Schwieriger Versicherungswechsel bei Vorschäden
Fall des Monats Juli 2009:
Der Wohngebäudeversicherer will nach dem dritten Leitungswasserschaden eines Mandanten die Versicherungsprämie vervierfachen und eine Selbstbeteiligung von 25%, mindestens 2.500 EUR, für Leitungswasserschäden einführen, oder den Vertrag kündigen.
Auch andere Versicherer nehmen derlei schadenbelastete Risiken nicht an, warum sollten sie auch ein absehbares Verlustgeschäft eingehen?
Nach intensiver Recherche und vielen Verhandlungen finden wir aber doch noch einen Versicherer, der das Gebäude für eine akzeptable Prämie und mit nur 500 EUR Selbstbeteiligung versichert, wir kündigen den alten Vertrag, bevor es der Vorversicherer machen kann und besorgen neuen Versicherungsschutz.
Nachtrag September 2010:
Auch der Versicherer hat bislang Glück gehabt, das erste Jahr ist ohne einen Schaden verlaufen. Manchmal ist es eben einfach nur Pech oder Glück.
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