Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung
Private Unfallversicherungen können 24 Stunden rund um die Uhr und weltweit leisten. Entsprechende Versicherungsverträge laufen meist ein bis drei Jahre und verlängern sich automatisch, wenn weder der Versicherer noch der Versicherungsnehmer kündigen.
Grundlage für eine Leistung aus einer Unfallversicherung ist stets ein Unfall: Voraussetzung demnach ist, dass man plötzlich durch ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, handelt es sich in der Regel nicht um einen Unfall gemäß der Versicherungsbedingungen.
Ein dauerhafter Schaden, also eine Invalidität, muss meist innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb weiterer 3 Monate gegenüber dem Versicherer geltend gemacht worden sein. Die Invaliditätssumme wird in aller Regel erst anschließend ausgezahlt.
Für die Prämienhöhe kommt es neben der Höhe der versicherten Leistung auf Alter, Geschlecht und Berufsgruppe (körperlich oder nicht körperlich tätig) an.
Beispiel für eine Gliedertaxe
| Verlust | Invalidität |
| eines Armes im Schultergelenk | 70% |
| eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenkes | 65% |
| eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenkes | 60% |
| einer Hand im Handgelenk | 55% |
| eines Daumens | 20% |
| eines Zeigefingers | 10% |
| eines anderen Fingers | 5% |
| eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | 70% |
| eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60% |
| eines Beines bis unterhalb des Knies | 50% |
| eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | 45% |
| eines Fußes im Fußgelenk | 40% |
| einer großen Zeh | 5% |
| einer anderen Zehe | 2% |
| eines Auges | 50% |
| des Gehöres auf einem Ohr | 30% |
| des Geruchssinnes | 10% |
| des Geschmackssinnes | 5% |
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Leistungen in der Unfallversicherung
Neben der Invaliditätsleistung, deren Höhe sich nach der Versicherungssumme, der Gliedertaxe und einer möglichen Progression oder Mehrleistung richtet, kommen weitere Leistungsbausteine in Frage, wie
- Sofortleistung bei Schwerverletzung
- Übergangsleistung
- Unfallrente
- Unfallkrankenhaustagegeld
- Unfall-Todesfallleistung
- Genesungsgeld
- Such- und Bergungskosten
- Kosten für kosmetische Operationen
- Assistance-Leistungen u.v.m.
Für die Frage, was exakt versichert werden sollte, ist also zunächst die Frage zu klären, welches Risiko mit der Unfallversicherung abgesichert werden soll. Dies können z.B. durch eine Behinderung anfallende Umbaumaßnahmen am Auto oder der Wohnung sein. Für die Absicherung von Einkommenseinbußen scheinen uns andere Versicherungssparten sinnvoller zu sein, die auch auf Grund von Krankheitsfolgen leisten.
Einer der Hauptunterschiede in der Unfallversicherung, ist die Erweiterung des Unfallbegriffs, ob zum Beispiel ein Zeckenbiss als Unfall gewertet wird, oder nicht. Ein anderer Unterschied liegt in der Frage, ob bei der Invalidität mitwirkende Krankheiten berücksichtigt werden, oder nicht.
Auch bei Unfallversicherungen werden oftmals Gesundheitsfragen gestellt, teilweise sogar sehr ausführlich.
Eine Unfallversicherung ist nach unserer Auffassung ohne den Blick auf die Gesamtversorgung (Krankentagegeldversicherung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Absicherung schwerer Krankheiten) kaum bedarfsgerecht abschließbar.
Wir empfehlen eine individuelle Beratung.
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Letzte Änderung am Sonntag, 6. Mai 2012 um 17:40:34 Uhr.


