Und im Winter: Schneedruck und Eisdruck
Dachschaden durch Schneedruck oder Eisdruck
Wenn in einem Winter mit starkem Schneefall und / oder Eisregen das Gewicht auf Dächern so groß wird, dass die Dachkonstruktion nachgibt (Schneedruck, Eisdruck), ist das durch eine normale Gebäudeversicherung nicht versichert.
Da sich das Klima offenbar ändert, kann man auch solche Fälle selbst für Norddeutschland nicht mit Gewissheit ausschließen.
Eine Möglichkeit, sich vor den Folgen derlei Schäden abzusichern, ist der Einschluss einer Elementarschadenversicherung in die Gebäudeversicherung - und parallel auch in die Hausratversicherung, oder Inventarversicherung.
Keine großen Klauselunterschiede für Schneedruck
Im Gegensatz zu den Versicherungsbedingungen für den Baustein Überschwemmung in der Elementarschadenversicherung haben wir für den Baustein Schneedruck und Eisdruck keine großen Unterschiede finden können. Dennoch sollte man auch hier vorsichtshalber genau hinsehen.
Die meisten Versicherer halten sich nach unserem Eindruck an die GDV-Musterformulierung:
"Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen."
Letzte Meldung:
Laut den neuesten Musterbedingungen des GDV wird aus der Elementarversicherung ein automatisch mitversicherter Bestandteil 'Naturgefahren': Aus Elementarversicherung werden Naturgefahren.
Auch in unserem Blog finden Sie Beiträge zum Thema Elementarversicherung.
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Letzte Änderung am Sonntag, 6. Mai 2012 um 17:39:34 Uhr.


