Pflegezusatzversicherung
Pflegezusatzversicherung eine Ergänzung
Seit dem Jahr 1995 gibt es in Deutschland eine Pflegepflichtversicherung. Deren Leistungen unterscheiden sich zum einen danach wer wo welche Pflegeleistung erbringt (z.B. häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen, häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, teil- oder vollstationäre Pflege) und zum anderen nach der Pflegestufe.
Im Jahr 2010 betragen die Höchssätze beim Pflegegeld für die häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen (eventuell durch den Partner, Kinder, Angestellte)
in Pflegestufe I: 225 EUR
in Pflegestufe II: 430 EUR
in Pflegestufe III: 685 EUR
Bei häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste betragen die Höchstsätze der sogenannten Pflegesachleistung im Jahr 2010:
in Pflegestufe I: 440 EUR
in Pflegestufe II: 1.040 EUR
in Pflegestufe III: 1.510 EUR
Im Jahr 2010 betragen die Höchstsätze für die vollstationäre Pflege
in Pflegestufe I: 1.023 EUR
in Pflegestufe II: 1.279 EUR
in Pflegestufe III: 1.510 EUR, in Härtefällen bis zu 1.825 EUR.
Unabhängig von der Frage, wie dieses Leistungsniveau auf Dauer bei einer stark alternden Bevölkerung gehalten werden soll, kann es schon jetzt zu erheblichen Versorgungslücken, insbesondere bei der privaten Pflege zu Hause und der stationären Pflege kommen, kosten vollstationäre Pflegeplätze doch schon jetzt 3.000.- EUR und mehr. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Pflege sich über lange Zeiträume hinzieht und enormes Kapital verzehrt. Fehlen beispielsweise 1.000 EUR pro Monat, sind das in drei Jahren bereits 36.000 EUR.
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Pflegezusatzversicherungen
Um die Versorgungslücke zu schließen, kommen Pflegezusatzversicherungen in Frage.
Pflegekostentarife sind im Bereich der privaten Krankenversicherung angesiedelt und übernehmen in Abhängigkeit von der Pflegestufe eine bestimmte Kostenhöhe, die nachzuweisen ist. Pflegekostentarife eignen sich daher hauptsächlich für Personen, die sich schon jetzt sicher sind, ausschließlich professionelle Hilfe im Pflegefall in Anspruch zu nehmen.
Pflegetagegeldtarife sind ebenfalls im Bereich der privaten Krankenversicherung angesiedelt und übernehmen in Abhängigkeit von der Pflegestufe einen bestimmten Betrag pro Tag, der zur freien Verfügung verwendet werden kann, also auch beispielsweise für selbst eingestelltes Personal.
Pflegerentenversicherungen entstammen dem Bereich der Lebensversicherung und übernehmen in Abhängigkeit von der Pflegestufe die Zahlung einer vereinbarten Rentenhöhe, die ebenfalls frei verwendet werden kann.
Neben der verschiedenen Versicherungssparten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen (garantierte Leistung, garantierte Prämie, Überschussverwendung, Beitragsanpassung) liegen die Unterschiede hauptsächlich in der Leistungshöhe bei den verschiedenen Pflegestufen (manche leisten aussschließlich ab Pflegestufe III) und sinnvollen Dynamisierungsmöglichkeiten.
Auch Berufsunfähigkeit Versicherungen und Absicherungen gegen Schwere Krankheiten können inzwischen Komponenten einer Pflegezusatzversicherung enthalten, oder diese in Kombintion absichern.
Bei der Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung ist stets eine Gesundheitsprüfung, also die Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular, notwendig. Der Versicherer prüft, ob er Sie versichern will. Bereits bestehende Erkrankungen oder deren Folgen können zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen, oder zur Ablehnung eines Antrages führen. Will man es dann bei einem anderen Versicherer probieren, sind diese Ergebnisse in der Regel anzugeben, was die Erlangung des gewünschten Versicherungsschutzes erschweren kann.
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Da die Materie komplex ist, empfehlen wir eine individuelle Beratung.
Letzte Änderung am Freitag, 17. Februar 2012 um 19:45:30 Uhr.


