WAS IST EIN VERSICHERUNGSMAKLER?
Versicherungs -Vertreter oder -Makler?

Ein Versicherungsvertreter oder -Agent (zum Beispiel "Herr Kaiser von der ....-.....") arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Dieser ist er verpflichtet, deren Interessen muss er vertreten.

Im Gegensatz dazu vermittelt und betreut ein Versicherungsmakler Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag seiner Mandanten - deshalb ist ein Maklerauftrag Grundlage seiner Tätigkeit.

Ein Mandant formulierte es einmal so: "Der Versicherungsvertreter sucht für seine Versicherungsgesellschaft die passenden Kunden. Der Versicherungsmakler sucht für seine Kunden die passende Versicherungsgesellschaft".






Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit

"Wer nichts wird, wird Wirt - und ist ihm das auch nicht gelungen, macht er in Versicherungen!"
Diese in früheren Zeiten nicht ganz unbegründete Volksweisheit dürfte langsam der Vergangenheit angehören.

Wer heute als Versicherungsmakler tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen » Industrie- und Handelskammer «, die nur erteilt wird, wenn



eine entsprechende Ausbildung bzw. die notwendige Sachkunde nachgewiesen wurde,

ein "guter Leumund" (keine Schulden bei der Stadtkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren) nachgewiesen wurde,

die "Zuverlässigkeit" (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.) bewiesen wurde,

das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt wurde.



Diese Anforderungen müßen bei Neugründungen sofort, bei 'Altfällen' spätestens bis Ende 2008 erfüllt werden.
Ob ein Versicherungsmakler bereits eine Erlaubnis hat und überhaupt als Versicherungsmakler oder als Vertreter tätig ist, kann jederman im Internet auf den offiziellen Seiten des DIHK unter » www.vv-register.de « selber überprüfen.
Für uns einfach "Helberg" oder die Register-Nummer "D-RB10-PVLS6-39" eingeben.

Für Versicherungsvertreter gibt es zahlreiche Ausnahmegenehmigungen und nur die wenigsten haben sich bislang freiwillig der gleichen Procedur unterzogen, wie sie für Versicherungsmakler selbstverständlich ist.






Wer steht auf wessen Seite?

Als Versicherungsmakler vertreten wir keine Versicherung. Wir vertreten Sie.
Das ist kein billiger Slogan, sondern beruht auf dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.05.1985, Az.: IVa ZR 190/83.

Auch das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" aus dem Jahr 2006 begründet die Tätigkeit des Versicherungsmaklers auf Seiten des Versicherungsnehmers.










Lesen Sie » hier « mehr zum Thema Bezahlung des Versicherungsmaklers.




Der Maklerlohn

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