Versicherungsmakler - eine Preisagentur?
Versicherungsmakler eine Preisagentur?
Manchmal erreichen uns Anfragen bezüglich eines Preisvergleiches für einen bestimmten Versicherer nach dem Motto "Was kostet die Haftpflichtversicherung bei der Pfefferminzia?"
An dieser Stelle sehen wir uns veranlasst, darauf hinzuweisen, dass wir unser Dasein als Versicherungsmakler nicht in der (womöglich kostenlosen) Zurverfügungstellung von Preisvergleichen sehen. Wer beim Abschluss einer Versicherung nur auf den Preis und ein paar Rahmendaten schaut, läuft unserer Meinung nach nicht nur Gefahr, im Schadensfall von unangenehmen Nachrichten überrascht zu werden ("Gerade das ist in diesem Tarif leider nicht versichert, für 20 Euro mehr wäre es zu versichern gewesen.").
Auch bereits im bekannten Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1985 heisst es:
"Wegen dieser umfassenden Pflichten kann der Versicherungsmakler für den Bereich der Versicherungsverhältnisse des von ihm betreuten VN als dessen treuhänderähnlicher Sachwalter (Trinkhaus aaO S. 132 m. w. Nachw. in Fn. 21) bezeichnet und insoweit mit sonstigen Beratern verglichen werden."
Unter 'sonstigen Beratern' versteht man zum Beispiel Rechtsanwälte oder Steuerberater.
Wir verstehen daher unsere Aufgabe als Versicherungsmakler nicht in der Recherche und Benennung von Versicherungstarifen auf Basis der Versicherungsprämie, sondern ganz bewusst in der Risikoanalyse, Beratung und Empfehlung geeigneter Tarife, bei denen die Prämie zwar ein Kriterium, nicht aber mehr darstellt.
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TweetLetzte Änderung am Freitag, 17. Februar 2012 um 19:46:44 Uhr.


