Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Versicherungen A-Z
Versicherungen: Wichtig wie ein Rettungsring.

Ableitungsrohre und deren Dichtheitsprüfung

 

Wichtiges Datum: 31.12.2015

Bis zum 31.12.2015 müssen Grundstückseigentümer die Dichtheit der auf dem Grundstück verlegten Ableitungsrohre nachweisen. Die konkrete Gestaltung der Prüfung und für welchen Abschnitt sie bis wann zu erbringen ist, obliegt den Landesbehörden und den jeweiligen Kommunen, die dies in ihren Abwassersatzungen regeln.

Hintergrund ist der Umweltgedanke und die Tatsache, dass Abwasser Boden und Grundwasser verunreinigen kann. Da bundesweit viele Kommunen auch ihre eigenen Abwasserleitungen nicht so instand gehalten haben, wie es notwendig gewesen wäre, wurden vielerorts kurzer Hand die Anwohner sogar mit der Instandhaltung derjenigen Rohrabschnitte betraut, die außerhalb deren Grundstücke bis zum Hauptkanal liegen.

Der Dichtheitsnachweis gilt bereits seit längerem für Neubauten und muss nun auch für Altanlagen erbracht werden. Die Prüfung der Abwasseranlagen kann teilweise durch Inaugenscheinnahme erbracht werden, oft wird eine sogeannte Druckprüfung erforderlich sein – Einzelheiten erfragen Sie auch dazu bei Ihrer zuständigen Kommune. Für die Stadt Osnabrück zum Beispiel bei den Stadtwerken Osnabrück.

 

Ableitungsrohre kaputt – ist das versichert?

Viele betroffene Haus- und Grundeigentümer fragen sich nun, ob die Gebäudeversicherung auch die Schäden übernimmt, die durch eine Pflicht-Dichtheitsprüfung zu Tage kommen, vielleicht aber auch erst entstehen? Manche Gebäudeeigentümer wundern sich eventuell auch, warum mit einemal der Wohngebäude -Versicherungsvertreter so ein großes Interesse an einer Aktualisierung des Versicherungsvertrages hat?

In diesem Zusammenhang ist es ganz interessant, dass sich in letzer Zeit immer öfter ein Passus in den Gebäudeversicherungen befindet, nach dem die Rohre versichert sind, die sich innerhalb des Gebäudes befinden – und „innerhalb“ wird plötzlich definiert als ‚einschließlich der Bodenplatte‘ – also nicht mehr der Bereich darunter (siehe „A“ auf der Skizze unten).

 

Wenn sich in Ihrer Gebäudeversicherung also dieser Passus findet (z.B. im § 3 der VGB 2008) und anschließend ausschließlich von ‚Zuleitungsrohren‘ gesprochen wird, ist der Bruch von Ableitungsrohren eben nicht versichert – weder der Rohre unterhalb der Bodenplatte, noch auf dem Versicherungsgrundstück (siehe „B“), noch außerhalb des Versicherungsgrundstücks (siehe „C“)

 

Ableitungsrohre mitversichern: Ja oder nein?

Viele Versicherer bieten noch einen Einschluss von Rohrbruchschäden an Ableitungsrohren auf dem – und teilweise auch außerhalb des – Versicherungsgrundstückes an, aber nicht in allen Tarifen, meist gegen Mehrprämie und oft auf Erstattungssummen von 2.500.- bis 3.000.- EUR begrenzt. Wieder einmal muss man also exakt in die Bedingungen gucken, ob auch wirklich das versichert ist, was versichert sein soll.

Besonders erwähnenswert sei für diejenigen, die aktuell einen Eischluss dieser Klausel für Ableitungsrohre überlegen, der Hinweis, dass der Versicherungsnehmer dafür beweispflichtig ist, dass sich der Schaden während der Laufzeit des Versicherungsvertrages (mit entsprechender Klausel) ereignet hat. Wenn Sie also bereits ahnen, dass Ihre Ableitungsrohre defekt sind, hilft auch der Abschluss eines neuen oder geänderten Vertrages unter Umständen nicht. Übrigens gilt auch das Einwachsen von Wurzeln in Ableitungsrohre in aller Regel nicht als versicherter Rohrbruch.

Der Stellenwert einer Mitversicherung von Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück sollte individuell festgelegt werden: Es ist einfach ein enormer Unterschied, ob Sie für 5 m Ableitungsrohr „die Gefahr tragen“, oder für 150 Meter. Wie grundsätzlich bei Versicherungen gilt auch hier: Existenzbedrohende Risiken vorrangig absichern, die kleineren Malheure des Alltags kann man (sollte man) auch selber regeln können.

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