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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte - und Dienstunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte? Oder doch lieber eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Was sind eigentlich die Unterschiede?

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Das Wichtigste im Überblick

Beamtinnen und Beamte können, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, von ihrem Dienstherren wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Sie können dann eventuell auch nach der Definition einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) berufsunfähig sein – wie Angestellte.

Die Dienstunfähigkeitsklausel macht aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie ist nützlich, aber nicht in jedem Fall erforderlich.



Berufsunfähig oder dienstunfähig?

Um die Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu verstehen, werfen wir einen Blick in die Gesetze.

Gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit in privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen

Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist gesetzlich geregelt, wann man als berufsunfähig gilt. Diese Rechtsgrundlage findet sich seit 2008 im § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt es im Absatz 2:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Im darauf folgenden Absatz 3 findet sich die Rechtsgrundlage für die in aktuellen Versicherungsbedingungen kaum noch vorkommende abstrakte Verweisung:

„Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Dementsprechend überprüft der Versicherer bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wie die Tätigkeiten des Berufsunfähigen im letzten Beruf aussahen, als er noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war. Anschließend prüft der Versicherer, welche gesundheitlichen Einschränkungen aufgetreten sind und ob der Versicherte die damaligen Tätigkeiten noch ausüben kann – meistens zu mindestens 50%.

Falls man das nicht mehr kann, gilt man als berufsunfähig.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Grafikquelle: colourbox.com
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Gesetzliche Definition der Dienstunfähigkeit

Die gesetzliche Definiton der Dienstunfähigkeit von Beamten findet sich im § 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG). Achtung: Das ist kein Gesetz für Versicherungsverträge, sondern regelt das Verhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten. Darin heißt es:

(1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. 2 Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. 3 In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Die darauf folgenden Paragraphen regeln die Möglichkeit der Versetzung in ein anders Amt und in andere Tätigkeiten. So findet sich im Absatz 4 der Passus:

(4) 1 Zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand kann die Beamtin oder der Beamte nach dem Erwerb der Befähigung für eine neue Laufbahn auch ohne Zustimmung in ein Amt dieser Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt versetzt werden, wenn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.(…)

Dementsprechend prüft bei Beamten auf Lebenszeit der Dienstherr, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, oder dem Beamten andere Tätigkeiten zuzumuten sind.


„Ein Beamter wird nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig“

In Kollegenkreisen hören wir häufiger, dass Beamte nicht berufsunfähig werden können, sondern höchstens dienstunfähig. In Bezug auf das Dienstverhältnis mit dem Dienstherrn trifft das auch zu.

Hingegen gelten in Bezug auf den Vertrag mit dem Versicherer die Regelungen des Versicherungsvertrags, also das oben erwähnte VVG und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Demnach kann natürlich auch ein Beamter oder eine Beamtin berufsunfähig im Sinne des Versicherungsvertrages sein. Es erfolgt allerdings eine Prüfung wie bei „normalen“ Angestellten – siehe oben. Ob der Beamte für seinen Dienstherren als dienstunfähig gilt, interessiert den BU-Versicherer dann nicht.


Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte: Die DU-Klausel macht die BU zur DU

Für einen Beamten wäre es eine unbefriedigende Situation, wenn sein Dienstherr ihn als dienstunfähig einstuft, jedoch seine Berufsunfähigkeitsversicherung ihn nicht als berufsunfähig – oder umgekehrt.

Daher gibt es bereits seit vielen Jahren die sogenannte „Dienstunfähigkeitsklausel“ (DU-Klausel). Bei dieser handelt es sich um eine oder mehrere Zusatzklauseln, die aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) machen.

Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, dass die Versicherer, die eine DU-Klausel anbieten, oftmals noch härter bei der Gesundheitsprüfung bei Abschluss des Vertrags sind, als normale BU-Versicherer.

Daher kann eine BU ohne DU-Klausel Beamtinnen und Beamten mehr Versicherungsschutz bieten als eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


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    Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024 Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte