Juli 2010: Mandanten können sich freuen

Der Juli 2010 wird wohl in die Geschichtsbücher der Deutschen Versicherungswirtschaft eingehen - als der Monat, in dem erstmals ein in Deutschland tätiger KFZ-Versicherer pleite ging. Auch wenn es sich 'nur' um einen niederländischen Versicherer mit ca. 50.000 Versicherungsverträgen in Deutschland handelte, so deckt die Insolvenz der International Insurance Corporation (IIC) NV, die unter den Marken Ineas und LadycarOnline als Direktversicherer ausschließlich über das Internet Verträge vertrieb, Lücken in der Insolvenzsicherung von KFZ-Versicherungsverträgen auf.
Die Pleite der Ineas wird hoffentlich auch die Diskussion um den Stellenwert der Versicherungsprämie beleben: Bei aller Verständnis für den Blick in den Geldbeutel zeigt sich hier, wie eine Geiz-ist-geil-Mentalität im Versicherungsbereich schnell zu existenzbedrohenden Situationen führen kann. Stark überdurchschnittlich gute Versicherungsbedingungen und guter Service haben sicherlich ihren Preis; nicht übernommene Schäden, Stunden in Hotline-Warteschleifen und sorgenvoll-schlaflose Nächte aber auch - nur, dass sich deren Preis eben nicht in der Versicherungsprämie wiederfindet. "Das beste Geschäft ist das Schlechte, das man nicht macht", lautet eine alte Kaufmannsregel. Wir freuen uns mit unseren Mandanten, dass bislang niemand unsere Versicherer- und Tarifauswahl wirklich bereuen musste. Unsere Mandanten setzen wir nicht als 'Versuchskaninchen' bei Billigversicherern ein, versprochen.



Juni 2010: Abermals BU-Rente anerkannt, Tipps

Auch in unserem jüngsten abgeschlossenen Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung können wir einen Erfolg für unseren Mandanten vermelden. Trotz einer fast ein Jahr dauernden Bearbeitung mit Tiefen und Höhen, Bangen und Hoffen hält unser Mandant Ende Juni ein Leistungsanerkenntnis in Händen. Durch eine für drei Jahre rückwirkende Erstattung der Beiträge auf Grund einer Beitragsfreistellung und Auszahlung der versicherten Rente für den gleichen Zeitraum erhält er dieser Tage eine Überweisung des Versicherers in Höhe von über 40.000.- EUR und nun eine monatliche Rente in Höhe von knapp 1.000.- EUR. Der Bezug der Berufsunfähigkeitsrente erfolgt in diesem Fall zusätzlich zur vollen Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, die übrigens nicht rückwirkend zahlt, sondern erst ab Datum der Antragsstellung. Wir haben unseren Mandanten während der gesamten Zeit begleitet, mit Tipps zur Seite gestanden, beim Ausfüllen des Leistungsantrages geholfen und Kontakt zum Versicherer gehalten. Wesentlich war aber bereits die sorgfältige Auswahl eines passenden Versicherers und Versicherungstarifs zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wie gut und richtig unsere damalige Vermittlungsleistung war, stellt sich (zum Glück - oder leider) erst jetzt im Leistungsfall heraus.
Hier drei Tipps von Matthias Helberg, Versicherungsmakler aus Osnabrück, zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:
1) Nur Tarife mit besten Versicherungsbedingungen in Betracht ziehen,
2) Beim Ausfüllen des Versicherungsantrages insbesondere bei den Gesundheitsfragen sehr sorgfältig vorgehen und
3) Die Hilfe eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen, denn der steht von der Vermittlung bis zum Schadensfall auf der Seite des Kunden, nicht des Versicherers.

Zur Pressemitteilung Wieder Berufsunfähigkeitsrentenanspruch anerkannt / Schon beim Abschluss Tipps der Experten beachten.
Hier geht es zu den Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung: www.berufsunfaehigkeitsversicherung-experten.de - Die Seite für Berufsunfähigkeits-Schutz.



Mai 2010: Abitur geschafft, BU verpasst

In diesen Tagen machen zahlreiche Schülerinnen und Schüler ihr Abitur. Vorausschauende Eltern kümmern sich bereits jetzt um existenziellen Versicherungsschutz für ihre Kinder. Nicht weil bereits ein Einkommen abgesichert werden muss, sondern um den Gesundheitszustand für einen möglichst problemlosen Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu nutzen – schließlich muss kein Versicherer Personen mit Vorerkrankungen versichern.
In unserem Fall des Monats Mai 2010 war zwar die Erkenntnis für die Notwendigkeit des Versicherungsschutzes da, allerdings gerade wegen zahlreicher Behandlungen an Wirbelsäule und Psyche, teilweise sogar noch andauernd. Der Leistungsdruck auf Schüler und Studenten fordert offenbar bei einigen bereits seinen gesundheitlichen Tribut. Ergebnis: Das Abi ist zwar mit guten Noten in der Tasche (und das ist im Zweifelsfall erstmal das Wichtigste), aber das Thema Berufsunfähigkeit muss nun einige Monate in die Warteschleife, mindestens so lange, bis die Behandlungen abgeschlossen sind. Hier wäre frühzeitig unser Rat willkommen gewesen: Wenn möglich, erst um BU-Versicherungsschutz kümmern, dann zum Arzt. In jedem Fall konnten wir durch unsere Voranfragen Einschätzungen unterschiedlicher Versicherer einholen und so verhindern, dass leichtfertig ein Antrag gestellt wird, der dann abgelehnt worden wäre und unter Umständen zu einem Eintrag in der Sonderwagnisdatei geführt hätte.



April 2010: Eine Bootsfahrt, die ist lustig...

Als lustige Bootsfahrt war es jedenfalls geplant: Mit dem Kanu entlang der Hase paddeln. Noch bevor es losging, rutschte unser Mandant allerdings auf dem Bootssteg aus und stieß dabei einen anderen Kanuten ins Wasser, der gerade Fotos mit seiner wertvollen Digitalkamera machen wollte. Glück im Unglück – niemand ist verletzt worden. Kein Glück, sondern sorgsam ausgesucht: Die Privathaftpflichtversicherung unseres Mandanten. Sie ersetzt den entstandenen Schaden, eine Reparatur der „baden gegangenen“ Kamera Canon EOS ist nicht mehr möglich. Die Haftplichtversicherung zahlt fast 5.000.- EUR an den Geschädigten.



März 2010: Krankentagegeld rettet eine Existenz

Es gibt Versicherungsverträge, die bedient man über Jahre "ohne einen Pfennig heraus zu bekommen": Zum Beispiel Versicherungsschutz für finanzielle Situationen, an die man nicht gerne denkt. Die Krankentagegeldversicherung ist so ein typischer Vertrag, dessen existenzsichernder Nutzen oft nicht klar ist. Unser Fall des Monats März begann eigentlich im Spätsommer 2009. Der selbständige Unternehmer unterzieht sich einer Operation an der Schulter. Statt der erhofften Linderung sind die Folgen Nervenstörungen bis in die Hand des betroffenen Armes - an eine Wiederaufnahme der Arbeit ist bei jemandem, der auf den Millimeter genau arbeitet, nicht zu denken. Anders als bei Arbeitnehmern übernimmt bei Selbständigen niemand die 'Lohnfortzahlung' für die ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. Nach der vereinbarten Karenzzeit von 14 Tagen, für die bei unserem Mandanten Rücklagen vorhanden sind, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers. Die Krankentagegeldversicherung zahlt pro Kalendertag 76 EUR, die zwar nicht die weiterlaufenden betrieblichen Kosten ersetzen, aber das Nettoeinkommen des Unternehmers. Jede einzelne Woche der Arbeitsunfähigkeit wird per sogenanntem 'Pendelformular' nachgewiesen und über den gesamten Zeitraum zahlt der Versicherer mehr als 11.000.- EUR. Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer, informieren unseren Mandanten darüber, dass Arbeitsunfähigkeit auch für Selbständige 'Nicht arbeiten' heisst und freuen uns mit ihm, dass er weitere durch die Wirtschaftskrise zusammengeschmolzene Rücklagen daher für die eigene Lebensführung nicht antasten muss.



Februar: Berufsunfähigkeitsschutz und Gesundheit

Bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind alle Fragen, die der Versicherer schriftlich stellt, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Das gilt auch dann, wenn man sich nur ein einziges mal zum Beispiel wegen Rückenschmerzen hat behandeln lassen. Da Rückenleiden nach wie vor zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zählen, reagieren Versicherer entsprechend sensibel, oft wird nur ein Angebot mit einem "Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen" gemacht. Wenn sich ein solcher Ausschluss schon nicht vermeiden lässt (Verschweigen kann den Versicherungsschutz noch nach Jahren kosten), geht es um die konkrete Formulierung und eine Perspektive, wann der Versicherer bereit ist, einen solchen Ausschluss zu überprüfen und gegebenenfalls wieder aufzuheben, falls keine Beschwerden mehr vorliegen. In unserem Fall des Monats Februar finden wir für unseren Mandanten einen Versicherer, der eine solche Überprüfung bereits vier Monate nach Vertragsschluss vornehmen wird, während andere befragte Versicherer dies erst nach 2 Jahren machen würden. Vier Monate sind eindeutig besser überschaubar und mit geringerem Risiko verbunden - für uns ein Grund für eine glasklare Empfehlung dieses Versicherers.



Januar 2010: Versicherer 'bocken'

Vielleicht ist es Zufall - im Januar 2010 mehren sich im Kreise unserer Mandanten die Fälle, in denen Schadensregulierungen seitens der Versicherer nicht so erfolgen, wie man es als Versicherungsnehmer oder als Versicherungsmakler erwarten darf:

- In einem Fall kürzt ein Gebäudeversicherer die Erstattung nach einem Leitungswasserschaden kommentarlos um ca. 600.- EUR. Erst auf wiederholte massive Intervention und Fristsetzung unsererseits hin erfolgt eine Zahlung ohne Abzug.
- In einem anderen Fall tritt ein Versicherer vom Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zurück, weil er die Auffassung vertritt, der Versicherungsnehmer habe bei Antragsstellung seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, weil er mehrere Behandlungen am Rücken bei den Gesundheitsfragen verschwiegen hat. Es ist nicht leicht zu helfen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - wir informieren unseren Mandanten über seine Möglichkeiten, die Entscheidung des Versicherers überprüfen zu lassen.
- In einem dritten Fall will der Versicherer der gewerblichen Inventarversicherung seine Erstattung nach einem Einbruchdiebstahl um 75% kürzen, weil er der Auffassung ist, der Versicherungsnehmer habe seine vertraglichen Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt. Wir lassen den Sachverhalt juristisch überprüfen und sammeln zahlreiche Gegenargumente.






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