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05
Jan
2011

Deutschland, 2011…2016, nicht krankenversichert?

Kategorie: Krankenversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  68 Kommentare

Nicht Krankenversichert? Eigentlich dürfte es das ja nicht mehr geben: Schließlich gilt seit 01.01.2009 auch für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (wie Selbständige) eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.

 

Nicht krankenversichert in Deutschland

Deutschland, 2011…2013, nicht krankenversichert?

Dennoch gibt es auch im Jahr 2011 nach wie vor eine nicht bekannte Anzahl Deutscher, die nicht krankenversichert sind. Schätzungen sprechen von einer Größenordnung von etwa 20.000 Betroffenen. [Nachtrag 20.08.2012: Laut Statistisches Bundesamt waren es sogar 137.000, siehe Info unten]. Hierbei handelt es sich vermutlich hauptsächlich um Selbständige und Freiberufler, die irgendwann einmal ihre Krankenversicherung gekündigt haben, oder ihren Versicherungsschutz wegen Nichtzahlung der Prämien oder aus anderen Gründen (Statuswechsel) einst verloren haben. Was kann man tun, wenn man nicht krankenversichert ist?

Die gute Nachricht lautet:
Eine Lösung findet sich immer und es ist nicht zu spät, Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren. Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps für nicht krankenversicherte Selbständige und Freiberufler. Welche Möglichkeit greifen könnte, hängt davon ab, ob  sie noch gesund sind und ob ihre berufliche Tätigkeit weiter aufrecht erhalten bleiben muss.

Möglichkeit A: Sie wollen / müssen weiterhin als Selbständiger oder Freiberufler tätig sein und sind gesund? In diesem Fall wird sich vermutlich vielleicht ein privater Krankenversicherer für Sie finden und Sie können sich den Umfang des Versicherungsschutzes durch Wahl der angebotenen Tarife aussuchen. Voraussetzung:  Ärztliche Untersuchung, vermutlich inklusive Laborwerten ohne schwerwiegende Befunde; ausreichende Bonität, evtl. Vorauszahlung eines Jahresbeitrages.

[Aktualisierung 31.10.2012: Da inzwischen auch private Krankenversicherer zumindest Notfall-Behandlungen ihrer Versicherten selbst dann zahlen müssen, wenn diese keine Beiträge zahlen, werden die Annahmeregelungen laufend weiter verschärft. So gibt es eine Vielzahl von Privaten Krankenversicherungen, die Anträge nur noch dann annehmen, wenn eine lückenlose mindestens 2-jährige Vorversicherungszeit nachgewiesen werden kann. Erste Versicherer fordern darüber hinaus für bestimmte Tarife Einkommensnachweise, mit denen ein Einkommen > 34.000 EUR pro Jahr belegt werden kann.]

Ihr Antrag auf private Krankenversicherung kann mit Ausschlüssen oder Risikozuschlägen angenommen, aber auch abgelehnt werden. Wird Ihr Antrag angenommen, müssen Sie damit rechnen, für die Zeit in der Versicherungspflicht bestand (also seit Januar 2009), Versicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen, sowie zusätzlich einen Prämienzuschlag bezahlen zu müssen. Der Prämienzuschlag beträgt für 6 Monate nochmals die Höhe des jeweiligen Versicherungsbeitrages und für jeden weiteren Monat bis Sie wieder versichert sind 1/6 des Monatsbeitrages. Hinzukommen kann ein Bußgeld, wenn parallel auch keine Pfegepflichtversicherung bestand.

Möglichkeit B: Sie wollen / müssen weiterhin als Selbständiger oder Freiberufler tätig sein, sind aber nicht mehr gesund? In diesem Fall wird sich ein privater Krankenversicherer für Sie finden, allerdings vermutlich nur im sogenannten Basistarif, der nicht mehr (teilweise sogar eher weniger) als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet. Ihr Antrag muss angenommen werden (außer von dem Versicherer, der Ihren Vertrag eventuell gekündigt hat), es besteht in diesem Tarif ein Kontrahierungszwang. Die Beitragshöhe des Basistarifs richtet sich nach dem  Höchstbeitrag der GKV (in 2013 rund 610 Euro/Monat). Für Hilfebedürftige reduziert sich der Beitrag um die Hälfte. Zur Nachentrichtung von Beiträgen und Prämienzuschlag siehe unter Möglichkeit A. Mehr zum Thema Basistarif finden Sie auf den Seiten des PKV-Verbandes.

Möglichkeit C: Aus welchem Grund auch immer kommen Möglichkeit A und B für Sie nicht in Frage. Sie sind noch keine 55 Jahre alt? In diesem Fall könnte die Lösung sein, sich eine versicherungspflichtige Beschäftigung (brutto mehr als 400.- € ab 01.01.2013: 450.- € monatlich ) zu suchen, wodurch Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden können, wenn Ihre selbständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht (mehr) den Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.

Möglichkeit D: Die vorher genannten Varianten kommen für Sie aus welchem Grund auch immer nicht in Frage? Die einzige dann noch hier bekannte vorstellbare Lösung: Abmeldung des Gewerbes / Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit, Anmeldung in der Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehepartners. Hier finden Sie exemplarisch Informationen der Techniker Krankenkasse zu den Voraussetzungen der Familienversicherung.

Rechtliche Grundlage der Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 193.

 

Nachtrag vom 05.04.2016: Das Thema ist noch immer aktuell. #Hollerkaputt

Unter dem Hashtag #Hollerkaputt berichtet der ehemalige Piraten-Poltiker Claudius Holler über seine Krebserkrankung – und darüber, dass er nicht krankenversichert ist. Sehen Sie hier sein Youtube-Video:

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Nachtrag vom 12.11.2013: Noch bis Ende 2013 in die GKV mit Beitragsschulden – Erlass

Lesen Sie unbedingt den Artikel über Rückkehrmöglichkeiten in die GKV und Schuldenerlass!

Nicht krankenversichert? Wichtig: Noch bis Ende 2013 in die GKV mit Beitragsschulden – Erlass.

 

 

Nachtrag vom 20.08.2012: Neue Zahlen nicht krankenversicherter Personen vom Statistischen Bundesamt

Das Statistische Bundesamt hat in einer Pressemitteilung von heute wissen lassen, dass es im Jahr 2011 in Deutschland etwa 137.000 nicht krankenversicherte Personen gegeben hat. Die Angaben stammen aus dem Mikrozensus 2011 ‚Angaben zur Krankenversicherung‘

 

Nachtrag vom 23.04.2012: Praxis ohne Grenzen

Durch den Artikel „Gratisärzte – Notaufnahme für die Mittelschicht“ bei Spiegel Online bin ich auf eine Praxis ohne Grenzen aufmerksam geworden. Getragen durch einen Verein werden dort (in Bad Segeberg) ohne Bezahlung mittellose Menschen behandelt. Vielleicht hilft auch diese Informationen dem einen oder anderen.

 

Nachtrag vom 18.01.2012 zum Thema Nicht krankenversichert. Was nun?

Eine individuelle Beratung, die kostenlos ist und anscheinend sogar anonym erfolgen kann, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH  per Hotline, Online-Anfrage und in 21 bundesweit verteilten Geschäftsstellen. Es gibt sogar eine türkisch- und eine russischsprachige Hotline.

Ich wünsche Ihnen dort viel Glück und dass man Ihnen individuell und fachkundig weiterhilft.

Für die Info zur UPD herzlichen Dank an Frau Dr. Gisela Günter, Referentin beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei dem ich in dieser Sache nachgefragt hatte!

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Michael Kleinbeck  |   19. Juni 2011 um 16:12 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr interesannt hilft ab für mein Fall nicht.
Beziehe eine EU-Rente von 1.013,– (durch MS sekundär progrident) war vor 2007 privat versichert.(gekündicgt da Kosten zu hoch) Welche bezahlbaren
Möglichkeiten habe ich micht zu versichern, denn der Standardtarif geht ab 580,– los. Der Sozialträger übernimmt nur die hälfte, da es sicherlich nicht bei 580,- bleiben wird sowie diw anderen Kosten auch steigen, ist das auc keine Lösung.
Mit reundlichen Grüßen
M. Kleinbeck

Matthias Helberg  |   20. Juni 2011 um 07:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Kleinbeck,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Kann man Ihre Zeilen so verstehen, dass Sie trotz dieser Erkrankung nicht krankenversichert sind, also alle Behandlungen, Therapien und Medikamente aus eigener Tasche bezahlen, oder sind Sie gesetzlich krankenversichert?

Andrea  |   18. Juli 2011 um 12:02 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg,

vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Artikel. Was geschieht, wenn ein Selbständiger ALGII für Selbständige beantragen würde, wodurch er ja vollversichert wird: Muß er ab Bewilligung dann ebenfalls sämtliche Beiträge, Prämienzuschläge und ggf. Bußgeld rückwirkend nachzahlen? Und wenn ja: In Raten oder auf einmal? Mit freundlichen Grüßen und Dank!

Sascha-Kai Böhme  |   8. September 2011 um 15:11 Uhr

Folgender authentischer Fall, den ich weiß:

Ein Mann, noch nicht 60 Jahre alt, aber schon über 50 Jahre. Er ist schwer krank, erträgt rund um die Uhr enorme Schmerzen vor dem Hintergrund seiner einstigen beruflichen Tätigkeit als Selbständiger, die ihrer praktischen Eigenschaft nach mit extrem hoher körperlicher Belastung verbunden war. Aus einem mir nicht bekannten Grund ist dieser Mann seit ein paar Jahren nicht mehr krankenversichert.

Die ehemalige Krankenkasse von ihm weiß ich nicht, aber die Künstler-Sozialkasse nahm ihn nicht auf, obwohl andere Verwandte von ihm durchaus mit selbigem Beruf in dieser Kasse krankenversichert sind.

Der Mann wurde schon einige Male als Akut-Fall ärztlich behandelt, jedoch nicht gleichgestellt dem Mindest-Niveau der Behandlung anderer gesetzlich Krankenversicherter in unserem Land. Viele seiner Behandlungen zahlten Verwandte von ihm aus ihrer eigenen Tasche bar, soweit sie es ermöglichen konnten.

Als selbiger Mann nun unlängst wieder eine medizinische Akut-Behandlung brauchte, wurden ebenfalls wieder etliche hundert Euro betragende Kosten für ärztliche Maßnahmen, inklusive einer radiologischen MRT-Untersuchung, von seinen Verwandten bezahlt. Nach Abschluss aller Untersuchungen schickte man diesen Menschen wieder nach Hause mit dem Hinweis, er müsse zwar operiert werden, jedoch solle er wiederkommen, wenn sein Zustand „lebensbedrohlich“ wäre.

Die Familie bemüht sich aktuell, ihren Schwerkranken bei einer günstigen Krankenversicherung, deren Namen ich hier nicht nenne, anzumelden. Diese Versicherung ließ nun verlauten, der Kranke könne versichert werden, solle jedoch zuerst für 7 Jahre die Beitragszahlungen nachholen.

Abgesehen davon, dass dieser arme, leidende Mensch so viel Geld gar nicht aufbringen kann, erkenne ich nicht, wieso überhaupt Versicherungsbeiträge für ihn nachbezahlt werden sollen. Immerhin trug seine Familie die Kosten für von ihm in nicht versicherten Jahren wahrgenommener ärztlichen Behandlungen und kann dafür alle bezahlten Rechnungen nachweisen.

Außerdem erhielt der Mann zu keiner Zeit medizinische Leistungen auf gleichgestelltem Niveau zu sonstig gesetzlich Krankenversicherten. Das betrifft u.a. auch die Nicht-Verabreichung von Narkotika für mindestens 2 medizinische Eingriffe (Schwere und Umfang mir unbekannt), zu denen er aufgrund seines Akut-Zustandes jedoch nicht gefragt wurde (oder: werden konnte), ob geeignete Mittel zum Einsatz hätten kommen sollen und ggf. dafür private Bezahlung eingefordert worden wäre.

Mithin ist mir kein Grund erkennbar, wieso dieser Mensch so viel Versicherungsbeiträge nachbezahlen soll, bevor eine Krankenkasse bereit ist, ihn bei sich aufzunehmen.

Für alle, die an meiner Schilderung zweifeln wollen:

Ich kenne diesen Mann persönlich, auch seine Familie und sah u.a. Behandlungs-Rechnungen, die für ihn bezahlt worden sind.

In dieser Sache lasse ich mich gern über das Kontaktformular meiner hier angegebenen Homepage ansprechen. Ich bitte jedoch dringlich alle sich ggf. bei mir Meldenden, das Kontaktformular und weitere meiner Kontaktdaten nur für diese Sache und mit Bezug darauf zu verwenden, nicht jedoch für jedwede allgemeine Werbung, auch nicht von Krankenversichern.

Kompetenter Rat in dieser Sache wird aber dringend gebraucht und gern von mir zu diesem Mann und seiner Familie weitergeleitet.

Nachsatz:

Ist im Text des Artikels „Deutschland, 2011, nicht krankenversichert?“ angegeben, es gäbe in unserem Land noch rund 20 000 Betroffene, die nicht krankenversichert seien, merke ich dazu an:

So sehr sich die Zahl der nicht Krankenversicherten eventuell in künftigen Jahren auch noch verringern läßt, werden doch Fälle übrigbleiben, die selbst dann trotz aller betriebenen Maßnahmen nicht krankenversichert sind bzw. werden können, wie z.B. der Mann in von mir vorab geschildertem Fall. Dazu gehören Maßnahmen, die in aktueller Zeit noch gar nicht richtig bedacht werden, denn:

Werden Rechnungen in nicht krankenversicherten Jahren von privat für beanspruchte medizinische Behandlungen bezahlt und ärztliche Leistungen teilweise oder ganz wegen nicht bestehender Krankenversicherung versagt bzw. als geringwertige (z.B. im Umfang, der Ausführung) ärztliche Leistungen erbracht, kann nicht richtig sein, dass für nicht versicherte Jahre zwischen zwei Anmeldungen bei einer und ggf. einer zweiten Krankenversicherung alle Beiträge lückenlos und in vollem Umfang nachbezahlt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen. (skb)

Matthias Helberg  |   8. September 2011 um 17:07 Uhr

Hallo Herr Böhme,

ich zweifel keinesfalls an Ihrer Schilderung, habe ich doch selbst von ähnlichen Fällen erfahren. Auch muss man meines Erachtens davon ausgehen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt: Zwischenzeitlich ist dieser Artikel über Nicht-Krankenversicherte der am häufigsten aufgerufene Artikel in meinem Blog…

Zur Frage der Nachzahlung von Beiträgen muss man feststellen, dass dies nicht im Ermessen der jeweiligen (privaten) Krankenversicherung liegt, sondern eine gesetzliche Grundlage hat: Das Versicherungsvertragsgesetz VVG und dort im § 191, Abs. 4, hier ein Link: http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html .
Dort erfährt man auch, für welchen Zeitraum der Prämienzuschlag zu zahlen ist und dass dieser keinesfalls über einen längeren Zeitraum so hoch wie der volle Beitrag ist, sondern „lediglich“ bei einem Sechstel dessen. Und das auch erst ab dem Zeitpunkt, seitdem Versicherungspflicht für Selbständige in Deutschland besteht: Dem 01.01.2009. Dies gilt, wie gesagt, für die private Krankenversicherung, der nicht-krankenversicherte Selbständige regelmäßig zugeordnet werden.

Sascha-Kai Böhme  |   11. September 2011 um 14:47 Uhr

Hallo Herr Helberg,

lieben Dank für Ihre Bezugnahme. Hilft schon etwas weiter. Ihrem Blog stets gutes Gelingen und weiter diese Offenheit, das wünsche ich und sende freundliche Grüße aus der Lüneburger Heide

(skb)

MartinW  |   2. November 2011 um 18:33 Uhr

Ich bin gerade auf diesen Artikel gestoßen und wollte mich einmal dazu äußern. Ich bin direkt von dieser Sache betroffen bin. Mein 73 jähriger Vater ist nicht Krankenversichert. Er ist ebenfalls krank. Er war selbständig (Privat versichert) und musste dann seine Firma mit vielen Schulden aufgeben. Er kriegt etwas Rente, so wie meine Mutter. Mein Bruder , meine Eltern und ich wissen so gut wie Nichts über Versicherungen o.ä. Mein Väter müsste sich versichern, doch er hat Angst, dass er uns damit in noch mehr Schulden stürzt, weshalb er einen Selbstmord versuch hinter sich hat. Beim Arzt war er seit etwa 15Jahren nicht mehr.
Wir fragen uns was wir tun können, doch keine Lösungsmöglichkeit lässt ein Licht am Ende des Tunnels erkennen. Nach Möglichkeit D, die sie aufgezeigt haben, funktioniert es bei uns nicht, da er sich angeblich bei der letzten Versicherung versichern muss bei der er privat versichert war. Zudem sagt die Familienversicherung meiner Mutter, dass sie ihn nicht aufnehmen muss und auch nicht wird.
Aber selbst der geringste Versicherungstarif bei der privaten wäre viel zu teuer. Ausserdem wäre er dann noch schlechter versichert, als jeder Arbeitslose. Ein Arzt meinte treffend, dass mein Vater 3ter Klasse versichert wäre. Das verstehe ich nicht, denn er hat sein ganzes Leben hart für unsere Familie gearbeitet. Wäre er auf der Couch liegen geblieben ginge es uns heute wahrscheinlich besser.
Muss er das Haus das er fast alleine aufgebaut hat, dann in Zahlung gegeben ? Und werden die Schulen dann noch größer?
Meiner persönlichen Meinung nach ist dieses Gesetzt falsch, da jeden Monat die zu leistenden Nachzahlungen steigen und man sich jeden Monat noch weniger leisten kann sich zu versichern.

Gibt es irgendwo Unterlagen für Menschen wie uns, die sich kein bisschen mit der Materie auskennen und mit Hilfe derer man sich ein wenig einarbeiten kann, um irgendwie mal ein Licht am Ende erkennen zu können?

Matthias Helberg  |   2. November 2011 um 19:00 Uhr

Hallo MartinW,
nein, solche Unterlagen sind mir nicht bekannt, was vielleicht auch erklärt, warum so viele Leute diesen Artikel auf meiner Seite finden. Falls einer der anderen Leser eine solche gesuchte Zusammenfassung, oder einen Ratgeber für Nicht-Krankenversicherte hat: Bitte hier posten!
Vielleicht bei einer sozialpädagogischen Beratungsstelle nachfragen, beim Sozialamt, bei einer Verbraucherzentrale? Viel Glück und nicht aufgeben.
Schönen Gruß,
Matthias Helberg

Sven  |   4. November 2011 um 09:16 Uhr

Hallo zusammen.
Brauche dringend Hilfe. Bin bis märz diesen jahres im Bezug von Alg2 gewesen und bei der city bkk versichert. Seit dem habe ich keine Leistungen bezogen und auch kein einkommen gehabt.Jetzt stelle ich einen Neuantrag auf Alg2 und stelle fest das ich nicht mehr Krankenversichert bin. (city bkk insolvent) Hilfe
Da habe ich wohl echt farlässig gehandelt oder nicht gehandelt. wie auch immer jetzt muss ich das mal auf die reihe bekommen.
Bin gestern zu einer Krankenkasse gefahren und mir wurde gesagt das er mich nicht versichern kann da wohl die deutsche rentenversicherung alle nicht umgemeldeten kunden der city bkk auf verschiedene kassen verteilt wurden. Jetzt rufe ich die deutsche rentenversicherung an und die sagen mir das das nur für rentner zutrifft und ich solle mich da einfach durchfragen. jobcenter hat mich nicht umgemeldet da ich zu dem zeitpunkt keine leistungen bezogen habe. jetzt weis ich nicht mehr weiter. eventuell kann mir jemand weiter helfen bitte

Matthias Helberg  |   4. November 2011 um 12:35 Uhr

Vielleicht kann man beim Jobcenter helfen, Sven? Das müsste der richtige Ansprechpartner sein.

Für die Allgemeinheit hier noch ein Link auf ein „Merkblatt Zuschuss zu
Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
– Stand: August 2011 -“ :
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Zuschuss-zu-Versicherungsbeitraegen.pdf

Sengler Elke  |   3. Januar 2012 um 17:04 Uhr

Hallo habe ein großes Proplem mein schwester liegt mit einem Schlaganfall im Krankenhaus,sie ist Selbständig aber zrit 15 Jahren nicht Krankenversichert die AOKA verlangt ca. 19000 Euro Premie führ 5 Jahre das kann sie aber nicht bezahlen da ihr einkommen sehr gering ist wer kann mir da helfen da ja nocj eine RHa ansteht habe einen Antrag bei der Jobbörse gestellt der kann aber nur dann gehnemigt werden wenn sie versichert ist sie ist alleine hat keinen Patner.Wer kann mir da hefen dringent

Matthias Helberg  |   4. Januar 2012 um 11:40 Uhr

Hallo Frau Sengler, ich kann Ihnen nicht individuell weiterhelfen. Vielleicht hat das Krankenhaus aber einen Sozialarbeiter, an den Sie sich wenden können?

gordon motz  |   17. Januar 2012 um 17:33 Uhr

schönen guten tag herr hellberg

ich war bei der aok pflichtversichert( arbeitslos ). ich wollte dem staat nicht mehr auf der tasche liegen und habe mich als kleinunternehmer ohne jegliche förderungen im bereich der promotion selbstständig gemacht. ich war sehr blauäugig und mir war nicht bewusst das ich überhaupt verpflichtet bin eine krankenversicherung zu haben. ich hatte also keine versicherung! jetzt hat es sich zum 1.10. ergeben das ich eine teilzeitstelle angenommen habe ( es war mir selber zu heikel ohne krankenversicherung ) und daher nur noch nebenbei freiberuflich tätig sein möchte. mein arbeitgeber hat mich zum 1.10 bei der tk angemeldet. diese lehnt das jetzt nach 3 monaten wahrscheinlich ab da ich nicht versichert war. der sachbearbeiter sagte mir ich müsse mich mit der aok in verbindung setzen, sie dürften mich gar nicht bei sich aufnehmen! jetzt habe ich angst das ich alles nachzahlen muss. das würde mir finanziell allerdings das genick brechen! haben sie einen rat für mich wie ich mich grade verhalten soll?? vielen dank für ihre antwort. mfg g.motz

Matthias Helberg  |   18. Januar 2012 um 14:57 Uhr

Liebe Besucherin, lieber Besucher meines Blogs!
Wie ich bereits schrieb, kann ich hier zwar allgemeine Informationen für Sie zur Verfügung stellen, nicht jedoch individuell helfen. Da die Seite aber so oft aufgerufen wird und hier immer wieder mal jemand seine existenzbedrohenden Probleme schildert, habe ich versucht, eine Lösung zu finden.

Eine individuelle Beratung, die kostenlos ist und anscheinend sogar anonym erfolgen kann, bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH (http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html) per Hotline, Online-Anfrage und in 21 bundesweit verteilten Geschäftsstellen. Es gibt sogar eine türkisch- und eine russischsprachige Hotline.

Ich wünsche Ihnen dort viel Glück und dass man Ihnen individuell und fachkundig weiterhilft.

Für die Info zur UPD herzlichen Dank an Frau Dr. Gisela Günter, Referentin beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bei dem ich in dieser Sache nachgefragt hatte!

Matthias Helberg  |   9. Februar 2012 um 12:00 Uhr

Auch der Basistarif der Privaten Krankenversicherung leistet nicht bereits ab Antragsstellung, sondern erst ab Versicherungsbeginn. Darauf weist unter Bezug auf das OLG München, Beschluss vom 28.10.2011, 25 W 1742/11 die Versicherungsberaterin Angela Baumeister in ihrem Blog hin: http://www.versicherungsberaterin.net/wordpress/2012/02/olg-munchen-beschluss-vom-28-10-2011-25-w-174211-basistarif-keine-leistung-vor-beginn/

christos Geronatsios  |   11. Mai 2012 um 01:31 Uhr

Hallo,
Ich habe ebenfalls ein großes problem mit der techniker Krankenkasse.
Ich war bis 2009 bei der TK als Arbeitnehmer krankenversichert. Danach bin ich für zwei jahre ins Ausland auf arbeitsuhe gegangen.ich habe mich von meinen arbeitgeber kündigen lassen,wollte jedo h nichts mit dem arbeitsamt zu tun haben,da ich ja im ausland arbeit finden wollte.somit war ich nicht mehr versichert.als ich im endefekt letzten jahres wieder zurückkehrte und wieder arbeit gefunden habe, habe ich mich wieder bei der tk angemeldet. Nun verlangt diese krankenkasse eine stolze summe von beiträgen die ich nicht gezahlt habe,da ich ja nicht im deuts hen staat gelebt habe.der Fehler war dass ich mich nicht abgemeldet habe,aber ich kann nachweisen,dass ich im ausland gelebt habe.die tk verlangt trozdem das geld und droht sogar mit zwangsvollstreckung!!!!
Welche möglichkeiten habe ich?

Matthias Helberg  |   16. Mai 2012 um 08:18 Uhr

Hallo christos Geronatsios,

siehe Info im Artikel: An die UPD wenden – die beraten kostenlos.

Viel Glück

Matthias Helberg

Heinz Meyer  |   22. September 2012 um 11:07 Uhr

Hallo,
bin seit 2 Jahren nicht mehr Krankenversichert (kein Geld) bin Diabetiker und habe seit dem meine Tabletten nicht mehr genommen, Habe 30 Kilo abgenommen und fühle mich nicht gut, Brauche dringent Ärztliche Hilfe. Was kann ich tun?

Matthias Helberg  |   22. September 2012 um 11:17 Uhr

Hallo Herr Meyer,
wenn es ein Notfall ist: Zur Notfall-Ambulanz gehen.
Um es grundsätzlich zu lösen, von der UPD kostenlos beraten lassen: Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Rosalie  |   18. Oktober 2012 um 11:46 Uhr

Hallo
Ich habe folgendes Problem!
Ich habe bis Mai 2012 eine Ausbildung zur Kinderpflegerin gemacht und war bis dato auch mit meiner Mutter krankenversichert. Nun scheine ich dafür zu alt zu sein, bin 24. Bin nun nicht mehr krankenversichert und wollte dies auch nicht über das Arbeitsamt machen. Besteht eine Möglichkeit sich freiwillig zu versichern und den Beitrag aus eigener Tasche zu bezahlen. Finde ich überhaupt neue Arbeit ohne versichert zu sein? Habe mich um einen 400€ Job beworben die verlangten einen Sozialversicherungsausweis. Ist das noch gültig wenn ich zurzeit nicht versichert bin?

Matthias Helberg  |   18. Oktober 2012 um 11:59 Uhr

Hallo Rosalie,

wir können hier nicht individuell Rat geben. Bitte für kostenlose und sogar anonyme Beratung wenden an:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Nadine  |   25. Oktober 2012 um 14:14 Uhr

Hallo ich habe ein Problem und sogar sehr großes . Ich lag jetzt zwei Tage im Krankenhaus , und nun die rechnung bekommen . Bin bei der AOk. versichert gewesen . Habe kein bescheid bekommen das ich nicht mehr versichert bin . Ich bekomme kein Soziale Unterstützung mehr da mein Freund zu viel verdient . Also ein Paar euro mehr ,so das wir nichts vom amt bekommen . Bei der Krankenkasse haben sie uns vor acht wochen noch gesagt sobald ich nicht mer versichert bin bekomme ich bescheid .. Nun ich habe kein bescheid bekommen . Jetzt stehe ich hier und weiß nicht mehr weiter . Wo kann ich mich melden und gint es Organisation die mir helfen können . Bitte hilft ich weiß einfach nicht mehr weiter . Achja bin 29 Jahre . Somit auch nicht Familienversichert .

Matthias Helberg  |   25. Oktober 2012 um 14:29 Uhr

Hallo Nadine,

wir können hier nicht individuell Rat geben. Bitte für kostenlose und sogar anonyme Beratung wenden an:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Tina  |   14. Januar 2013 um 17:48 Uhr

@Sascha-Kai Böhme

Sie schreiben, dass ihr Bekannter von der Künstlersozialkasse abgelehnt wurde. Ich selbst bin dort versichert, aber es ist ein Trugschluss, dass dies eine Krankenkasse ist. Man muss schon in einer Krankenkasse sein, dann meldet man sich bei der KSK an, die zahlt dann einen Teil wie ein Arbeitgeber an die Krankenkasse.
Aber wenn ihr Bekannter keine Krankenkasse hat, dann kann ihn die KSK gar nicht aufnehmen.

Matthias Helberg  |   28. Januar 2013 um 19:33 Uhr

Ein sehr informativer Artikel zu den Zuständen im Gesundheitswesen allgemein und zur Armenklinik Ulm von Dr. Roth, wo auch Nichtversicherte behandelt werden, ist in der taz erschienen. Kann man hier lesen: http://www.taz.de/!109855/

Adwar  |   11. März 2013 um 21:58 Uhr

An Matthias Helberg
Matthias Ich bin Deutscher mit migrations hintergrund und lebe im momment in den Vereinigten Staaten, Ich plane zurueck nach Deutschland zu fliegen diesen Sommer. Wo muss ich mich anmelden sofort bei welchen Amt, um sofort versichert zu werden ich hatte einen beinbruch und die aerzte hier sind total muell. Wuerd mich gern ich deutschland operieren sofort also was wuerde ich machen muessen ?

Vielen dank im vorraus.

Matthias Helberg  |   12. März 2013 um 08:15 Uhr

Hallo Adware,

wir können hier keinen individuellen Rat geben. Bitte für kostenlose und sogar anonyme Beratung wenden an:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Susanne  |   24. März 2013 um 20:48 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg,

es geht um meine Neffe. Sie wohnt in der EU (Rumänien) und 13 Jahre alt. Sie braucht unbedingt Wirbelsäule Op, die nur in Deutschland gemacht werden kann. Wo könnte ich um Hilfe bitten weil sie viel Geld Kostet. Wäre eine Privatversicherung einige Monate vor der Eingriff für das Kind und die Mutter eine Lösung? Ich lebe seit 15 Jahren in Deutschland und ich würde alles tun um das Kind zu Helfen… Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Matthias Helberg  |   26. März 2013 um 14:04 Uhr

Hallo Susanne,

tut mir leid wegen Ihres Neffen / Ihrer Nichte. Sie werden hier kaum eine private Kankenversicherung finden, die bei bereits entsprechend vorliegender Diagnose Versicherungsschutz anbietet.

yvonne  |   16. April 2013 um 16:18 Uhr

Hallo,
ich habe erfahren das meine Mutter nicht krankenversichert ist, jetzt aber Behandlungen braucht. Leider ist es gar nicht so einfach zurück in eine PKV zu kommen und als Betroffener weiß man gar nicht an wen man sich wenden soll, wer hilft einen. Koennen Sie mir vielleicht einen Tip geben wohin man sich wenden kann, weil einer Krankenkasse kann man das alles schlecht schildern, die nehmen einen dann ja gleich gar nicht mehr auf. Es gibt auch Zeiten im Leben da wünscht man sich als Kind, das man seine Eltern zu Adoption freigeben koennte, weil sie einfach nicht hoeren.

Matthias Helberg  |   16. April 2013 um 17:37 Uhr

Hallo Yvonne, guter Vorschlag mit dem Eltern-adoptieren lassen 😉
Bitte für eine kostenlose und sogar anonyme Beratung wenden an:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Es wäre auch super klasse, wenn sich hier mal jemand melden könnte, der sich dort hat beraten lassen. Die Empfehlung steht hier ja schon länger, nur weiß ich nicht, wie nützlich eine Beratung dort ist oder war.

Falls das alles nichts bringt, gibt es vielleicht noch eine weitere, neuartige Lösung. Bin dran, es dauert aber noch…

Viel Erfolg.

Monika  |   24. April 2013 um 11:21 Uhr

Hallo, was muss ich nachbezahlen, wenn ich ein Jahr lang nicht krankenversichert war, weil mir vom Amt kein Bescheid einging, dass ich keine Leistungen bekommen werde und somit ja auch nicht krankenversichert bin.
Weiß jemand wie viel das ungefähr ist und ob man wenn man nachbezahlt Leistungsschutz hat?

Matthias Helberg  |   6. Mai 2013 um 12:22 Uhr

Hallo Monica,

wie zu den vorherigen Anfragen: Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH kostenlos und anonym anfragen: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Die gesetzliche Regelung für Säumniszuschläge in der Gesetzlichen Krankenversicherung findet sich im SGB IV § 24: http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html

Momentan gibt es eine Gesetzesinitiative in Berlin, die Höhe der Säumniszuschläge zu reduzieren, ist aber noch nicht Gesetz: http://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/niedrigere-saeumniszuschlaege-krankenversicherte-werden-entlastet_170_177282.html

James Kirk  |   10. Mai 2013 um 17:19 Uhr

Ich war 2005 über die Künstlersozialkasse versichert (TKK die Krankenkasse), dann verdiente ich nicht mehr genug über die Kunst und flog da raus und hab auch keine neue mehr abgeschlossen; gleichzeitig übernahm ich eine Rolle als Hausmann einer Patchworkfamilie, wobei mein Einkommen Null war und meine Freundin die Lebenshaltungskosten übernahm. Jetzt hab ich sie geheiratet und wäre, da die Situation sich nicht geändert hat, bei ihr in der Familienversicherung zum Nulltarif, bleibe aber unversichert, da ich die Altlasten scheue. Die TKK, mein letzter Versicherer, wird mir ja einen Minimalhunderter pro Monat oder so berechnen plus Zinsen auf ein Null-Einkommen. Dank der wahrlich blöden Idee der damaligen Gesundheitsministerin wäre ich folglich – Ärger mal nicht mitgerechnet – wohl privatinsolvent. Mein Plus – ich bin gesund. Meine Hoffnung wäre es, zu warten bis die Mafia-Zinsen gesenkt werden, denen einen Tausender meiner Schwiegermutter als Deal zur Niederschlagung der Gesamtschuld anzubieten und zu hoffen, dass die dazu ja sagen. Lassen die sich bei der TKK auf solche Deals ein? Also Erlass der „Gesamtschuld“? Das macht mich schon ziemlich sauer, sodass ich im Vorfeld bereits alles veräußert habe, was ich besitze – per Ebay – und in Urlaube verbraten habe und zwei Beschäftigungsverhältnisse abgelehnt habe, um denen nichts „zurückzuzahlen“. Sollte ich am Verlierer-Ende landen und die sich auf Erlass nicht einlassen, bleibt mir nur Schwarzarbeit, um die Privatinsolvenz (drei Jahre, glaub ich?) ein wenig lustiger zu überleben; bei den Barverkäufen, die in der Kunst üblich sind, ist das ja kein Problem. Aber ich bin zu allem bereit, um der TKK keine Kohle zu geben, zu allem.

Albert  |   14. Mai 2013 um 13:44 Uhr

Hallo,

ich habe den Fall, dass ich im März 2011 begonnen habe freiberuflich tätig zu sein, bin es zwar nebenbei immer noch, jedoch seit Oktober 2012 in einer Festanstellung. März 2011 bis Oktober 2012 war ich jedoch weder privat noch gesetzlich versichert und meine Steuererklärung steht nun an. Was kann ich tun, bzw. wie wird/könnte es sich auswirken?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Helberg  |   14. Mai 2013 um 19:23 Uhr

Hallo,
bin kein Steuerexperte, aber nicht nachgewiesene Beiträge zu einer Krankenversicherung kann man dann eben nicht steuerlich geltend machen. Ich vermute, dass das die einzige Konsequenz sein wird. Über einen Datenabgleich in solchen Fällen von Finanzamt an Krankenkasse / Krankenversicherung ist mir jedenfalls nichts bekannt.
Herzliche Grüße
Matthias Helberg

rosemarie  |   20. Mai 2013 um 11:41 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg ,ich habe diesen Blog erst heute entdeckt und muss Ihnen sagen,daß ich Ihren Rat sich bei einer UPD-Beratungsstelle zu erkundigen in den nächsten Tagen umsetzen werde.Auch ich bin eine der 120000 Personen die ihre Beiträge zur priv.Kk.nicht mehr zahlen kann.Seit vielen Jahren bin ich Kleinstunternehmer,da mein Mann auch schon seit vielen Jahren pflegebedürftig ist,ist es nicht möglich mehr Arbeitsleistung in mein kleines Unternehmen zustecken.In den Jahren bin ich priv.versichert und einige Jahre auch ohne Versicherungsschutz.Als dann dieses Gesetz,von Ula Schmidt,weches das Ziel haben sollte daß alle Bürger kkv.sein sollen,habe ich mich auch wieder versichert.Mein Mann ist seit 2jahren in die höchste Pfegestufe gekommen.Daraufhin versuchte ich in die Familienkasse zukommen ,weil ich ja als seine persönliche Krankenpflegeperson für ihn tätig bin.Die Aok teilte mir mit ,sie könne mich nicht aufnehmen da ich schon über 55jahre alt bin.Diesbezüglich werde ich mich auch nochmal mit dem Bundesministerium für Gesundheit ,Bürgertelefon informieren. Ihnen Herr Helberg,sage ich herzlichen Dank,daß Sie trotz Ihrer Vielbeschäftigung auf alle antworten. Mit freundlichen Grüssen von Rosemarie, die sich wieder zuWort meldet ,wenn sie bei der UPD etwas erreicht hat.

Matthias Helberg  |   21. Mai 2013 um 13:13 Uhr

Hallo Rosemarie,
vielen Dank für das Lob und ich freue mich auf Ihren UPD-Beratungs-Bericht. Alles Gute!

Matthias Helberg  |   27. Mai 2013 um 15:31 Uhr

Schafft die Politik Abhilfe? So kann man jedenfalls den Bericht der FAZ verstehen. Demnach könnte für Nichtversicherte die Nachzahlung von Beiträgen seit Einführung der Versicherungspflicht komplett erlassen werden, wenn man sich bis zu einem Stichtag wieder versichert. Noch ist das allerdings Planung und nicht Gesetz. Hier gehts zum Artikel: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/saeumige-beitragszahler-schuldenerlass-fuer-krankenversicherte-12195762.html

Matthias Helberg  |   14. Juni 2013 um 15:42 Uhr

Heute soll das entsprechende Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, meldet die Wirtschaftswoche: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/gesetzesvorlage-nichtversicherten-sollen-krankenkassen-schulden-erlassen-werden/8344998.html

Robert  |   25. Juni 2013 um 12:54 Uhr

Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und meine Familie war in meiner Versicherung AOK Familienversichert. dann eröffnete ich ein Gewerbe welches ich Nebenberuflich ausübe. Meine Frau kam einige Zeit nach der Gewerbe Eröffnung für Tage in Krankenhaus zur Behandlung und einige Zeit später Flattert eine Rechnung vom Krankenhaus ins Haus, mit der Begründung das meine Frau bei der AOK nicht als Versicherungsnehmer gemeldet sei. Was kann ich tun? welche Möglichkeiten habe ich? Vielen dank im voraus.
Gruß Robert

Matthias Helberg  |   25. Juni 2013 um 20:59 Uhr

Hallo Robert, bitte an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH wenden. Die beraten kostenlos & anonym. Alles Gute!

Thomas Peters  |   16. Juli 2013 um 19:44 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu Ihrem Artikel „Deutschland, 2011…2013, nicht krankenversichert?“ und hier zur erwähnten „Möglichkeit C“.

Wenn ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Brutto 600,00€ eingehe und gleichzeitig selbstständig bleibe muss mich dann eine GKV aufnehmen? Von grosser Wichtigkeit für mich ist in diesem Zusammenhang natürlich, ob ich dann bei der GKV Nachzahlungen leisten muss. Hat die aktuelle Gesetzesvorlage, dass Nichtversicherten die Krankenkassen-Schulden erlassen werden einen Einfluss? Wenn ja, ist es sinnvoll vielleicht noch zwei Monate zu warten, bis das Gesetz „durch“ ist?

Wie wird meine Selbständigkeit bewertet, wenn ich zum einen eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Brutto 600,00€ habe und auch Einkünfte aus meiner Selbständigkeit. Gibt es hier eine Einkommensrelation zwischen Einkünften aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit die zu berücksichtigen ist?

Muss ich noch für meine Selbständigkeit eine KV abschliessen, wenn ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit Brutto 600,00€ habe?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und mit freundlichen Grüssen.

Thomas

Matthias Helberg  |   22. Juli 2013 um 11:01 Uhr

Hallo Thomas,
Danke für die Fragen! Wir können hier leider keine individuellen Fragen klären. Eine individuelle & kostenlose Beratung gibt es bei der Unabhängigen Patienberatung Deutschland, UPD. Bitte dorthin wenden: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html

Daniela Wachtel  |   11. Oktober 2013 um 14:59 Uhr

Ich habe ein Problem. Es war so das Ich in einer Bar angestellt war u so natürlich auch Versichert war u mein Kinde über mich. Nun wurde das Arbeitsverhältnis beendet, da Ich noch sehr jung war u auch allein, wusste Ich nicht das Ich mich beim Amt melden muss damit wir Krankenversichert sind. Nun war Ich im Urlaub und meine Krankenkasse soll mich angeschrieben haben, Ich aber habe nie einen Brief erhalten. Nun musste meine Tochter ins Krankenhaus und Ich auch. Ich soll die Rechnung selber bezahlen was insgesamt gerundet 5.000 euro sind. Das kann doch so nicht richtig sein oder? Meine Krankenkasse meint, Sie könne das nicht übernehmen, ich müsse das selber zahlen.Ich bin verzweifelt und weiß nicht an wen Ich mich wenden kann.

Matthias Helberg  |   11. Oktober 2013 um 15:16 Uhr

Hallo Daniela,

Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH kostenlos und anonym anfragen: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html Viel Erfolg.

szabo alexander  |   25. Oktober 2013 um 17:02 Uhr

hallo habe ein wichtiges anliegen.
es geht um meine freundin,sie war in nem ausbildungsverhältnis un bekam nach der ausbildung keinm jobangebot,bekam jedoch die möglichkeit 2 monate ne aushilfe zu übernehme in dieser firma.sie gab nen entsprechenden antag in der jobbörse ab.jedoch meldete sich die jobbörse eineinhalb monate später un wollte sie in ein bewerbungstrainig schicken un auf nachfrage wegen dem antrag hieß es nur es kam keiner.da die aushilfe nun beendet is un sie sich nicht arbeitlos melden kann da sie dann nun geld zurück zahlen müsste ist sie nicht kranken versichert un kann es die nächsten 3 monate ne.
das problem ist sie müsste dringends zum arzt awa wiesoll das gehen oda was kann ich da machen?kann jemand helfen

Matthias Helberg  |   25. Oktober 2013 um 17:50 Uhr

Hallo Szabo Alexander,

Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD Gemeinnützige GmbH kostenlos und anonym anfragen: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html Viel Erfolg.

Elena Papadopoulos  |   27. Januar 2014 um 15:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Hellberg,
in den letzten paar Jahren war ich in Griechenland ,jedoch als Zweitsitz hier bei meiner Familie noch angemeldet aber keine Leistungen vom Amt bezogen ,gar nichts.Dort jedoch,war ich nicht versichert.Wenn man was hatte ist ma zum Artzt gegangen und hat man bezahlt.Hier wieder angekommen,verlangt die AOK von mir ein E104 Schein.Aber woher wenn ich ja dort nicht versichert war? Besteht die Moeglichkeut bei Der Aok wieder angenommen zu werden ohne diesen Schein und ohne Nachweis auf irgendeine Versicherung aus Griechenland? Ich hab mich hier bei der ARGE angemeldet und brauch dringend eine Krankenversicherung,kann es aber auch nicht selber bezahlen!!
Danke schon mal fuer eine hoffentlich hilfreiche Antwort !!

Matthias Helberg  |   27. Januar 2014 um 15:54 Uhr

Hallo Elena,

leider kann ich Ihnen nicht individuell helfen. Bitte wenden Sie sich an die gemeinnützige UPD: http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html Tel.: 0800 0 11 77 22, dort können Sie sich kostenlos beraten lassen.
Viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Matthias Helberg

peter  |   27. Juni 2014 um 15:47 Uhr

hallo in die runde,
mir liegt die vokabel selbshilfegruppe auf der zunge.
es ist doch erstaunlich wie viele betroffene es giebt.
ich habe die artikel von ihnen allen gelesen und bin doch etwas schockiert. ich selber gehöre auch zu denen die – sagen wir mal – zu stolz waren hilfe beim amt zu beantrgen wenn die gewinne aus freiberuflicher tätigkeit nicht mer für die kv gereicht haben. am ende hats bei mir nicht mal mer fürs finanzamt gereicht. ok, nützt nichts, ich habe einen strich gezogen und befinde mich jetzt in der wolgefallensphase meiner insolvenz. um alg2 zuschüsse zu bekommen muss man eine kv angeben in der man versichert ist. es wurde hir ja schon oft angesprochen das es gar nicht so einfach ist wider in einer kv aufgenommen zu werden, bezihungsweise vorderungen der kv gestellt werden die meiner meinung nach schon an erpressung grenzen. sollte ich so einen kv vertrag unterschreiben würde ich mich schon strafbar machen. ich weis das ich die enorme summe von 8000 eur nicht nachzahlen kann, brauche aber eine kv um alg2 beantragen zu können. trotz dem man ja versichert sein muss aber diese vorderungen vom gestzgeber bzw. kankenkasse nicht bedienen kann wird man gnadenlos in die schuldenfalle getrieben ohne das man irgendwelche leistungen der kv in anspruch genommen hat. ich hoffe das es bald durch den gestzgeber vernünftigere lösungen giebt.
besonderen dank an sie herr helberg der diesen blog pflegt!!!!
es hilft schon wenn man weis das man da nicht der einzige ist. ich bin mir sicher das es da eine lösung geben wird. mir ist meine situation heut nach einigen gesprächen und telefonaten erst klar geworden. sollte ich eine andere möglichkeit als die hier beschriebenen finden werde ich das das hier mitteilen.

allen betroffenen wünsche ich viel erfolg!

Ralf  |   27. Juni 2014 um 18:37 Uhr

Hallo,
auch ich habe ein grosses Problem, und letzlich schiebt jeder einem anderen die Verantwortung zu.
Ich was früher bei der TK freiwillig versichert, dann im Jahr 2004 ein knappes Jahr bei einer privaten Krankenversicherung, deren Beiträge ich nicht mehr bezahlen konnte. Das Unternehmen, (war mal Anteilseigne und Geschäftsführer dort) wurde im Jahr 2012 aufgelöst (von Amts wegen). Seit 2005 bin ich nicht mehr krankenversichert. Ich habe nunmehr ALG II beantragt, bin freiberuflich tätig, aber es reicht nie zum Leben. Nun will das Amt das ich mich krankenversichere. Also zuerst bei der Privaten angefragt, war ja die letzte Versicherung, die lehnen mich ab, dann bei allen möglichen anderen Privaten angefragt, abgelehnt. Dann gab mir eine Dame den Tipp, da die Versicherungszeit sehr kurz war könnte ich zurück zu meiner letzten gesetzlichen Krankenkasse. Also war ich da, hab mich vorher bei einer anderen schlau gemacht, die mir das mündlich auch bestätigten, allerdings dürften sie mich nicht aufnehmen, das müsste die letzte Kasse machen, also die TK. Die TK sagt aber, müssen wir nicht. Wer weiss da was genaueres, das Jobcenter kann mir da auch nicht weiterhelfen……….

peter  |   28. Juni 2014 um 18:49 Uhr

hallo ralf,
die letzte kv muss dich wider aufnehmen!

http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
– hat mir erstmal sehr weitergeholfen! die dame schien sehr kompetent und angaschiert.
hab am in drei tagen nochmal einen telefon termin dann wirds etwas detailirtere aussagen geben. gerade zur aktuellen gestzgebung.

viel erfolg!

diana  |   25. Juni 2015 um 16:04 Uhr

Hallo,
ich habe eine frage. Ich war bis März Studentin. Bin 27 Jahre alt und ab April arbeitete ich auf Gewerbeschein. Seit ich bei der familienversicherung raus bin, bin ich nicht mehr krankenversichert. Nun wurde mir jedoch eine festanstellung angeboten. Worauf muss ich mich einrichten? Wie ist das weitere Vorgehen? Ich bin komplett gesund.

Matthias Helberg  |   26. Juni 2015 um 13:49 Uhr

Hallo Diana,
grundsätzlich ist es so: Wenn man in ein Angestellenverhältnis wechselt, wird man versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse kann man sich als Arbeitnehmer aussuchen, der Arbeitgeber meldet einen an und muss für die Beitagszahlung sorgen. Fertig. Alles weitere und die Details, z.B. wenn ein Gewerbe weiter bestehen soll, oder ob nicht gezahlte Beiträge nachgezahlt werden müssen, kann man nicht so pauschal beantworten. Am besten an die hier schon mehrfach empfohlene Patientenberatung wenden. Viel Erfolg!

Waltraut  |   17. August 2015 um 12:23 Uhr

eine befreundete Rumänische Familie möchte ihre Nichte für 1 Jahr nach Deutschland holen. Besteht hier bei einer gesetzlichen Krankenkasse die möglichkeit einer Famiversicherung oder geht das nur über die Rumänische Krankenkasse als Auslandsversicherung.

Matthias Helberg  |   23. August 2015 um 17:21 Uhr

Hallo Waltraut, vielen Dank für Ihren Kommentar. Meines Wissens ist eine Familienversicherung in der deutschen GKV nur für den Ehepartner und die Kinder möglich.

Nina Monhof  |   9. November 2015 um 12:40 Uhr

Schönen guten Tag !

Ich bin der Zeit nicht krankenversichert da ich beim Amt weg falle weil mein Partner ‚Zuviel‘ verdient allerdings auch nicht genug um meine Versicherung auch noch zu zahlen..niemand kann/möchte mir da weiter helfen.
Ich hoffe auf schnelle Rückmeldung danke im Voraus !
MfG

Matthias Helberg  |   9. November 2015 um 13:30 Uhr

Hallo Frau Monhof, am besten bei der Unabhängigen Patientenberatung beraten lassen, geht kostenlos und anonym -> http://www.patientenberatung.de/
Viel Erfolg!

Katja Flick  |   28. Dezember 2015 um 12:30 Uhr

Guten Tag,
meine 23 jährige Tochter (seelisch behindert mit 50 Grad Anerkennung) war bis vor Kurzem bei ihrem Vater familienversichert. Nun lehnt die TK aufgrund einer Sozialmedizinischen Stellungnahme des MDK die weitere Familienversicherung ab. Das Attest unserer Ärztin bescheinigt, dass meine Tochter auf Grund einer generalisierten Angststörung und mittelschwerer Depressionen auf Dauer nicht in der Lage ist, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen und sich dies auch in absehbarer Zeit nicht ändern wird. Die Behinderung besteht seit ihrem 16. Lebensjahr und hr Zustand hat sich trotz vieler Therapieversuche und mehrmonatiger Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken nicht gebessert.
Wir wissen nicht mehr, wohin wir uns wenden sollen.

Matthias Helberg  |   28. Dezember 2015 um 19:10 Uhr

Hallo Frau Flick, am besten bei der Unabhängigen Patientenberatung beraten lassen, geht kostenlos und anonym -> http://www.patientenberatung.de/
Viel Erfolg!

Daniela  |   19. Januar 2016 um 23:19 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg

ich bin seit 2010 bis heute nicht krank versichert. war letzens bei IKK.krankenkasse.in der zeit war ich nicht tätig und auch nichts vom staat bekommen. Jetzt habe ich ein Job 470 euro Brutto gefunden. Muss ich was was bezahlen und wieviel wenn ich jetzt krank versichern wieder werde über mein arbeitgeber ?

Herzliche Grüße

Daniela  |   19. Januar 2016 um 23:24 Uhr

Ach ja ich bin 44 jahre alt

Matthias Helberg  |   25. Januar 2016 um 10:18 Uhr

Hallo Claudia,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.

Sie können sich aber bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, UPD, einer Einrichtung der Bundesregierung, kostenlos beraten lassen.

Hier der Link: https://www.patientenberatung.de/de

Viel Erfolg & herzliche Grüße
Matthias Helberg

Krankenkassenmitarbeiter  |   3. März 2016 um 18:09 Uhr

Hallo,

ich lese hier nur wie schlimm die Krankenkassen sind. Habt Ihr schon bedacht, dass ein Monatsbeitrag aktuell bei höchstens ca. 750 Euro liegt, je nach Zusatzbeitrag etc. Ich nenne bewusst die Höchstbemessung, da selbst daran klar zu sehen ist, was ich meine. Ich bezweifle jedoch, dass jemand diesen bisher je gezahlt hat.

Eine umfangreiche, sagen wir mal z.B. OP, kostet je nach Umfang mal bis zu 20.000,00 Euro oder sogar mehr, je nach Umfang halt.

Wenn jeder nur dann die Monatsbeiträge zahlt, wenn er mal etwas braucht, wie soll das System funktionieren? Wo soll das Geld herkommen?

Das ist eben der Sinn des Systems. Man zahlt, so der Gedanke, gut ein ins System, wenn man jung ist und nichts braucht, um eben die hohen Kosten später decken zu können.

So finanziert man sich langfristig selbst. Das System hat halt einen zeitversetzten Hintergrund. Wer sich entscheidet auszutreten, darf später nicht meckern. Denn wieso sollen andere jemanden finanzieren. Ist doch auch unfair, wenn ich einzahle über Jahre und dann jemand dazukommt, aber nur kurze Zeit oder garnichts gezahlt hat, aber aus dem gleichen Topf Geld will. Da geht es auch nicht darum wer wieviel zahlt, sondern um die Zeit, der man dem System angehört, daher sind Beiträge prozentual bemessen.

Immer erst bei sich selbst anfangen und solche Schritte gut durchdenken. Jede gesetzliche Krankenkasse hätte Dich vorher gut beraten können, aber dafür muss man fragen.

Und wegen ca 100.000 Menschen, ändert der Gesetzgeber keine Gesetze für über 80 Mio. Menschen.

Diana  |   21. September 2016 um 19:20 Uhr

Hallo,

ich war bis 2014 nicht versichert, da ich drei Jahre lang einen 400,-/450,- Job gehabt und die TK mich mit dem Beamtentarif versichert hatte. D.h. ich sollte einen sehr hohen Beitrag zahlen den ich aber nicht stemmen konntest ich meistens auch diese 400 bzw. 450,- gar nicht verdient hatte. Die TK ließ nicht mit sich reden und es liefen Krankenkassenschulden von mehreren 1000,- auf. Seit 2014 habe ich wieder eine Festeinstellung und zahle den geregelten Arbeitnehmeranteil bei der TK. Aber sie weigern sich mir eine Versicherten Karte zu geben damit ich zum Arzt gehen kann so lange es keine Regelung zur Abzahlung meiner Schulden bei Ihnen gibt. Aber auch da gibt es Probleme da sie sich nicht auf eine vernünftige und von mir vorgeschlagene Ratenzahlung einlassen.
Meine eigentliche Frage jetzt:
Kann ich trotz Schulden bei einer Krankenkasse zu einer anderen wechseln und muss mir vorübergehend die TK eine Versicherten Karte geben damit ich zum Arzt gehen kann?!

Matthias Helberg  |   26. September 2016 um 10:22 Uhr

Hallo Diana,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich glaube, das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt.
Viel Erfolg.

Herzliche Grüße

Melitta  |   26. September 2016 um 18:01 Uhr

Hallo Herr Helberg,

ich habe erst Anfang diesen Jahres von der KV-Pflicht erfahren und habe mich daraufhin bei meiner letzten GKV gemeldet (weil ich mit den Gesetzen nicht in Konflikt geraten wollte). Nach einigen Briefwechseln und einem gestellten Antrag, bekam ich eine Nachzahlungsaufforderung ab Dez.2010. Auf n-tv.de las ich, dass eine Nachzahlung ab Dez.2011 erst möglich ist. Dies meldete ich und bekam eine Neuberechnung ab diesem Zeitpunkt. Letzte Woche (hatte vorher keinen Internetzugang) las ich nun, dass man erst ab 2014 Nachzahlungen verlangen darf. Welches Datum ist jetzt das richtige, ab wann darf man Nachzahlungen verlangen? Ich bin seit fast zehn Jahren nicht mehr versichert, weil ich damals meine Arbeitsstelle (Pflichtversichert) aufgab, seitdem von Ersparnissen und gegenseitiger Unterstützung von Familienangehörigen lebe und mir aufgrund einer spirituellen Lebensausrichtung auch keine andere Arbeit mehr suchen konnte. Ich lebe sehr bescheiden und empfinde es insgesamt als ungerecht, jeden zu eine Krankenversicherung zu verpflichten, weil die Beiträge für manche zu einer großen Belastung werden. Einige gehen sehr gleichgültig mit ihrem Körper, andere laufen wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt, sie denken nicht über entstehende Kosten…(soziale Gerechtigkeit?). Die gesamte Zeit der Nichtversicherung habe ich keine Leistungen beantragt und habe nicht mehr so viel Geld, dass ich die geforderten Beiträge nachzahlen kann. Eigentlich kann ich mich zur Zeit nicht krankenversichern.

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