OLG Celle Az.: 8 W 9/06:
OLG Celle Az.: 8 W 9/06:
Versicherer muss Auskunftsbedürfnisse gegenüber einem Neukunden eindeutig formulieren
Fragt eine Versicherung im Fragebogen zum Abschluss eines Versicherungsvertrags nach einer Vorversicherung des Neukunden, so ist der Fragegestaltung «Sind/Waren Sie ... rechtsschutzversichert» nicht zu entnehmen, dass generell über alle in der Vergangenheit bestehende Vorversicherungen Auskunft verlangt wird. Dies hat das OLG Celle in einem Fall entschieden, in dem der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten wollte. Die Richter argumentierten, eine nicht eindeutige und missverständliche Formulierung gehe zu Lasten der Versicherung [OLG Celle mit Beschluss, Az.: 8 W 9/06]


