Versicherungsvertreter, Versicherungsagent

Versicherungsvertreter - Sie ahnen es - vertreten eine Versicherung, besser: Vertreten einen Versicherer, oder eine Versicherungsgesellschaft.

Der Gesetzgeber definiert es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter § 59, Absatz 2:
"(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen."

Der Auftraggeber eines Versicherungsvertreters ist also nicht etwa der Kunde (Versicherungsnehmer), wie es bei Versicherungsmaklern der Fall ist, sondern der Versicherer, bzw. die Versicherungsgesellschaft, oder ein anderer Versicherungsvertreter.

Versicherungsvertreter haben wie Versicherungsmakler Beratungs- und Dokumentationspflichten, müssen aber im Gegensatz zu einem Versicherungsmakler nicht nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Wer das nicht glaubt, kann das in § 60 Abs. 1 VVG nachlesen.

Es gibt Versicherungsvertreter, die nur eine Versicherungsgesellschaft vertreten ('Ausschließlichkeits-' oder 'gebundene Vertreter') und andere, sogenannte Mehrfachvertreter oder 'ungebundene Versicherungsvertreter', die mehrere Versicherungsgesellschaften parallel vertreten.

Jeder gewerblich tätige Versicherungsvermittler, gleich welchen Status er hat, muss im Versicherungsvermittlerregister gelistet sein. Jeder kann die Anganben im Internet in der offenen Datenbank des DIHK unter http://www.vermittlerregister.info/ überprüfen.

Selbstverständlich spielt nicht nur der Vermittlerstatus eine Rolle hinsichtlich der Qualität der Arbeit, sondern auch die Ausbildung, das Engagement - und ob man 'das Herz am richtigen Fleck hat'. Dennoch unterscheiden sich Aufgaben und Auftraggeber - das sollten Sie wissen.

Ende 2009 waren im Vermittlerregister, in dem jeder gewerbsmäßige Versicherungsvermittler registriert sein muss, registriert:
- 176.747 gebundene Versicherungsvertreter unter Ausnutzung von Ausnahmeregelungen,
- 33.771 Versicherungsvertreter mit Erlaubnis, wohl meist Vertreter mehrerer Versicherer,
- 41.972 Versicherungsmakler mit Erlaubnis
- 174 Versicherungsberater mit Erlaubnis

Quelle: Versicherungsjournal 22.01.2010 / DIHK Service GmbH

Was ist ein Versicherungsmakler?
Was ist ein Versicherungsberater?




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