Krankentagegeld rettet eine Existenz
Fall des Monats 03.10: Krankentagegeldversicherung
Es gibt Versicherungsverträge, die bedient man über Jahre "ohne einen Pfennig heraus zu bekommen": Zum Beispiel Versicherungsschutz für finanzielle Situationen, an die man nicht gerne denkt. Die Krankentagegeldversicherung ist so ein typischer Vertrag, dessen existenzsichernder Nutzen oft nicht klar ist.
Unser Fall des Monats März begann eigentlich im Spätsommer 2009. Der selbständige Unternehmer unterzieht sich einer Operation an der Schulter. Statt der erhofften Linderung sind die Folgen Nervenstörungen bis in die Hand des betroffenen Armes - an eine Wiederaufnahme der Arbeit ist bei jemandem, der auf den Millimeter genau arbeitet, nicht zu denken. Anders als bei Arbeitnehmern übernimmt bei Selbständigen niemand die 'Lohnfortzahlung' für die ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. Nach der vereinbarten Karenzzeit von 14 Tagen, für die bei unserem Mandanten Rücklagen vorhanden sind, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt pro Kalendertag 76 EUR, die zwar nicht die weiterlaufenden betrieblichen Kosten ersetzen, aber das Nettoeinkommen des Unternehmers. Jede einzelne Woche der Arbeitsunfähigkeit wird per sogenanntem 'Pendelformular' nachgewiesen und über den gesamten Zeitraum zahlt der Versicherer mehr als 11.000.- EUR. Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer, informieren unseren Mandanten darüber, dass Arbeitsunfähigkeit auch für Selbständige 'Nicht arbeiten' heisst und freuen uns mit ihm, dass er weitere durch die Wirtschaftskrise zusammengeschmolzene Rücklagen daher für die eigene Lebensführung nicht antasten muss.


