das Teuerste. Großer Vorteil des Zuschlags: Es besteht voller Versicherungsschutz. Deshalb sind „Preislisten“ mit Vorsicht zu genießen.
Aus diesem Grund empfehlen wir, beim geringsten Hinweis auf besondere Umstände eine anonymisierte Risikovoranfrage durchführen zu lassen. Wir bieten das als kostenlosen Service. Dadurch erhalten Sie eine sehr gute Entscheidungsgrundlage.
Kann sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem laufenden Vertrag noch ändern?
Ja. Zum einen immer dann, wenn sich auch die Leistung erhöht. Zum Beispiel durch eine Dynamik oder eine Nachversicherung. Aber auch ohne eine Leistungserhöhung kann der Versicherer den Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unter bestimmten Voraussetzungen noch ändern. Dafür kommen folgende Möglichkeiten in Frage:
- Es handelt sich um eine BU mit einer besonderen Klausel, nach der der endgülte Beitrag erst nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums ermittelt wird;
- Bei Startertarifen und einjährig kalkulierten Verträgen erfolgt eine Änderung des Beitrages in bestimmten Intervallen;
- Der (nach Verrechnung der Überschussbeteiligung) zu zahlende Nettobeitrag kann sich ändern, wenn der Versicherer die Höhe der Überschussbeteiligung ändert. Das kam in der Vergangenheit bereits vor, wenn auch nicht häufig;
- Der Versicherer kann auch den garantierten Beitrag neu festsetzen, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar geändert hat. Es sei denn, der Versicherer verzichtet auf dieses Recht nach § 163 VVG. Das ist nur noch bei wenigen Versicherern und Tarifen der Fall. Ein Fall, dass ein BU-Versicherer schon einmal auf dieser Basis die Beiträge ändern musste, ist uns bislang nicht bekannt.

Weiterführende Links
- Anonyme Risikovoranfrage
- Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
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Zuletzt aktualisiert am 09.04.2022 Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung