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Versicherungen: Wichtig wie ein Rettungsring.

Tierhalterhaftpflicht

 

Tierhalterhaftpflicht – Grundsätzliches

TierhalterhaftpflichtAls Halter von Tieren haften Sie in unbegrenzter Höhe für Schäden, die Ihre Tiere Dritten gegenüber verursachen. Das kann der Hund sein, der den Briefträger beisst, der Hengst, der die wertvolle Zuchtstute des Nachbarn ungewollt deckt, das Pony, das ausbricht und die jungen Bäume auf dem Nachbargrundstück abnagt, oder die Schafe, die ausreißen, auf die Straße laufen und dort einen Verkehrsunfall verursachen – und vieles andere mehr.

Der besonderen Gefahr der Tierhaltung hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass Halter von Tieren unabhängig vom eigenen Verschulden haften. Sie müssen also selbst keine Schuld haben und haften trotzdem für den Schaden, den Ihr Tier verursacht. Rechtsgrundlage dafür ist BGB § 833.

 

Tierhalterhaftpflicht: Welches Tier, welche Versicherung?

Vielen Tierhaltern ist nicht klar, für welche Tierarten bereits Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung bestehen kann und für welche Tierarten gesonderter Versicherungsschutz zum Beispiel in Form einer Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht -Versicherung beantragt werden muss.

Bitte beachten Sie:
Die landwirtschaftliche oder gewerbliche Haltung von Tieren (auch die zu Jagdzwecken) wird an dieser Stelle nicht behandelt, hier geht es ausschließlich um die private Haltung.

TierartVersicherungssparte
KatzePrivathaftpflichtversicherung
(zahme) Mäuse, (zahme) Ratten, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, HasenPrivathaftpflichtversicherung
(Sing-) Vögel, z.B. PapageiPrivathaftpflichtversicherung
FischePrivathaftpflichtversicherung
Schaf, ZiegeEventuell über Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz bestätigen lassen.
HundTierhalterhaftpflichtversicherung, jedes Tier dieser Tierart ist zu versichern.
Pony, Esel, PferdTierhalterhaftpflichtversicherung, jedes Tier dieser Tierart ist zu versichern.
Exoten: Reptilien, z.B. Schlangen, Vogelspinnen, Raubtiere, RaubvögelJe nach Art und Anzahl eventuell über Privathaftplichtversicherung einschließbar, sonst gesonderter Versicherungsschutz notwendig.

 

Empfehlenswert für die Tierhalterhaftpflicht:

  1. Deckungssummen mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden
  2. Auslandsschäden für mindestens 24 Monate
  3. Mitversicherung von Welpen / Fohlen für mindestens 6 Monate
  4. Einschluss von Mietsachschäden an Immobilien
  5. Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  6. Einschluss von ungewollten Deckakten
  7. Einschluss Hütung durch Dritte

 

Ausschlüsse in der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wie in allen Haftpflichtversicherungssparten gibt es auch in der Tierhalterhaftpflicht Ausschlüsse, also Schadensfälle, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. In den meisten Fällen ist das zum Beispiel die Teilnahme an Wettrennen, die der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dienen, oder absichtlich herbeigeführte Schäden.

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