Risiko Schadensersatz

Rechtsgrundlage

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein anderes Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.“ (BGB §823)

Das klingt zwar einfach, ist versicherungstechnisch jedoch eine Herausforderung, da es keinen Versicherungsschutz gibt, der alle Lebensbereiche abdeckt, sondern fast für jeden Lebensbereich ein gesonderter Versicherungsschutz notwendig ist, zumindest jedoch geprüft werden sollte.

Grundsätzlich beinhalten Haftpflichtversicherungen folgende Leistungsbausteine:
* Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie zu Schadensersatz verpflichtet sind,
* Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten,
* Wiedergutmachung des Schadens, bei Sachschäden also in der Regel Ersatz des Zeitwertes.

Stets ausgeschlossen aus dem Versicherungsschutz sind vorsätzlich (absichtlich) herbeigeführte Schäden.

Haftpflichtversicherungssparten für Privatpersonen

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Bootshaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflichtversicherung

KFZ-Haftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Tierhalterhaftpflichtversicherung