Versicherungsberater sind alle, oder?

Manchmal hört man die Meinung, alle Versicherungsvermittler sein Versicherungsberater - und gelegentlich betont der eine oder andere Vermittler übermäßig, welch guter Berater er sei.

Richtig ist, dass auch der Beruf des Versicherungsberaters seit 2007 ein im Rahmen der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts gesetzlich definierter Beruf ist.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heisst es dazu unter § 59 Absatz 4
"(4) Versicherungsberater im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein."

Versicherungsberater stehen also wie Versicherungsmakler auf der Seite des Kunden, dem Versicherungsnehmer. Wenn Sie also zum Beispiel einen Versicherungsvertrag haben, der nicht von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde oder betreut wird, können Sie sich von einem Versicherungsberater zu diesem Vertrag gegen ein Beratungshonorar beraten lassen. Manche Versicherungsberater sind auf die Beratung im Schadensfall spezialisiert und können Sie gegenüber dem Versicherer wie ein Rechtsanwalt vertreten - allerdings nur außergerichtlich.

Ende 2009 waren im Vermittlerregister, in dem jeder gewerbsmäßige Versicherungsvermittler registriert sein muss, registriert:
- 176.747 gebundene Versicherungsvertreter unter Ausnutzung von Ausnahmeregelungen,
- 33.771 Versicherungsvertreter mit Erlaubnis, wohl meist Vertreter mehrerer Versicherer,
- 41.972 Versicherungsmakler mit Erlaubnis
- 174 Versicherungsberater mit Erlaubnis

Quelle: Versicherungsjournal 22.01.2010 / DIHK Service GmbH

Was ist ein Versicherungsmakler?
Was ist ein Versicherungsvertreter?




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