Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Grundsätzliches zur Tierhalter-Haftpflicht
Als Halter von Tieren haften Sie in unbegrenzter Höhe für Schäden, die Ihre Tiere Dritten gegenüber verursachen. Das kann der Hund sein, der den Briefträger beisst, der Hengst, der die wertvolle Zuchtstute des Nachbarn ungewollt deckt, das Pony, das ausbricht und die jungen Bäume auf dem Nachbargrundstück abnagt, die Schafe, die ausreißen, auf die Straße laufen und dort einen Verkehrsunfall verursachen und vieles andere mehr.
Der besonderen Gefahr hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass Halter von Hunden unabhängig vom eigenen Verschulden haften.
Wie in allen Haftpflichtversicherungssparten gibt es auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung Ausschlüsse, also Schadensfälle, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind; in den meisten Fällen ist das zum Beispiel die Teilnahme an Wettrennen, die der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dienen.
Vielen Tierhaltern ist nicht klar, für welche Tierarten bereits Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung bestehen kann und für welche Tierarten gesonderter Versicherungsschutz zum Beispeil in Form einer Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht -Versicherung beantragt werden muss.
Bitte beachten Sie:
Die landwirtschaftliche oder gewerbliche Haltung von Tieren (auch die zu Jagdzwecken) wird an dieser Stelle nicht behandelt, hier geht es ausschließlich um die private Haltung.
Welches Tier - welche Versicherung?
| Tierart | Versicherungssparte |
| Katze | Privathaftpflichtversicherung |
| Mäuse, Ratten, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen | Privathaftpflichtversicherung |
| (Sing-) Vögel, z.B. Papagei | Privathaftpflichtversicherung |
| Fische | Privathaftpflichtversicherung |
| Schaf, Ziege | Eventuell über Privathaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz bestätigen lassen. |
| Hund | Tierhalterhaftpflichtversicherung, jedes Tier dieser Tierart ist zu versichern. |
| Pony, Esel, Pferd | Tierhalterhaftpflichtversicherung, jedes Tier dieser Tierart ist zu versichern. |
| Exoten: Reptilien, z.B. Schlangen, Vogelspinnen, Raubtiere, Raubvögel | Je nach Art und Anzahl eventuell über Privathaftplichtversicherung einschließbar, sonst gesonderter Versicherungsschutz notwendig. |
Wichtig für die Hundehalter-Haftpflicht:
- Deckungssummen mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden
- Auslandsschäden für mindestens 24 Monate
- Mitversicherung von Welpen für mindestens 6 Monate
- Einschluss von Mietsachschäden an Immobilien
- Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachen
- Einschluss von ungewollten Deckakten
- Einschluss Hütung durch Dritte
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Wichtig für die Pferdehalter-Haftpflicht:
- Deckungssummen mindestens 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden
- Auslandsschäden für mindestens 24 Monate
- Mitversicherung von Fohlen für mindestens 6 Monate
- Einschluss von Mietsachschäden an Immobilien
- Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachen
- Einschluss von ungewollten Deckakten
- Einschluss Hütung durch Dritte
- Einschluss Reitbeteiligung
- Einschluss Fremdreiter
- Einschluss Private Kutschfahrten, sofern in Frage kommend
- Einschluss Reitturniere, sofern in Frage kommend
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Weitere Haftpflichtversicherungen:
Letzte Änderung am Sonntag, 6. Mai 2012 um 17:40:24 Uhr.


