Das Wichtigste im Überblick
Nicht alles, was als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung angepriesen wird, ist zur Arbeitskraftabsicherung auch sinnvoll.
Wer sich nur für den Fall absichern will, dass er gar nicht mehr arbeiten kann, ist mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung gut versorgt.
Viele andere Versicherungen leisten nur bei einigen ganz bestimmten Krankheiten, nur vorübergehend, oder nur bei schwersten gesundheitlichen Einschränkungen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Sinnvoll: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung
- Nicht als Ersatz: Dread Disease, Multifunktionsrente, Unfallversicherung
- Eher nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu gebrauchen: Grundfähigkeitsversicherung
- Weiterführende Links
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Sinnvoll: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung
- Am sinnvollsten für die Arbeitskraftabsicherung ist in der Regel die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Bei ihr sind so gut wie alle gesundheitlichen Einschränkungen als Ursache versichert. Außerdem bezieht sich der Versicherungsschutz ganz konkret auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie man ihn in gesunden Tagen ausgeübt hat;
- An zweiter Stelle kommt die Krankentagegeldversicherung (KTG) – nicht als Alternative, sondern als Ergänzung zu allen anderen Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft: Auch bei ihr sind so gut wie alle gesundheitlichen Ursachen versichert. Sie leistet viel eher, oft bereits nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Also dann, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Aber sie zahlt nur bei Arbeitsunfähigkeit, nicht bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit;
- An dritter Stelle kommt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU): Wie bei der BU sind fast alle gesundheitlichen Einschränkungen als Ursache versichert. Aber man muss so stark eingeschränkt sein, dass man gar keine berufliche Tätigkeit von mehr als 3 Stunden am Tag mehr ausüben kann. Auf den eigenen Beruf und die Qualifikation kommt es dabei nicht an.
Nicht als Ersatz: Dread Disease, Multifunktionsrente, Unfallversicherung
Nicht als Ersatz und damit auch nicht als Alternative für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommen in Frage:
- Die Dread Disease Police: Denn es sind nur ganz bestimmte schwerste Krankheiten / Diagnosen versichert. Eine Rente bis zur Altersrente wird nicht gezahlt. Die Versicherungssumme für diesen Zweck müsste sehr hoch angesetzt werden, was zu extrem hohen Beiträgen führt;
- Die Multifunktionsrente: Denn die gesundheitlichen Einschränkungen müssen sehr groß sein, psychische Erkrankungen – also die häufigste Ursache für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit – sind nicht mitversichert. Da die Versicherung aus der Sach-Sparte kommt, können Versicherer die Verträge kündigen;
- Eine Unfallversicherung: Denn sie leistet nur bei bleibenden Schäden nach einem Unfall. Krankheiten sind nicht versichert. Da die Versicherung aus der Sach-Sparte kommt, können Versicherer die Verträge kündigen.
Eher nicht als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu gebrauchen: Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist aus unserer Sicht nicht zur Arbeitskraftabsicherung geeignet: Denn die gesundheitlichen Einschränkungen müssen so stark sein, dass man in der Regel nahe am Pflegefall ist.
Menschen können aber oft schon wegen viel geringerer gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten. Ohne Arbeit wird es schwerfallen, die Beiträge für eine Grundfähigkeitsversicherung weiter zu bezahlen. Insofern sehen wir die Grundfähigkeitsversicherung eher als eine Alternative zur Pflegeversicherung.
Dass es auch in der Grundfähigkeitsversicherung zum Leistungsfall kommen kann, lesen Sie im Artikel Dortmunder Grundfähigkeitsversicherung zahlt 63.000 Euro plus Rente.