Das Wichtigste im Überblick
Wenn Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine längere Reise in Ausland planen, müssen Sie das in aller Regel im Antrag angeben. Je nachdem, wohin die Reise gehen soll, kann sie normal versichert werden. Es kann aber auch zu einem Ausschluss oder zur Zurückstellung Ihres Antrags bis zu Ihrer Wiederkehr nach Deutschland kommen.
Es gibt Versicherer in Deutschland, bei denen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) selbst dann noch abschließen können, wenn Sie als Deutsche(r) bereits vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit im Ausland leben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland und eine SEPA-fähige Bankverbindung.
Wenn Sie als Bürger(in) eines EU-Mitgliedsstaates in Deutschland leben und arbeiten, ist der Abschluss einer BU ebenfalls grundsätzlich möglich.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, hängen Ihre Absicherungsmöglichkeiten von allen Details ab. Z.B. wie lange Sie bereits in Deutschland leben, ob Sie hier verheiratet sind, wie lange Sie hier bereits studieren oder arbeiten etc.
Haben Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben Sie bei nahezu allen Anbietern weltweiten Versicherungsschutz. Also auch bei dauerhaften Auslandsaufenthalten, egal in welchem Land.
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- BU-Abschluss während eines Auslandsaufenthaltes – als Deutsche(r)
- BU-Abschluss als Ausländer(in) mit Wohnsitz in Deutschland
- Dauerhafter Wegzug ins Ausland nach BU-Abschluss
- Warum eine BU bei Auslandsplänen besonders gut ausgewählt sein sollte
- FAQ zur BU bei einem Auslandsaufenthalt
- Anfrage stellen
BU-Abschluss während eines Auslandsaufenthaltes – als Deutsche(r)
Ob während des Studiums, beim Work & Travel oder im Rahmen einer beruflichen Entsendung – viele Deutsche halten sich vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit im Ausland auf. Was viele nicht wissen: Auch in dieser Zeit ist es inzwischen grundsätzlich möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Wichtig ist dabei:
- Längst nicht alle Versicherer machen das. Aber bei einigen wenigen Versicherern ist der Abschluss einer BU möglich. Voraussetzung: Ein fester Wohnsitz in Deutschland und eine SEPA-fähige Bankverbindung zur Abbuchung der Beiträge. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Post des Versicherers Sie erreichen kann.
- Entscheidend ist auch, in welchem Land Sie sich aufhalten: EU-Länder, Großbritannien, USA, Canada, Japan sind unproblematisch. Bei sehr abgelegenen Regionen oder Krisen- und Kriegsgebieten wird es extrem schwierig bis unmöglich.
- Jede Entscheidung eines Versicherers ist eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtung aller Details wie Beruf, Vorerkrankungen, Freizeitaktivitäten.
Unser besonderer Service, wenn Sie als Deutsche(r) im Ausland leben
Laden Sie sich unseren Fragebogen Auslandsaufenthalt (PDF, 118 kB) herunter und senden Sie ihn uns ausgefüllt per Mail zurück. Wir antworten Ihnen ebenfalls per Mail, ob wir einen Versicherer kennen, für den Ihr Aufenthalt kein Problem darstellt. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Haben wir einen Versicherer gefunden, klären wir für Sie im nächsten Schritt ebenfalls kostenlos gern im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage, wie es hinsichtlich Vorerkrankungen und Freizeitaktivitäten aussieht. Dafür benötigen wir dann detaillierte Angaben von Ihnen.
Schließen Sie Ihre BU über uns ab, stellen wir Ihnen alle Schreiben des Versicherers auf Wunsch gern kostenlos in digitalisierter Form in unserem EXTRANET zur Verfügung.

BU-Abschluss als Ausländer(in) mit Wohnsitz in Deutschland
Immer mehr internationale Fachkräfte, Studierende oder Expats leben und arbeiten in Deutschland. Für viele ist es sinnvoll, sich hier gegen Berufsunfähigkeit abzusichern.
Wenn Sie als Bürger(in) eines EU-Mitgliedsstaates in Deutschland leben und arbeiten, ist der Abschluss einer BU grundsätzlich möglich.
Wichtig zu wissen, wenn Sie nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen:
- Grundvoraussetzung ist immer ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland.
- Der Aufenthaltstitel, der Berufsstatus und die familiäre Situation können eine Rolle spielen.
- Manche Versicherer setzen eine gewisse Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland voraus (z. B. zwölf Monate).
- Bei geplanten Rückkehrabsichten ins Heimatland wird es schwierig.
- Wenn Sie an den falschen Versicherer geraten, kann es Ihnen sogar zum Nachteil ausgelegt werden, wenn Sie nur in Argeninien geboren wurden – siehe unter Argentinienklausel.
Unser besonderer Service, wenn Sie aus dem Ausland kommen und in Deutschland leben und arbeiten
Laden Sie sich unseren Fragebogen Versicherte Person aus nicht-EU-Ausland (PDF, 186 kB) herunter und senden Sie ihn uns ausgefüllt per Mail zurück. Wir antworten Ihnen ebenfalls per Mail, ob wir einen Versicherer kennen, für den Ihre Staatsbürgerschaft kein Problem darstellt. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Haben wir einen Versicherer gefunden, klären wir für Sie im nächsten Schritt ebenfalls kostenlos gern im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage, wie es hinsichtlich Vorerkrankungen und Freizeitaktivitäten aussieht. Dafür benötigen wir dann detaillierte Angaben von Ihnen.
Beachten Sie bitte: Wir kommunizieren nur auf Deutsch.
Dauerhafter Wegzug ins Ausland nach BU-Abschluss
Wer bereits eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, plant manchmal später den dauerhaften Wegzug ins Ausland – etwa für den Ruhestand, den Familiennachzug oder eine neue berufliche Perspektive.
Dabei stellen sich wichtige Fragen:
Bleibt der Versicherungsschutz bestehen? In der Regel haben Sie weltweiten Versicherungsschutz – wenn im Vertrag nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart ist.
Was ist, wenn ich mich in Krisen- oder Kriegsgebieten aufhalte? Dann kann der Versicherungsschutz entfallen, falls Sie dadurch berufsunfähig werden. Details regeln die Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Muss ich, wenn ich berufsunfähig werde, für die Überprüfung nach Deutschland zurück kommen? Die meisten Versicherer können darauf bestehen und würden auch die Kosten für die Rückreise und eventuelle Untersuchungen in Deutschland übernehmen.
Wird im Leistungsfall meine BU-Rente ins Ausland überwiesen? Meistens ja, aber die Bankverbindung und eine eventuelle Steuerpflicht im Ausland spielen dabei eine Rolle.
Gibt es Meldepflichten? Ja, Änderungen Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Bankverbindung müssen Sie rechtzeitig dem Versicherer mitteilen. Sind Sie berufsunfähig, kann es sein, dass Sie gesundheitliche Verbesserungen oder eine Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit melden müssen. Details regeln die Versicherungsbedingungen.
Unser besonderer Service, wenn Sie ins Ausland verziehen
Haben Sie Ihre BU über uns abgeschlossen und verziehen Sie ins Ausland, stellen wir Ihnen alle Dokumente des Versicherers in digitaler Form kostenlos in unserem EXTRANET zur Verfügung.
Dort können Sie uns auch rund um die Uhr bequem Änderungswünsche, Updates und Ihre Fragen mitteilen: Wir bleiben Ihr Ansprechpartner und kümmern uns um Ihre Absicherung.
Warum eine BU bei Auslandsplänen besonders gut ausgewählt sein sollte
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch bei Auslandsaufenthalten möglich – aber bei Weitem nicht bei allen Versicherern. Je nach Ausgangssituation und Versicherer unterscheiden sich die Voraussetzungen deutlich. Es kann auch Ablehungen geben.
Von besonderer Bedeutung sind die sogenannten Ausschlüsse. Sie können beispielsweise die Beteiligung an inneren Unruhen oder den Aufenthalt in Kriegsgebieten betreffen und den Versicherungsschutz kosten.
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer BU falsche Angaben zu Ihrem geplanten oder realem Auslandsaufenthalt machen, kann Sie das ebenfalls den Versicherungsschutz kosten.
Gerade deswegen lohnt sich bei geplanten oder realen Auslandsaufenthalten die Beratung eines spezialisierten und freien Versicherungsmaklers.
Wir unterstützen Sie gern dabei, den passenden Anbieter zu finden und typische Stolperfallen zu vermeiden.
FAQ zur BU bei einem Auslandsaufenthalt
Hier stellen wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Auslandsaufenthalt vor – inklusive unserer Antworten.
Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich – zum Beispiel bei deutschem Wohnsitz oder geplanter Rückkehr.
Das ist je nach Anbieter unterschiedlich. Einige Versicherer akzeptieren Aufenthalte in EU-/EWR-Staaten, andere auch weltweit, wenn es sich um europäische Lebensstandards handelt.
Ja – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: etwa ein gültiger Aufenthaltstitel, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland.
In der Regel ja. Die Auszahlung ins Ausland ist möglich – aber oft mit zusätzlichen Bedingungen oder Meldepflichten verbunden.
Ja, Adressänderungen müssen mitgeteilt werden – auch bei Bezug einer BU-Rente oder während der Leistungsprüfung.
Nein, nicht automatisch. Aber wenn Sie in einem Krisen- oder Kriegsgebiet leben, wird Sie vermutlich kein Versicherer nehmen wollen.
Ja, wenn der medizinische Standard dem in Europa entspricht. Die Versicherer können verlangen, dass Sie sich von einem Arzt seiner Wahl untersuchen lassen: Im Ausland oder in Deutschland.
Nutzen Sie einfach einen der im Text verlinkten Fragebögen und mailen Sie ihn uns ausgefüllt zurück. Wir schreiben Ihnen, ob wir einen Versicherer kennen, der Sie grundsätzlich versichern würde.
Anfrage stellen
Stellen Sie hier Ihre Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Auslandsaufenthalt! Wir melden uns kurzfristig.