Versicherer 'bocken'

Fall des Monats Januar 2010:

Vielleicht ist es Zufall - im Januar 2010 mehren sich im Kreise unserer Mandanten die Fälle, in denen Schadensregulierungen seitens der Versicherer nicht so erfolgen, wie man es als Versicherungsnehmer oder als Versicherungsmakler erwarten darf:

- In einem Fall kürzt ein Gebäudeversicherer die Erstattung nach einem Leitungswasserschaden kommentarlos um ca. 600.- EUR. Erst auf wiederholte massive Intervention und Fristsetzung unsererseits hin erfolgt eine Zahlung ohne Abzug.

- In einem anderen Fall tritt ein Versicherer vom Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zurück, weil er die Auffassung vertritt, der Versicherungsnehmer habe bei Antragsstellung seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, weil er mehrere Behandlungen am Rücken bei den Gesundheitsfragen verschwiegen hat. Es ist nicht leicht zu helfen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - wir informieren unseren Mandanten über seine Möglichkeiten, die Entscheidung des Versicherers überprüfen zu lassen.

- In einem dritten Fall will der Versicherer der gewerblichen Inventarversicherung seine Erstattung nach einem Einbruchdiebstahl um 75% kürzen, weil er der Auffassung ist, der Versicherungsnehmer habe seine vertraglichen Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt. Wir lassen den Sachverhalt juristisch überprüfen und sammeln zahlreiche Gegenargumente.

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