Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Absicherung für Katastrophenfälle

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) soll eine Absicherung für den Fall darstellen, dass man aus gesundheitlichen Gründen keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Es kommt also nicht darauf an, welchen Beruf man ausgeübt hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob es sich um die Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung handelt.

Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird nicht nur die Höhe der versicherten Rente, sondern auch die Vertragsdauer, Leistungsdauer und Zahlungsdauer bereits bei Antragsstellung festgelegt. Die Beitragshöhe richtet sich neben der abzusichernden Rentenhöhe und deren Laufzeit nach Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand der zu versichernden Person.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung Tipps

Die Absicherung sollte in ausreichender Höhe bis zum Bezug der Altersrente abgeschlossen werden. Nicht das Aussteigen aus einem laufenden Vertrag ist die Herausforderung, sondern erst einmal den gewünschten Versicherungsschutz überhaupt zu bekommen.

Wer die Karriereleiter hoch hinaufgeklettert ist, kann tief fallen, was eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht verhindert. Daher kommt eine solche Absicherung nach unserer Auffassung in erster Linie für weniger Qualifizierte in Frage und für diejenigen, die nur den absoluten Katastrophenfall absichern wollen.

Für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist stets eine Gesundheitsprüfung, also die Beantwortung von Gesundheitsfragen im Antragsformular, notwendig. Der Versicherer prüft, ob er Sie versichern will. Bereits bestehende Erkrankungen oder deren Folgen können zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen, oder zur Ablehnung eines Antrages führen. Will man es dann bei einem anderen Versicherer probieren, sind diese Ergebnisse in der Regel anzugeben, was die Erlangung des gewünschten Versicherungsschutzes erschweren kann.
Statt ins Blaue hinein einen Versicherungsantrag zu stellen, nutzen Sie unsere Vorprüfung.

Da die Materie hoch komplex ist, empfehlen wir eine individuelle Beratung.

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Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich in jedem Fall individuell von uns beraten!

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Letzte Änderung am Freitag, 17. Februar 2012 um 19:44:50 Uhr.

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