Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Kann sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ändern?

Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich zwischen dem Angebot und dem Vertrag noch ändern. Wir erklären, woran das liegt.

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Das Wichtigste im Überblick

Bei den Preisen aus einem Vergleichsrechner und den meisten Angeboten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) handelt es sich um eine Art „Listenpreis“: Ihre Vorerkrankungen und teilweise auch Sportarten sind noch nicht einkalkuliert.

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt sich im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage.

So erfahren Sie ganz genau, welchen Preis Sie für Ihren BU-Vertrag zahlen sollen – noch bevor Sie überhaupt einen Versicherungsantrag gestellt haben.



Was sich nach der Beantragung am Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch ändern kann

Wenn Sie im Internet einen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich durchführen, erhalten Sie eine Art Preisliste. Selbst die meisten Angebote, die Sie von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittlern bekommen, beruhen im Grunde auf solchen Listenpreisen. Sie sind aus Sicht der Versicherer für normale Verhältnisse kalkuliert.

Erst wenn Sie sich wirklich bei einem Versicherer absichern wollen und ihm im Versicherungsantrag alle Fragen beantwortet haben, prüft der Versicherer, ob die „Preislisten-Kalkulation“ auch bei Ihnen passt. Dementsprechend kann es sein, dass Ihnen ein Versicherer mitteilt, dass er Sie zwar versichern kann, aber eben nicht zum beantragten Preis.

Gründe für einen anderen Preis

  1. Ihre berufliche Tätigkeit passt nicht ganz in’s Schema. Vielleicht wegen eines höheren Anteils an Dienstreisen, wegen Labor- oder Lehrtätigkeiten, oder weil Sie beruflich rund um die Welt jetten;
  2. Sie bringen Vorerkrankungen mit, die über das Maß hinausgehen, das der Versicherer üblicherweise kalkuliert. Damit sie vollen Versicherungsschutz bekommen, müssen Sie einen höheren Beitrag zahlen. Das nennt man auch „Risikozuschlag“.
  3. Sie üben ein Hobby, eine Sportart aus, die aus Sicht des Versicherers ebenfalls zu einem erhöhten Risiko führt. Das gilt nicht nur für Fallschirmspringer und Flieger. Auch Kletterer, Paintball-Spieler und Reiter müssen bei einigen Versicherern bereits mehr bezahlen.

Praxisbeispiel, wie sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung ändern kann

Angenommen, ein Pressereferent im Volontariat ist 25 Jahre alt und möchte 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis zu einem Alter von 67 Jahren absichern. Nach Möglichkeit soll eine garantierte Rentenerhöhung von 2% und eine Leistung bereits bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit enthalten sein. Anfangs sahen die Angebote für ihn so aus:

Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Liste.
Der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß „Preisliste“. Noch kennen die Versicherer Ihre Besonderheiten hinsichtlich Gesundheit, Beruf und Hobbys nicht.

Nachdem wir aus guten Gründen eine anonymisierte Risikovoranfrage für ihn durchgeführt hatten, sah das Bild vollkommen anders aus:

Statt 79,38 € kostet die BU nun 102,73 €. Immerhin mit vollem Versicherungsschutz.
Mit einemal verlangt ein Versicherer einen höheren Preis für den BU-Vertrag. Der Grund ist ein Risikozuschlag, um die angegebenen Vorerkrankungen mitversichern zu können.

Durch eine anonyme Risikovoranfrage erfahren die Versicherer von den Besonderheiten des Kunden: Einige wollen gar nicht mehr versichern, einige nur mit einem Ausschluss, einer mit einem Zuschlag. Trotz Zuschlags ist das Angebot nicht das Teuerste. Großer Vorteil des Zuschlags: Es besteht voller Versicherungsschutz. Deshalb sind „Preislisten“ mit Vorsicht zu genießen.

Aus diesem Grund empfehlen wir, beim geringsten Hinweis auf besondere Umstände eine anonymisierte Risikovoranfrage durchführen zu lassen. Wir bieten das als kostenlosen Service. Dadurch erhalten Sie eine sehr gute Entscheidungsgrundlage.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden


Kann sich der Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem laufenden Vertrag noch ändern?

Ja. Zum einen immer dann, wenn sich auch die Leistung erhöht. Zum Beispiel durch eine Dynamik oder eine Nachversicherung. Aber auch ohne eine Leistungserhöhung kann der Versicherer den Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen noch ändern. Dafür kommen folgende Möglichkeiten in Frage:

  • Es handelt sich um eine BU mit einer besonderen Klausel, nach der der endgülte Beitrag erst nach Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums ermittelt wird;
  • Bei Startertarifen und einjährig kalkulierten Verträgen erfolgt eine Änderung des Beitrages in bestimmten Intervallen;
  • Der (nach Verrechnung der Überschussbeteiligung) zu zahlende Nettobeitrag kann sich ändern, wenn der Versicherer die Höhe der Überschussbeteiligung ändert. Das kam in der Vergangenheit bereits vor, wenn auch nicht häufig;
  • Der Versicherer kann auch den garantierten Beitrag neu festsetzen, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar geändert hat. Es sei denn, der Versicherer verzichtet auf dieses Recht nach § 163 VVG. Das ist nur noch bei wenigen Versicherern und Tarifen der Fall. Ein Fall, dass ein BU-Versicherer schon einmal auf dieser Basis die Beiträge ändern musste, ist uns bislang nicht bekannt.


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    Zuletzt aktualisiert am 03.04.2024 Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung