Abermals BU-Rente anerkannt, Tipps

Fall des Monats Juni 2010:

Auch in unserem jüngsten abgeschlossenen Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung können wir einen Erfolg für unseren Mandanten vermelden. Trotz einer fast ein Jahr dauernden Bearbeitung mit Tiefen und Höhen, Bangen und Hoffen hält unser Mandant Ende Juni ein Leistungsanerkenntnis in Händen. Durch eine für drei Jahre rückwirkende Erstattung der Beiträge auf Grund einer Beitragsfreistellung und Auszahlung der versicherten Rente für den gleichen Zeitraum erhält er dieser Tage eine Überweisung des Versicherers in Höhe von über 40.000.- EUR und nun eine monatliche Rente in Höhe von knapp 1.000.- EUR.

Der Bezug der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt in diesem Fall zusätzlich zur vollen Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, die übrigens nicht rückwirkend zahlt, sondern erst ab Datum der Antragsstellung. Wir haben unseren Mandanten während der gesamten Zeit begleitet, mit Tipps zur Seite gestanden, beim Ausfüllen des Leistungsantrages geholfen und Kontakt zum Versicherer gehalten. Wesentlich war aber bereits die sorgfältige Auswahl eines passenden Versicherers und Versicherungstarifs zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wie gut und richtig unsere damalige Vermittlungsleistung war, stellt sich (zum Glück - oder leider) erst jetzt im Leistungsfall heraus.

Hier drei Tipps von Matthias Helberg, Versicherungsmakler aus Osnabrück, zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:
1) Nur Tarife mit besten Versicherungsbedingungen in Betracht ziehen,
2) Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages insbesondere bei den Gesundheitsfragen sehr sorgfältig vorgehen und
3) Die Hilfe eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen, denn der steht von der Vermittlung bis zum Schadensfall auf der Seite des Kunden, nicht des Versicherers.

Zur Pressemitteilung Wieder Berufsunfähigkeitsrentenanspruch anerkannt / Schon beim Abschluss Tipps der Experten beachten.

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