Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Bauherrenhaftpflicht: Schäden gegenüber Dritten
Sobald die Bauphase beginnt, also spätestens mit Einrichtung der Baustelle, haften Sie als Grundstückseigentümer Dritten gegenüber auch für Schäden, die durch die Bauarbeiten verursacht werden. Das kann zum Beispiel eine nicht richtig abgesicherte Baugrube sein, in die jemand hineinfällt, oder durch Baufahrzeugverkehr entstandene Fahrbahnverschmutzungen, die einen Unfall verursachen.
Die richtige Absicherung hierfür ist eine Bauherrenhaftpflicht Versicherung / Bauherren Haftpflichtversicherung. Diese Absicherung kann für kleinere Bauvorhaben, z.B. Umbauten am Eigenheim bis 20.000 EUR, Bestandteil einer Privathaftpflichtversicherung sein, für größere Neubauvorhaben ist in aller Regel ein separater Vertrag notwendig. Es ist auch eine Kombination mit einer Bauleistungsversicherung möglich. Eine Bauherren Haftpflichtversicherung endet automatisch mit Bezugsfähigkeit des Gebäudes, spätestens jedoch nach einer bestimmten Frist, z.B. nach 12 Monaten.
Unterschiede in den verschiedenen Tarifen der Versicherungsgesellschaften sind zum Beispiel:
- Die Höhe der Deckungssummen,
- Die maximale Versicherungsdauer,
- Einschluss der Gewässerschadenhaftpflicht,
- Einschluss von Abwässerschaden,
- Einschluss von Be- und Entladeschäden,
- Einschluss der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,
- Einschluss selbstfahrender Arbeitsmaschinen,
- Einschluss von Eigenleistungen
Was möchten Sie als nächstes tun?
-> Für einige Tarife bieten wir spezielle Rabatte - die Versicherung ist günstiger, als direkt beim Versicherer.
-> Wir informieren Sie automatisch, wenn wir besseren Versicherungsschutz anbieten können, sich ein Wechsel lohnt und übernehmen dabei den "Papierkram".
-> Unsere Courtage ist bereits in den Tarifen einkalkuliert, Sie zahlen nichts zusätzlich.

Weitere Haftpflichtversicherungen:
Letzte Änderung am Freitag, 17. Februar 2012 um 19:44:36 Uhr.


