Risiko krank werden
Krankenversicherung - gesetzliche Pflicht
In Deutschland herrscht seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht, jeder muss in einer Gesetzlichen Krankenkasse oder Privaten Krankenversicherung versichert sein. Während Selbständige, Beamte und Freiberufler eher der Privaten Krankenversicherung zugeordnet werden, besteht für die meisten Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung in einer Gesetzlichen Krankenkasse, sofern Sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bzw. der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen.
Gesetzlich Krankenversicherte können durch eine Zusatzversicherung die Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen aufstocken.
Beachten Sie auch unsere Videoreportagen zu den Themen Herzinfarkt, Leukämie, Multiple Sklerose und Schlaganfall.
Das Erleiden bzw. die Diagnose bestimmter schwerer Krankeiten kann separat abgesichert werden.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Private Krankenversicherung.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Krankenzusatzversicherung.


