PKV Restkostenversicherung für Beihilfeberechtigte

PKV-Restkostenversicherung ergänzt die Beihilfe

Beihilfeberechtigte wie Beamte, Beamtenanwärter und Beamte zur Probe, sowie deren beihilfeberechtigten Angehörige erhalten einen Teil ihrer Krankheitskosten durch die zuständige Beihilfestelle ersetzt. Je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Berufsstatus werden 50% - 80% der Krankheitskosten zum Beispiel durch das Land oder den Bund ersetzt. Beihilfeberechtigte benötigen daher keine "100%" - Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, oder einer Privaten Krankenversicherung, sondern spezielle Tarife, die genau den Teil der Kosten übernehmen, die die Beihilfestelle nicht übernimmt.

Die Private Krankenversicherungswirtschaft hat daher spezielle Beihilfetarife ("Restkostenversicherung") für die ambulante, dentale und stationäre Behandlung, sowie die Pflegepflichtversicherung für beihilfeberechtigte aufgelegt.

Die Besonderheit hierbei liegt, darin, dass die in einer Restkostenversicherung versicherten beihilfeberechtigten Personen einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass der Private Krankenversicherer seinen Anteil erhöht, falls die Beihilfe ihren Anteil reduziert, oder der Beihilfeanspruch entfällt.

Die Leistungen der unterschiedlichen Beihilfestellen unterscheiden sich, so wird zum Beispiel in Bremen und Niedersachsen das 2-Bettzimmer und die Chefarztbehandlung nicht mehr erstattet.

Aber auch die Beihilfetarife unterscheiden sich in den Leistungen (z.B. Selbstbeteiligungen) und nicht alle Anbieter sind gleichermaßen finanzstark, erfahren und empfehlenswert.

Wenn Sie bislang Gesetzlich Krankenversichert sind, lesen Sie auch den Artikel 'Gesetzliche oder Private Krankenversicherung', um mehr über die bedeutenden Unterschiede zwischen den beiden Krankenversicherungssystemen in Deutschland zu erfahren.

Gesundheitsprüfung für Privatversicherte

Wie in der Privaten Krankenversicherung üblich, muss jemand, der sich versichern will, die Gesundheitsfragen im Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen.
Vorerkrankungen oder akute Behandlungen können dabei zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen und sogar zur Ablehnung eines Antrages führen.
Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer noch nach Jahren, vom Vertrag zurückzutreten und / oder diesen anzufechten: Die gezahlten Beiträge kann der Versicherer dann behalten, die Leistung jedoch verweigern.

Besonderheit: Öffnungsklausel für Beamtenanfänger

Eine Besonderheit stellt die Öffnungsaktion einiger Privater Krankenversicherer dar: Diese haben sich bereit erklärt, Beamtenanfänger innerhalb der ersten 6 Monate nach erstmaliger Begründung eines Dienstverhältnisses zu erleichterten Bedingungen zu versichern:

• Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
• Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
• Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 % des tariflichen Beitrages begrenzt.

Der Versicherungsschutz ist so ausgestaltet, dass der Versicherungsnehmer in Kombination mit seinem Beihilfeanspruch eine bis zu 100-prozentige Absicherung im Krankheitsfall erhält.


Als Beamtenanfänger gelten: Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit / Zeitsoldaten, Beamte auf Lebenszeit / Berufssoldaten. Ausserdem wendet sich die Öffnungsaktion auch an Richter, Geistliche, Dienstanordnungs-Angestellte der Sozialversicherungsträger, in einem Dienstverhältnis mit freier Heilfürsorge stehende Personen wie Beamte des Bundesgrenzschutzes, der Feuerwehr, der Polizei und Soldaten (keine Wehrpflichtige).

Immerhin 20 Private Krankenversicherer haben sich der Öffnungsaktion angeschlossen.

Hier können Sie das Infoblatt des PKV-Verbandes zur Öffnungsaktion für Beihilfeanfänger [651 KB] (Stand März 2009) downloaden.

Die Chance, per Öffnungsklausel in die Private Krankenversicherung zu kommen, besteht unseres Wissens nur ein einziges mal. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, vor einer Antragsstellung einschätzen zu können, ob man noch zu normalen oder leicht verschlechterten Konditionen angenommen werden würde, oder ob die Öffnungsklausel die einzige Chance darstellt.

Mit der richtigen Strategie in die PKV

Wegen der Besonderheiten der Restkostenversicherung und der Öffnungsaktion für erstmals beihilfeberechtigte Personen gehen wir wie folgt vor:

  • An Hand Ihrer Auskünfte, auch und insbesondere zu Ihrer Gesundheitshistorie, prüfen wir vorab Ihre Versicherbarkeit;
  • Falls es erforderlich erscheint, stellen wir sogenannte Risiko-Voranfragen bei verschiedenen in Frage kommenden Versicherern;
  • So klären wir, ob voraussichtlich eine normale Antragsannahme erfolgen kann, ob Risikozuschläge erforderlich wären, oder ob ein Vertrag nur über die Öffnungsklausel zustande kommen kann;
  • Je nach Antwort der Versicherer, Ihren Möglichkeiten und Vorstellungen schlagen wir Ihnen mehrere unterschiedliche Versicherer und Tarifkombinationen vor;
  • Ihren Versicherungsantrag leiten wir an den entsprechenden Versicherer weiter, helfen bei einer möglichst reibungslosen Bearbeitung und kontrollieren, ob der Versicherungsschein mit dem Antrag übereinstimmt;
  • Stellen Sie über uns einen Versicherungsantrag und gelangen ohne Öffnungsklausel in die PKV, ist unsere Courtage in den Versicherungsbeiträgen von uns berücksichtigter Anbieter bereits einkalkuliert. Gelangen Sie nur über die Öffnungsklausel in die PKV, stellen wir Ihnen unsere Courtage pauschal einmalig in Höhe von 500,00 EUR in Rechnung, da kaum ein Versicherer für solche Verträge noch eine Courtage zahlt;
  • Auch nach Vertragsschluss stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung, z.B. wenn Sie Fragen zur konkreten Einreichung von Belegen haben;

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Letzte Änderung am Sonntag, 6. Mai 2012 um 17:40:52 Uhr.

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